Fax spamming außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

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Fax spamming außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

AG Garmisch-Partenkirchen: 1,75 Gebühr aus Streitwert von EUR 7.500 bei Abwehr von identitätsverschleiertem Faxspam

Das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen hat in einem Verfahren wegen Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten nach identitätsverschleiertem Fax spamming zur Frage Stellung genommen, in welchem Umfang Rechtsanwaltskosten zur Abwehr unerwünschter Werbung erstattungsfähig sind.

Bericht mit Urteil im Link

Für die User die den Link im Bericht übersehen haben.
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