Berater gibt Unterschrift des Kunden unter den Handyvertrag

schnippewippe

New member
Ich stelle das hier mal als Beispiel ein , was passieren kann wenn man zu viele Daten mitteilt.

Betreff: Unterschrift Handyvertrag

Frage aus dem Link.
Ich bin als Berater in einer Filiale eines Netzanbieters tätig.
Ein Kunde wurde telefonisch beraten, da er etwa 30 Kilometer entfernt wohnt, und wenig Zeit hatte. Er war mit einem neuen Handyvertrag 24 Monate einverstanden, ich sollte dazu dann auch gleich seinen alten Vertrag für ihn kündigen. Er gab mir seine Ausweisdaten, BPA und seine Bankverbindung, Daraufhin unterschrieb ich das ganze, Kündigung wie Neuvertrag für ihn mit seinem Namen.
Ist das rechtswidrig ? Jetzt will der Kunde nämlich Strafantrag stellen wegen Urkundenfälschung und Verdacht auf Betrug................
Also war dem "" Kunden "" wohl nicht klar, dass der Berater für ihm einen Vertrag abschliesst und den auch noch für ihn mit seiner Unterschrift unterzeichnet.
Ich dachte immer eine Vollmacht für solch eine Handlung muss man schriftlich geben.:huh:
Da kann ja jeder Werber / Berater sich am Telefon Daten erschleichen und einen Vertrag unterschreiben.
Später erklärt der Berater/Werber , der Kunde habe ihm die Daten mitgeteilt, damit er mit der Unterschrift des Kunden den Vertrag abschliesst.


Die Antwort der Anwältin aus dem Link
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:

1.Zunächst einmal ist es natürlich möglich, dass Sie von dem Kunden bevollmächtigt werden, in seinem Namen einen Vertrag zu kündigen und einen neuen Vertrag abzuschließen. Wenn Sie dazu bevollmächtigt sind, dürfen Sie auch mit dem Namen des Kunden unterschreiben (§ 164 BGB).

2.Wenn Sie dazu nicht bevollmächtigt sind, kann der Tatbestand der Urkundenfälschung erfüllt sein, weil Sie dann eine falsche Urkunde erstellt haben. Allerdings müssen Sie vorsätzlich gehandelt habe, dh Sie müssen mit Wissen und Wollen den Vertrag ohne entsprechende Vollmacht mit dem Namen des Kunden unterschrieben haben.

3. Wenn Sie der Kunde anzeigt und die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten, muß Ihnen dieses vorsätzliche Handeln nachgewiesen werden. Sie müssen dann den Sachverhalt aus Ihrer Sicht darstellen. Sie können die Daten des Kunden anführen. Denn woher sollten Sie diese Daten erhalten haben, wenn nicht von dem Kunden, um mit seinem Namen den Vertrag abzuschließen.

4.Vielleicht sollten Sie versuchen, sich mit dem Kunden zu einigen, z.B. Den Vertrag rückgängig zu machen. Wenn Sie sich aber vollkommen korrekt und absprachegemäß verhalten haben, sollten Sie sich nicht einschüchtern lassen und sich an einen Rechtsanwalt vor Ort wenden, der Ihnen in dieser Angelegenheit zur Seite steht. ............
Sie können die Daten des Kunden anführen. Denn woher sollten Sie diese Daten erhalten haben, wenn nicht von dem Kunden, um mit seinem Namen den Vertrag abzuschließen.


Ein Werber / Berater erklärt, er brauche die Daten um den Vertrag vorzubereiten . Er wird mir dann den soweit ausgefüllten Vertrag zum unterschreiben zuschicken.
Ich kann mir ja alles noch einmal in Ruhe durchlesen und mich dann entscheiden.
Ich glaube den Werber/ Berater und gebe meine Ausweisdaten und meine Daten des jetzigen Vertrages.

Der Berater unterschreibt dann den Vertrag selber und kündigt meinen alten Vertrag.
Nun muss ich beweisen, dass ich ihm keine Vollmacht zum Vertragsabschluss mit meiner Unterschrift erteilt habe.:confused:

Hmmmmmmm :confused:
 
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