Vorsicht vor Fachregister Wirtschaft und Unternehmen- "United Lda"

schnippewippe

New member
Vorsicht beim Eintrag im Fachregister Wirtschaft und Unternehmen

Die Industrie- und Handelskammer Südthüringen (IHK) mahnt aus aktuellem Anlass zur Vorsicht beim Abschluss von Verträgen mit dem portugiesischen Verlag „United Lda.“ mit Sitz in Lissabon.

Der Verlag täuscht im Anschreiben an Unternehmen einen bereits bestehenden Vertrag über einen Eintrag im Fachregister für Wirtschaft und Unternehmen vor und weist lediglich darauf hin, dass es sich um eine kostenfreie turnusmäßige Aktualisierung der Firmenangaben im Fachregister handelt.

Im Kleingedruckten des Formulars findet sich jedoch eine Klausel, wonach sich der Aussteller bei Unterzeichnung drei Jahre zu einem jährlichen Betrag von 1.011,00 Euro an dieses Unternehmen bindet. Wird vor Ablauf des dritten Jahres nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch. Insgesamt werden jedoch mindestens 3.033,00 Euro fällig. Ausschließlicher vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Lissabon. Das einzig anzuwendende Recht ist das von Portugal.

Die IHK Südthüringen rät hinsichtlich einer beabsichtigten Eintragung zu einer genauen vorherigen Abwägung. Diese sollte die finanziellen Belastungen des Unternehmens und den erzielbaren möglichen wirtschaftlichen Vorteil umfassen.
Aus Sicht der IHK ist die Leistung wertlos und hat mit seriösen Firmenverzeichnissen nichts zu tun. Ansprechpartner ist Holger Fischer, Tel. 03681 362-114...............aus dem link
Infos zur United Lda. = UNITED Directorios Lda / Portugal / Fachregister Wirtschaft und Unternehmen (registerwu.de)
In diesem Link findet ihr eine Menge Informationen über diese Methode, Erfahrungen und Gegenwehr .

www.registerwu.de
Impressum:
United LDA
AV JoaoCrisostomo38
P-1050-127Lissabon

United lda. ist extrem hartnäckig und nervig
Ich glaube das Durchklicken würde sich hier lohnen.
 

schnippewippe

New member
registerwu.de erneut auf Kundenfang

registerwu.de erneut auf Kundenfang

Erneut wurden seit Ende November wieder Schreiben von der Firma United Directorios Lda an Gewerbetreibende verschickt. Betroffene haben die Redaktion per Email und Fax darauf hingewiesen, dass für das Fachregister Wirtschaft und Unternehmen geworben wird. Auch die Zugriffszahlen zum Blog haben sich in den letzten Tagen mehr als verdoppelt und über die Hälfte aller Anfragen bezogen sich auf die Firma United Directorios Lda und das von ihr beworbene Portal registerwu.de. ..................mehr im link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Vorsicht beim Eintrag im Fachregister Wirtschaft und Unternehmen
Erneut wird vor der Firma gewarnt.

Die Fachregister-Abzocker agieren mit einem angeblichen Verlag United Lda. mit einer Postfachadresse in Lissabon, Portugal. Wer weiter nachforscht, stößt auf eine Metazon Holdings Limited auf Zypern und auf einschlägig bekannte Abzocker. Formularspezialisten, die unter ständig wechselnden Firmennamen seit Jahren Firmen und Privatpersonen mit ihren Schwindel-Angeboten überschwemmen und mit eigenen Inkassounternehmen zum Zahlen drängen. Die aktuelle Variante soll aus dem Umfeld einer früheren Novachannel kommen. Als dieses Geschäftsmodell in der Schweiz in jeder Gerichtsinstanz verlor, verlagerten die Abzocker ihr Geschäft offiziell gen Süden.
Quelle&mehr: wiesbadener-kurier
 

schnippewippe

New member
Wenn es sich um "externe Berichte " handelt dann muss man nicht im Google-Cache suchen.Die Berichte findet man auch online.
>> [PDF] Der Mann hinter dem globalen Adressbuch-Schwindel
Von RA Bütikofer gibt es diverse Artikel zu diesem Thema.Z.B. >> Adressenschwindler machen erneut mobil (etwas runterscrollen)
Der von mir eingestellte Link war doch nur ein Beispiel.
Wenn ich früher über eine Sache eine Zusammenfassung haben wollte, gab ich bei Google Adressenschwindel ein und kam dann auf Seiten wie diese hier.
Beispiele:
Die Methoden von Yellow Page (Netherlands) B.V. / MS&BC / Marketing Solutions & Business Communication Ltd.

Infos zur service und payment GmbH

Heute komme ich da nur noch an die Seiten, wenn ich bei Google bei "" www.verbraucherabzocke.info "" auf cache klicke. :ermm:

Aber vielleicht weiss ein User einen anderen Weg , wie ich an diese Seiten kommen kann . Ich habe diese Seiten geliebt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Sgt. Pepper

New member

sn00py603

New member
Ich wollte damit nur sagen, es gibt einen Anwalt sowie einen Journalisten Bütikofer, zufalligerweise mit gleichem Vornamen
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Wofür soll das RA stehen?
Doch wohl nicht für "Rechtsanwalt", denn Christian Bütikofer ist Journalist.
Der war unter anderem mal einige Zeit beim Tages-Anzeiger.
Sorry,war mein Fehler.Natürlich ist der Journalist gemeint.
Da der RA bei Google vor dem Journalisten kommt ist es zu der Verwechslung gekommen.
Der Journalist beschäftigt sich seit Jahren mit den dubiosen Figuren in der Abzockwelt.

Aber vielleicht weiss ein User einen anderen Weg , wie ich an diese Seiten kommen kann . Ich habe diese Seiten geliebt.
An "die" Seiten kommt man nicht mehr ran,die sind entgültig weg.
Es gibt aber ähnlich gestrickte Seiten>> Raubwirtschaft.info
Auch
 

schnippewippe

New member
Handwerkskammer Berlin

Warnung vor den „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“

In letzter Zeit erhielten viele Handwerksbetriebe Formularvertragsanschreiben der Fa. „United Lda – Fachregister Wirtschaft und Unternehmen, Av. Joao Crisostomo 38, P-1050-127 Lissabon, Fon 00351211148755, Fachregister Wirtschaft und Unternehmen , NIPC: 508 829 402“. Darin wird der Eindruck einer angeblich turnusgemäßen Kontrolle der beim „Fachregister“ gespeicherten Grunddaten des angeschriebenen Unternehmens vorgegeben. Sollte eine rechtzeitige Gültigkeitsbestätigung ausbleiben, wird vermittelt, dass die vermeintlich gespeicherten Daten des Unternehmens demnächst gelöscht würden. Es werden umfassende Unternehmensdaten abgefragt.

Zudem wird der Eindruck erweckt, dass die Eintragung vermeintlich kostenlos sei, bzw. es sich um eine kostenlose Korrektur einer bestehenden Eintragung handele. Dies ist unzutreffend. Tatsächlich liegt in der unterschriebenen Rücksendung des Formularvordrucks eine (erstmalige) kostenpflichtige Eintragung in das Register in Höhe von EUR 1011 zzgl. MwSt pro Jahr.

Eine solche (zusätzliche) Eintragung in das „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“ ist nicht erforderlich. Daher wird zurzeit von der Wettbewerbszentrale geprüft, ob eine Abmahnung wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht begründet ist.

Wir raten Ihnen dringend von einer Rücksendung des unterzeichneten Formularvertrages bzw. vom Besuch der angegebenen Homepage ab!

Kontakt bei Rückfragen:
Assessorin Petra Heimhold, Tel.: (030) 259 03 391................aus dem link
http://www.konsumer.info/wp-content/fachregister_Seite_1.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Adressbuchfirma aus Portugal kassiert Urteil

.................................

............Das Gericht führt in seinen Entscheidungsgründen dazu aus:

Die Beklagte war antragsgemäß zu verurteilen, weil die Klage zulässig und schlüssig ist und die Beklagte innerhalb der Notfrist keine Verteidgungsanzeige bei Gericht vorgelegt hat, § 331 III ZPO.

Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, wie die Beklagte nun reagieren wird. In der Sache hat das AG München deutlich gemacht, wie es den vorgetragenen Sachverhalt rechtlich gewürdigt hat und warum sollte das AG München seine Meinung bzw. Rechtsansicht ändern?..........................mehr im link
 

sherrycaralon

New member
Hi,

ich hatte einen Fall gegen registerwu und musste 4x schreiben, das erste Schreiben war eine schlichte Anfechtung. Am Ende hat mir registerwu geantwortet, dass sie die Forderung ausbuchen, die Sache also erledigt ist.

Falls es jemanden interessiert: Hier das, was ich geschrieben habe.

1. Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom xxx.

Die Sach- und Rechtslage stellt sich wie folgt dar:

1. Es ist kein Vertrag zustande gekommen. Wir bezweifeln die Echtheit der Unterschrift.

2. Selbst wenn es sich bei der Unterschrift um die Unterschrift von xxx han-deln sollte, ist kein Vertrag zustande gekommen. Ausweislich des vorgelegten „Auftrags“ handelt es sich lediglich um eine Überprüfung von Daten, die Ihr Unternehmen betreffend die xxx zusammen gestellt hat.
Des Weiteren bezieht sich das Blatt auf einen Auftrag, mithin ein unentgeltliches Rechtsgeschäft. Lediglich im Kleingedruckten ist überraschend von 1.011 € Anzeigenkosten die Rede. Diese Gestaltung ist jedoch eindeutig eine überraschende Klausel, so dass dieser Teil nicht Vertragsbestandteil geworden ist.
Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, liegt keine Leistung vor, die einen derartigen Leistungsanspruch rechtfertigt.

3. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, ist die angeblich von xxx entäußerte, auf Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung form-, fristgerecht und wirksam angefochten.

Wir haben uns die Zeit genommen, Ihnen einen ersten Einblick in einen Teil unserer Bedenken zu geben, um Ihnen zu gestatten, unsere Entschlossenheit nachzuvollziehen, mit der wir Ihre Forderungen zurückweisen.

Wir bitten Sie daher, uns kurz zu bestätigen, dass Sie die Angelegenheit ebenfalls als erledigt zu betrachten. Diesbezüglich haben wir uns eine Frist auf den


01.12.2012

notiert.

Nach fruchtlosem Fristablauf werden wir den Vorgang der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Prüfung des versuchten Eingehungsbetruges übermitteln sowie negative Feststellungsklage erheben. Klageauftrag ist erteilt.

Freundliche Grüße

2. Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr Schreiben belegt anschaulich Ihr Bestreben, bei der Gegenseite eine Konfusion zwischen Erteilung eines nach deutschem Recht stets unentgeltlichen Auftrags und Abschluss eines Dienstvertrages zu erzeugen.

Hinsichtlich der von Ihnen gerügten Rechtzeitigkeit der erklärten Anfechtungsfrist sehe ich die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugunsten meiner Position. Die Anfechtung ist unverzüglich nach Kenntnis von Anfechtungsgrund und –möglichkeit erklärt, mithin sehr wohl rechtzeitig.

Für Ihre Erledigterklärung verlängern wir unsere Frist ein- wie letztmalig auf den


27.12.2012.

Es bleibt bei den in Aussicht gestellten Folgen bei Nichteingang.

Freundliche Grüße

3. Schreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

sofern sich die Anfechtbarkeit der Willenserklärung nicht bereits aus § 123 Abs. 1, 1. Alt. BGB ergibt, darf ich unter Aufbringung äußerster Geduld hinsichtlich der Rechtzeitigkeit ihrer Anfechtungserklärung Bezug nehmen auf das Urteil BGH WM 73, 751. Im Übrigen tragen Sie die Beweislast dafür, dass die Anfechtung verspätet war, vgl. BGH NJW 83, 2034 f.. Der Verweis auf vermeintliche Mahnungen dürfte hierfür nicht ausreichend sein. Wir bestreiten, dass uns Mahnungen zugegangen sein sollen.

Wir dürfen darauf hinweisen, dass das Inaussichtstellen eines rechtsstaatlichen Ermittlungsverfahrens wohl kaum eine Drohung darstellen dürfte, sondern allenfalls als Warnung aufgefasst werden kann. Ihre Überreaktion, an dieser Stelle sofort eine versuchte Nötigung zu vermuten, lässt gewisse Rückschlüsse nicht fernliegen.

Der Angelegenheit dürfte nunmehr ausgeschrieben sein.

Es bleibt daher bei unserer auf den

27.12.2012

gesetzten Frist mit den in Aussicht gestellten Folgen bei Nichteingang.

Freundliche Grüße


So, das war´s.
 
Oben