AG München: Kauf eines Autos über eBay – kein Gewährleistungsausschluss bei vorherigem Versprechen bestimmter Eigenschaften der Kaufsache
8. Dezember 2010 | Autor: Dr. Graf
Zitat:
Das AG München hat mit rechtskräftigem Urteil vom 11.12.2009 (Az. 122 C 6879/09) entschieden, dass ein Verkäufer sich später nicht auf einen Gewährleistungsausschluss berufen kann, wenn er zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei seinem Verkaufsobjekt (vorliegend ein Pkw) das Vorliegen bestimmter Eigenschaften verspricht.
Zum Sachverhalt:.....................weiter im link
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