Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöße?

schnippewippe

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Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöße?

Habe gerade in einer Zeitung einen Bericht über so einen Fall gelesen.
Möchte das hier zur Warnung einstellen.
Es gibt ja doch wohl viele die es nicht wissen.

Westerwälder Ehepaare werden Opfer von Internet-Betrug
Schlecht verschlüsselte W-Lan-Router können von außen angezapft werden.

Für Ulrike (64) und Dieter Bausch (75) aus Eitelborn begann der Horror Ende Juli mit dem Schreiben eines Abmahnanwalts, der 650 Euro von den Eheleuten forderte. Sie sollten etwa einen Monat zuvor einen Film aus dem Internet heruntergeladen und bei einer sogenannten Tauschbörse angeboten haben. In den nächsten Wochen ließ fast jeder Gang zum Briefkasten den Pulsschlag der Bauschs in die Höhe steigen, denn ständig traf Post von weiteren Anwaltskanzleien ein. Unter anderem wurde die Verbreitung der Musik von "Bushido" und "Monrose" abgemahnt. Die geforderte Gesamtsumme stieg auf circa 4000 Euro.

Offenbar war der Anschluss der Bauschs von außen angezapft worden. Beim W-Lan (drahtlose Verbindung ins Internet) können sich fremde Menschen von der Straße mit einem Handy oder einem Laptop in die Leitung einwählen. Der Gesetzgeber verpflichtet die Anschlussinhaber deshalb dazu, den Zugang zum Internet zu verschlüsseln. Im Falle des Eitelborner Ehepaars war der sogenannte Router sogar entsprechend geschützt. Die Bauschs hatten allerdings nicht bemerkt, dass ein Außenstehender die Verschlüsselung geknackt und verändert hatte, weil sie selbst per Kabel im Internet surften. Im Nachhinein lässt sich eine solche Manipulation allerdings kaum noch nachweisen. Die Rechtsanwälte halten sich deshalb stets an den Anschlussinhaber. ....................aus dem link
 

Keith

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AW: Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöß

Ich glaube einfach die Gefahr besteht eher für jene die sich gar nicht auskennnen, nichts verschlüsseln - denen kann das leicht passieren dass sich jemand mit einloggt, aber all jene Hacker - ich denke nicht dass die Zahl so groß ist - aber klar wenns einen trifft, dann sicher total. Und wird auch teuer werden.
 

sGästle

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das ganze soll nach neuestem Stand auf 100.-€ beschränkt sein.Widerspruch und Klage lohnt sich...
 

niobe-1958

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AW: Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöß

Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Quelle: Bundesverfassungsgericht
 

sGästle

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Richtig,genau das war damit gemeint !
 

niobe-1958

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AW: Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöß

25.10.2010 » von Rechtsanwalt Sven Jansen
Die Frage, ob sich der Nutzer eines fremden und unverschlüsselt betriebenen Funknetzwerks strafbar macht, hat das Wuppertaler Landgericht entschieden. Die Richter konnten am „Schwarzsurfen“ nichts Strafbares finden.
Die 5. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat die rechtliche Bewertung des Amtsgerichts Wuppertal nun bestätigt und die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft als unbegründet verworfen. Die Kammer verneint die Strafbarkeit der Nutzung eines offenen und unverschlüsselt betriebenen fremden Funknetzwerks unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt. Eine Strafbarkeit wegen Verstoß gegen das Abhörverbot gemäß §§ 89 Satz 1, 148 Abs. 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) schloss die Kammer genauso aus, wie eine solche wegen unbefugten Abrufens oder Sich-Verschaffens personenbezogener Daten gemäß §§ 43 Abs. 2 Nr. 3, 44 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Quelle und mehr: eRecht24
 

sGästle

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AW: Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöß

Hallo,
ich hatte auch schon mal eine Rechnung im Briefkasten,noch bevor das neue Gesetz in Kraft trat.Da ich wegen einer Spielekonsole nur WEP verschlüsseln kann,da ich mit WPA nicht mehr ins Netz kam,wurde die Forderung eingestellt.Die Begründung meines Anwalts war die uneingeschränkte Nutzung der Spielkonsole, die mit WPA nachvollziehbar nicht mehr möglich war...
 

manafraid

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AW: Schwarzfahrer in Ihrem W-LAN - Wer haftet für Missbrauch und Urheberrechtsverstöß

Hatte auch mal vor einigen Jahren nur ne WEP - Verschlüsselung in einem älteren Zyxel - router. Irgendwann zogen nebenan neue Leute ein. Mich machte schon stutzig, daß die LED´s hin und wieder heftig flackerten, auch wenn ich keinen Rechner in Betrieb hatte. Dauerte auch nicht lange, da hatte ich auf einem XP-notebook plötzlich einen weiteren Benutzer in der Systemsteuerung. Natürlich sofort den router ausgetauscht und einen netgear mit der Möglichkeit der WPA-Verschlüsselung zugelegt.
Daraufhin habe ich dann ihn geärgert: Durch Zufall stellte ich fest, daß der Betrieb einer bestimmten Überwachungskamera jeglichen W-Lan Empfang unmöglich machte. Also: Router weg vom Netz, Überwachungskamera an. Hab mich köstlich amüsiert, wenn ich ihn kommen und nach kurzem "Herumwirtschaften" in der Wohnung wieder gehen sah.
Leider ist der nette Nachbar inzwischen ausgezogen.

Gruß
manafraid
 
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