Die schufa

schnippewippe

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Wie ich gerade festgestellt habe gibt es kein Thema über die schufa hier.
Ist alles in den Themen hier verstreut.

Hier ein neuer Fall.
Ein 22 jähriger hatte keine Schulden. Trotzdem 30 Schufaeinträge in 12 Monate bekommen.
Wie es dazu kam !!!!

Nachdem das neue Gesetz herausgekommen ist gibt es leider eine Lücke. Früher konnten nur Mitglieder Eintragungen vornehmen lassen . Heute können es auch Nichtmitglieder vornehmen lassen.
Auch wenn die Schufa bei Anfragen den Eindruck vermittelt das sie es nur bei Mitgliedern macht, gehe ich nicht über diese Brücke. Dazu läuft da viel zu viel schief.
Wer Rechnungen und Mahnungen über Internet-Dienstleistungen bekommt, die entweder gar nicht erbracht oder per Trickbetrug erschlichen wurden, sollte sich unbedingt wehren - aber richtig, mahnen die Verbraucherschutzverbände. Sonst droht neben Ärger sogar ein negativer Schufa-Eintrag. .........Meinung der Verbraucherzentrale

Da ich davon ausgehen, dass sich viele die Links in meiner Signatur nicht durchlesen, Hier noch einmal den Link dazu. Lest Euch bitte alles was im Link steht durch.

Wie schnell Gauner überall an unsere Daten kommen wissen wir ja .
Beispiele:
Persönliche Daten in falschen Händen

Ich werde jedes Jahr eine kostenlose Schufaauskuft einholen.

https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3_1 Klickt unten für Deutschland an.
 
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Niclas

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Früher konnten nur Mitglieder Eintragungen vornehmen lassen . Heute können es auch Nichtmitglieder vornehmen lassen.
Auch wenn die Schufa bei Anfragen den Eindruck vermittelt
Abofallen im Internet - Niemand muss zahlen - Meldung - Stiftung Warentest - test.de
test.de schrieb:
Einziger Grund wäre die Schufa: Sie darf Forderungen eintragen, wenn jemand zweimal gemahnt wurde, ohne zu widersprechen. „Ich kenne aber keinen Fall, bei dem Abzocker das versucht haben“, sagt Castelló. ( Anm. Juristin Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. ) Das Geschäftsmodell besteht darin, die Opfer so einzuschüchtern, dass sie zahlen. Warum sich aber die Arbeit machen, hunderttausende Nichtzahler zu melden, wo das keinen Cent einbringt? Außerdem vermerkt die Schufa nur Forderungen ihrer Mitgliedsfirmen, und dazu dürften Abzockertruppen kaum zählen.
 

schnippewippe

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http://www.echte-abzocke.de/9923-post179.html Ich glaube jetzt ist der Link oft genug eingestellt worden.

Wollen wir hoffen , dass die Schufa sich an ihr Wort hält und weiterhin nur Mitgliedereinträge vornimmt.
Die Möglichkeit des Eintragens ist nun mal durch das neue Gesetz entstanden und ich werde den Rat der Verbraucherzentrale weiterhin mitteilen. Ich werden nicht schreiben , dass ein Eintrag unmöglich ist.
Kann sich jeder selber entscheiden was er macht.:D

Viele Schufa-Auskünfte sind unvollständig
aktualisiert am 02.06.2010, 8:57 Uhr
Verbraucher sollten ihre bei Auskunfteien gespeicherten Daten zur Kreditwürdigkeit genau überprüfen: Bei einem Test der Zeitschrift "Finanztest" waren die Daten der Schufa nur bei elf von 89 Testpersonen komplett und korrekt. Besonders häufig fehlten demnach sogenannte Finanzmerkmale, zum Beispiel Angaben über Girokonten, Kreditkarten, Handyverträge oder laufende Kredite. Fehlerhafte Angaben können Folgen für künftige Kreditverträge haben.............mehr im link
Schufa Co.: Erschreckend falsch Stiftung Warentest /www.test.de

Auch wenn die Schufa bestreitet so viele Mängel zu haben.
Meine Tochter hatte arge Probleme wegen einen unberechtigten Eintrag gehabt. Die ist aus allen Wolken gefallen. Handyvertrag erst mal nicht bekommen. Sie musste erst den Eintrag entfernen lassen.
Nach dieser Sache werde ich mir jedes Jahr eine Auskunft einholen.
Was ihr macht ?????

Möchte nicht wissen wieviele Mitbürger schon solche Erfahrungen gemacht haben. Man braucht sich ja nur im Internet umsehen.

15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief: „Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der SCHUFA“
Beitrag der Verbraucherzentrale

Kennen Sie Ihren SCHUFA-Wert?

Montag, 11. Oktober 2010
Die Score-Werte der SCHUFA liegen irgendwo zwischen 1 und 1000. Dieser Wert soll statistisch fundiert beziffern, wie hoch die Ausfallwahrscheinlichkeit eines Kredites ist. Je niedriger der Wert, desto höher die Ausfallwahrscheinlichkeit. Um die Verwirrung komplett zu machen, gibt es verschiedene Arten von Scoring-Werten, je nachdem, ob man einen Autokredit beantragt oder einen Mobilfunkvertrag abschließt. Hört sich in der Theorie noch ganz gut an.

In der Praxis wundern sich jedoch viele, wieso trotz solider wirtschaftlicher Verhältnisse Banalitäten wie z.B. der Abschluss eines Mobilfunkvertrages verweigert werden. Spätestens hier fragt man sich: Wer überprüft die SCHUFA? Denn die Datensätze der SCHUFA sind zwar umfangreich, aber alles andere als richtig................weiter im link
Auch wenn man keinen Eintrag hat ,kann es sein das man negativ bewertet wird und man keinen Kredit oder Vertag bekommt.
Liegt am Scorewert.
http://img641.imageshack.us/img641/889/schufa.png

Ich finde es eine Frechheit ,das die Schufa Menschen beurteilen kann ohne darüber genaue Auskunft zu geben wie und was sie beurteilt.
 
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Niclas

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Verbraucherschützer: Gegen Abo-Fallen im Internet muss man sich wehren - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Netzwelt
Grund für die Umstände sei die im April beschlossene Novelle zum Bundesdatenschutzgesetz, erklärt Dittrich. Demnach können Firmen säumige Zahler dann an Auskunfteien melden, wenn nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung keine Zahlung einging
Welche Vorausetzungen sollten denn jedermann berechtigen, zur Schufa zu rennen und zu petzen?
Was heißt Firma? GmbH, AG, oHG, Personengesellschaft, bla,bla,bla ?
Der Spiegelartikel ist außerordentlich oberflächlich und auf Sensationshascherei getrimmt

PS: Die Schufa würde sich selbst in Knie schiessen, wenn sie von Hinz und Kunz = Abofallenmafia solche Meldungen akzeptierte. Niemand würde sie mehr ernst nehmen bzw als seriöse Auskunftei
akzeptieren.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Demnach können Firmen säumige Zahler dann an Auskunfteien melden, wenn nach einer zweimaligen Zahlungsaufforderung keine Zahlung einging
Man sollte nicht vergessen;Mahnungen sind an keiner Form gebunden.
Mahnungen können auch mündlich oder in anderer Art Ausgesprochen werden.
Mahnungen sind aber auch Willenserklärungen,und in einem Fall wo offene Forderungen der Schufa gemeldet werden,muss man beweisen das 2xgemahnt wurde.
Und sollte ich eine Mahnung per Einschreiben bekommen......:whistle: Das Kuvert war leer!!!
Aus dem Grund,Die sichere Zustellung von Willenserklärungen
 

schnippewippe

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Bei diesen Punkt """Eintrag bei derSchufa ist aber nur dann zulässig, wenn Sie wirksam Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung erklären („Schufa-Klausel“). """ habe ich mich immer gefragt wie das geht.
Ich habe noch nie eine Zustimmung unterschrieben.
Aber oft steht es auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens,Der Bundesgerichtshof hat zwar Zweifel angemeldet, ob eine solche Klausel wirksam ist aber eine Entscheidung darüber gibt es noch nicht.

Jetzt war ich auf der Seite von 123 Recht und habe mir das mit der Schufa noch einmal durchgelesen. Jetzt weiss ich wie das noch gehen kann.
Die erste und zweite Voraussetzung erfüllen diese Firmen also meist ganz problemlos. Und wenn dann in der Vielzahl dieser Mahnungen irgendwo ein Hinweis auf den bevorstehenden Schufa-Eintrag enthalten ist, liest man schon mal darüber hinweg oder wertet den Hinweis als Einschüchterungsversuch. Das kann jetzt allerdings gefährlich werden: Wer nicht spätestens dann schriftlich widerspricht, wenn er auf den bevorstehenden Eintragung hingewiesen wird, könnte sich evtl. irgendwann später wundern, warum die Bank einen beantragten Kredit ablehnt oder sogar den Dispo streicht, nachdem sie eine Schufa-Auskunft eingeholt hat.
................ link 123 Recht Von Rechtsanwältin
Gabriele Koch
Also wer irgendwo einen Vertrag abgeschlossen und nun Probleme mit den Zahlungen hat , sollte sich seine Mahnungen gut durchlesen.

Tut mir ja sehr leid, dass es wieder an Hand der Abzocke erklärt wird. Aber nach dem neuen Gesetz vom 1.04.2010 wird das eben so erklärt.
Diese Lücke im Gesetz ist nun mal entstanden. Ich finde das es unsere Pflicht ist, darauf aufmerksam zu machen.
Ob wir glauben ,dass die Abzocker davon gebrauch machen, ist eine andere Sache.
Es soll jeder User für sich entscheiden können was er macht.
 
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schnippewippe

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Schufa mit eigenes Datenschutz-Siegel

Bericht zu finden bei """ www.datenschutzbeauftragter-info.de ""

Immer mehr Anbieter scheinen sich dazu berufen zu fühlen, Gütesiegel im Bereich des Datenschutzes zu vergeben. Und seit 2009 taucht in diesem Zusammenhang ein prominenter Name auf, den man bisher mit vielem, aber nicht mit Datenschutz in Verbindung brachte: die SCHUFA.

Denn bisher ist diese nur mit falschen Scoring-Werten, undurchsichtigen Bewertungsverfahren und zu langen Archivierungsfristen aufgefallen:.............

Doch was nur die wenigsten wissen: Die SCHUFA selbst vergibt ein eigenes Datenschutz-Siegel und wirbt mit Expertenwissen, das den Unternehmen helfen soll, bestehende Datenschutzkonzepte auf Mängel zu überprüfen und relevante Prozesse zu optimieren.

Zugegeben, bei all den eigenen Baustellen sollten sie inzwischen wissen, wovon sie reden und wenn die SCHUFA als häufigste Probleme und Versäumnisse ihrer Kunden angibt

wirkt es doch eher wie eine Auflistung eigener Missstände, mit denen die SCHUFA Kasse macht.

Letztlich bleibt nur noch zu fragen, ob die SCHUFA die Voraussetzungen ihres eigenen Siegels erfüllen würde oder ob sie sich nicht vielmehr selbst vom Bock zum Gärtner befördert hat…......weitere Informationen im Link
 

schnippewippe

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OLG Frankfurt: Datenübermittlung an die SCHUFA ohne Einwilligung

OLG Frankfurt: Datenübermittlung an die SCHUFA ohne Einwilligung

Das OLG Frankfurt am Main (13.06.2010, Az. 19 W 33/10) hat entschieden, dass die Übermittlung von Daten zu einer rechtskräftig titulierten Forderung an die SCHUFA regelmäßig nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG (a.F.) zulässig ist. Die Entscheidung behandelt zudem einige weitere interessante Aspekte des Datenschutzrechts.

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte eine Privatperson einen Kreditvertrag mit einer Bank geschlossen. Im Verlauf der Vertragsdurchführung erwirkte die betreffende Bank eine rechtskräftig titulierte Forderung gegen ihren Kunden. Die Bank informierte daraufhin die SCHUFA über diese Forderung. Der Kunde meinte, dass er in diese Übertragung seiner Daten an die SCHUFA nicht eingewilligt habe und diese daher rechtswidrig sei. Aus demselben Grund sei auch die Datenspeicherung durch die SCHUFA sowie eine Datenübermittlung von der SCHUFA an andere Banken seiner Ansicht nach unzulässig. Der Kunde forderte daher im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens gegen die SCHUFA die Sperrung seines Datenbestandes.

Das OLG Frankfurt am Main wies diesen Antrag auch in zweiter Instanz ab. Der Bankkunde habe nicht darlegen können, dass er in die Übermittlung seiner Daten an die SCHUFA tatsächlich nicht eingewilligt habe. Vielmehr sei der Kreditvertrag so auszulegen, dass die Daten auch an Dritte weitergegeben werden dürften. Aber selbst bei Unwirksamkeit der Einwilligungserklärung des Kunden wäre eine Datenübermittlung und -speicherung nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG (a.F.) zulässig, so das Gericht. Nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG (a.F.) ist die Übermittlung personenbezogener Daten zulässig, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stellen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Verarbeitung überwiegt. Nach Ansicht des Gerichts beträfen die bei der SCHUFA gespeicherten Daten des Antragstellers die rechtskräftig titulierte Forderung der Bank aus dem Kreditvertrag und somit so genannte „harte Negativmerkmale“. Insoweit sei eine Datenübermittlung regelmäßig auch zulässig. Die Meldung an die SCHUFA diente nach Ansicht des Gerichts nämlich insbesondere der Wahrung der berechtigten Belange sowohl der SCHUFA als auch der Allgemeinheit. Die SCHUFA habe die Aufgabe, ihren Vertragspartnern Informationen zu verschaffen, um sie vor Verlusten im Kreditgeschäft mit Konsumenten zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihren Kunden durch Beratung vor übermäßiger Verschuldung zu bewahren (vgl. nur OLG Koblenz, 23.09.2009, Az. 2 U 423/09). ................................weiter im link
 

schnippewippe

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AW: Die schufaeintrag

Zugeknöpftes Inkasso-Unternehmen

Zugeknöpftes Inkasso-Unternehmen
Der Mandant hat einen Eintrag bei der Schufa, der auf ein Inkasso-Unternehmen zurückgeht. Ihm sage der ganze Vorgang nichts, beteuert er. Seine Versuche, bei dem Unternehmen etwas zu erfahren, seien auch erfolglos gewesen. Man habe ihm trotz Zusage nichts zukommen lassen, aus dem sich die Forderung nachvollziehen lässt.

Auf der Suche nach einer Faxnummer lasse ich die Suchmaschine das Internet durchforsten. Es finden sich zum Namen des Unternehmens vor allem Foreneinträge über angeblich unbegründete Forderungen. Endlich eine Seite mit den Basisdaten einschließlich Faxnummer. Doch mein Faxgerät findet keine Verbindung.

Alles irgendwie seltsam. Aber bestimmt nur Zufall..........aus dem link
Darum wird ja auch geraten """ einmal sich wehren"""

Wer in eine der Abo-Fallen getappt ist, sollte die Forderungen nicht ignorieren. Im schlimmsten Fall droht durch die Lücke im neuen Gesetz ein negativer Eintrag bei der Schufa.

15 Fragen und Antworten zur SCHUFA mit einem Musterbrief: „Wie wehre ich mich gegen falsche Einträge bei der SCHUFA“
 
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schnippewippe

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Die schufa --Befragung der Verbraucherzentralen: Ihre Erfahrungen mit Auskunfteien

Befragung der Verbraucherzentralen: Ihre Erfahrungen mit Auskunfteien

Uns interessiert, ob Sie schon einmal bei einer oder mehreren Auskunfteien nachgefragt haben, welche Daten über Sie gespeichert sind. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Wie haben die Auskunfteien reagiert? Waren die über Sie gespeicherten Daten korrekt?

Wenn Sie bislang von Ihrem Recht auf Auskunft auf über Sie gespeicherte Daten noch nicht Gebrauch gemacht haben, motiviert Sie unsere Befragung vielleicht, doch einmal nachzufragen. Sie können dazu einen unserer Musterbriefe verwenden. Eine Liste mit Adressen von Auskunfteien haben wir ebenfalls für Sie parat.............mehr darüber im link
 

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AW: Die schufa Fragwürdige Einstufungen

Schufa und Co.: Fragwürdige Einstufungen
Auskunfteien wie die Schufa: Private Firmen, keine Behörden

Die bekannteste und größte Auskunftei ist die Schufa. Sie hat Daten zu 66 Millionen Bürgern gespeichert. Was viele nicht wissen: Es gibt Dutzende Firmen dieser Art. Die Credit Consumer GmbH (CEG) hat etwa 60 Millionen Verbraucher erfasst. Die Auskunftei Deltavista 45 Millionen und Bürgel 39 Millionen. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein, weist auf einen verbreiteten Irrglauben hin: "Viele Menschen denken, die Schufa wäre eine Behörde, wäre eine offizielle Stelle. Tatsächlich handelt es sich bei der Schufa und allen anderen Auskunfteien um private Firmen, die mit Datenverarbeitung Geld verdienen.".........aus dem link
 

schnippewippe

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Schufa und Andere - Selbstauskunft einholen Was Firmen über uns wissen

Selbstauskunft einholen Was Firmen über uns wissen

Was Firmen über uns wissen

Ob Schufa, Payback oder Easycash: Mehrere Unternehmen sammeln Daten von Verbrauchern. Wer herausfinden will, welche Unternehmen etwas über die eigene Person wissen, findet im Internet Hilfe. Das Ergebnis kann überraschend sein.
Schufa, GEZ, Deutsche Post, Easycash - das sind nur einige Unternehmen, die persönliche Daten über uns sammeln, vor allem wirtschaftliche Daten. Sie haben aber nicht nur das Recht, solche Daten zu sammeln, sondern vor allem auch die Pflicht, uns Auskunft zu geben, ob und welche Daten gespeichert sind, ob und warum diese an Dritte weitergegeben wurden und wer der Empfänger ist. Seit dem 1. April 2010 steht jedem Bundesbürger diese Auskunft einmal im Jahr kostenlos zu.

Doch wer weiß schon so genau, welche Unternehmen überhaupt Daten sammeln, und ob man dort bereits aktenkundig ist? Nicht alle sind so bekannt wie Schufa oder Payback. Hier hilft das wirklich praktische Portal "selbstauskunft.net" weiter. Über die Webseite lassen sich bequem und auf einen Schlag Auskünfte bei 36 Unternehmen einholen, die als Datensammler bekannt sind. Die Betreiber der Seite verschicken automatisch Faxe an alle Firmen, die der Benutzer auswählt. Der Service ist komplett kostenlos...............................mehr im link
 

schnippewippe

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VZS: Kritik an Schufa wegen versteckter kostenloser Auskunft
Seit dem 1.4.2010 steht jedem Betroffenen grundsätzlich einmal jährlich ein kostenloser Auskunftsanspruch hinsichtlich der ihn betreffenden Daten gegenüber der speichernden Stelle gem. § 34 Abs. 8 S. 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu. So auch gegenüber der Schufa. Diese geriet nun jedoch ins Visier der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS), da sie Verbraucher in ihrem Online-Angebot zunächst offensichtlich zu den mit je 18,50€ kostenpflichtigen Abfragen „Schufa-Bonitätsauskunft“ und „Schufa-Auskunft online“ leitet, und die inhaltsgleiche, gesetzlich vorgeschriebene einmal jährlich kostenfreie Abfrage nur schwer auffindbar hinter der Bezeichnung „Datenübersicht nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz“ in das Angebot integriert hat.........................mehr im link
Da stimme ich aber sowas von zu. Ich habe es damals auch erst suchen müssen. https://www.meineschufa.de/index.php?site=7
Mann klickt doch hier auf """SCHUFA-Auskunft online"""" Wer nicht weiss, dass es einmal im Jahr kostenfrei ist https://www.meineschufa.de/index.php?site=60_3&via=menu, wird dann auch bezahlen.


https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu

Aber aufpassen !!! Linksseitig kostet Geld.
 
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schnippewippe

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AG Ahlen: Datenübermittlung an SCHUFA trotz Bestreiten der Forderung ???

AG Ahlen: Datenübermittlung an SCHUFA trotz Bestreiten der Forderung

Das AG Ahlen (Urt. v. 08.10.2013 - Az.: 30 C 209/13) hatte zu entscheiden, wann eine Datenübermittlung an die SCHUFA trotz Bestreiten der Forderung rechtmäßig ist.



Die Klägerin hatte einen Mobilfunkvertrag bei dem Beklagten. Im Laufe des Vertrages kam es zu unterschiedlichen Ansichten über die einzelnen Konditionen und die Höhe des Entgeltes. Der Beklagte forderte u.a. 1.000,- EUR ein. Die Klägerin widersprach der Forderung und lehnte dabei insbesondere eine Datenübermittlung an die SCHUFA ausdrücklich ab.

Gleichwohl übermittelte der Beklagte die Informationen an die SCHUFA. Er berief sich dabei auf dem Umstand, dass objektiv die Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorgelegen hätten. In einem solchen Fall sehe das Gesetz (§ 28 a Abs.1 Nr.5 BDSG) ausdrücklich vor, dass ein Transfer an die SCHUFA auch entgegen dem Willen des Betroffenen erlaubt sei. Die Norm lautet:.......................................................

................Das AG Ahlen schloss sich dieser Ansicht nicht an, sondern stufte die Datenübermittlung vielmehr für rechtswidrig ein. ......................................................................
 
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