jetzt gelbesbranchenbuch.info vorher gelbesbranchenbuch.com

schnippewippe

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gelbes-branchenbuch.info

Ein neuer Anbieter auf dem Gebiet der Brancheneintragsdienste macht von sich reden. Nach gelbesbranchenbuch.com tritt nun vermehrt gelbes-branchenbuch.info auf den Markt. Augenscheinlich gehören beide Anbieter nicht zusammen, haben aber das gemeinsame Geschäftsfeld: Die Abzocke von Unternehmern.

Derzeit erhalten Unternehmer offenbar in ganz Deutschland Faxe, die von der Nummer 069 25577018 versandt werden. “Gelbes Branchenbuch Region Hannover” steht dort beispielsweise ganz groß drauf. Daneben in einem Kasten ist zu lesen “- bitte mit korrekten Daten zurück -” Darunter wird zur Eile gemahnt: “Bitte zurück bis spätestens 08.10.2010 per Fax an 069-25577018″. Darunter folgt ein Satz, der sehr viel Geld kosten könnte, wenn man ihn nur flüchtig liest und das untenstehende Formular ausfüllt. Er lautet:.......................mehr im link
Hier noch die Seiten die wir schon über andere Anbieter haben.

Echte-Abzocke.de - Suchergebnisse

Könnte Euch vielleicht auch interessieren.
Infos zu Das Gelbe Branchenbuch - Ucalegon Ltd. / GBB Ltd. / Feigenbaum & Stern Ltd.
Mit einen Link zu "" gelbes-branchenbuch.info der Firma DMV Deutscher Medien Verlag Ltd. """
 
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Abzocke- Gelbe Branchenbuch Hochtaunuskreis - DMV Deutscher Medienverlag

Gelben Branchenbuchs Hochtaunuskreis

Per Fax kam das Angebot des «Gelben Branchenbuchs Hochtaunuskreis» bei ihm ins Haus geflattert. «Wie gewohnt, kostenlos», sollte die «Grundlistung mit Ihrer Anschrift» sein. Erst genaues Lesen des Kleingedruckten machte klar, dass damit lediglich Name und Anschrift gemeint waren. Für den Eintrag von Telefon- und Fax-Nummer, Internet und E-Mail verlangte das Unternehmen, als «DMV Deutscher Medienverlag» bezeichnet, stolze 739 Euro im Jahr. Für Bearbeitung und Rückfax war sogar eine Frist gesetzt..............mehr im link
Die Methoden der DMV Deutscher Medien Verlag Ltd., England / gelbes-branchenbuch.info

Da war wohl wieder einer mit seinen Berichten zu ehrlich gewesen.
Vorsicht vor gelbes-branchenbuch.info
 
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DMV Deutscher Medien Verlag Limited besteht weiter auf Forderungen

DMV Deutscher Medien Verlag Limited besteht weiter auf Forderungen

....................Update: Von der Ursprungsforderung 739 Euro plus Umsatzsteuer rückt der “Kundenservice” nun immer öfter ab. Da ist plötzlich von 600 Euro brutto die Rede. Eine Rechnungskorrektur erfolgt offenbar nicht, lediglich ein formloses Schreiben an die Unternehmer wird per Fax verschickt, mit der Bitte diese 600 Euro zu überweisen. Wie das steuerlich verbucht wird, dürfte interessant sein.

Gegenüber einem Anwalt, den ein Unternehmen aus einer Gemeinde aus Hessen eingeschaltet hat, erklärt ein gewisser “Christian Marquardt” sich gar bereit, “aus Kulanz eine Reduzierung unserer Rechnung auf 350 Euro brutto” zu akzeptieren, “um die Angelegenheit für beide Seiten ohne einen aufwendigen Rechtsstreit abzuschließen.” Ich habe dem Unternehmer geraten, auch weiterhin nicht zu bezahlen. Der angekündigte Rechtsstreit dürfte interessant werden....................mehr darüber im link
 

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Verwechslung ausgeschlossen? Branchenbuchanbieterlogik!

Verwechslung ausgeschlossen? Branchenbuchanbieterlogik!

Das finde ich ja jetzt klasse. Ich habe hier ein ellenlanges Schreiben eines Branchenbuchanbieters. Der ist dafür bekannt, für Einträge in dieses Branchenbuch unglaubliche 1.068,- Euro netto pro Jahr mit einer Mindestvertragsdauer von zwei Jahren zu verlangen. Gesamtkosten brutto mithin mehr als 2.500,- Euro. Dafür kann man sich schon ein paar Mal bei den Gelben Seiten listen lassen.

Im Auftrag von Mandanten fechte ich daher entsprechende Aufträge auch gerne mal an, unter anderem mit dem Argument, dass man mit der Aufmachung und Farbgebung der Formulare doch ein wenig an die Gelben Seiten erinnern würde.

Das sieht der Branchenbuchanbieter natürlich ganz anders: Eine Verwechlungsgefahr bestünde eindeutig nicht...............mehr im link
 

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Gelbes Branchenbuch knickt ein -- TM Marketing Ltd.

Gelbes Branchenbuch knickt ein
18.4.2011: TM Marketing reduziert Rechnungen nach vergeblicher "letzter Mahnung"

Nachdem meine Mandanten auch auf die allerletzte Mahnung der TM Marketing Ltd.nicht reagiert haben, versendet diese nun reduzierte Rechnungen, und zwar angeblich nach Rücksprache mit der Geschäftsleitung. Die Rechnung wurde auf "217 €" reduziert. TM Rechnungsreduzierung

Damit ist aber noch nichts zum Vertrag gesagt, der ja angeblich mindestens 24 Monate läuft, wenn man nicht per Einschreiben kündigt (mit der Rechnung wurde ja nur das erste Jahr geltend gemacht). Ob es sich um 217 € brutto oder netto handelt, ist ebenfalls unklar.

Achtung! Wer jetzt zahlt, bekommt im nächsten Jahr vermutlich erneut Post.

Kommentar:

Wer solche Mittel nötig hat, scheut offenbar den mehrfach angedrohten gang zum Gericht. Diese "Rechnung" trägt im Übrigen keine Rechnungsnummer und könnte deshalb nicht gebucht werden. Ich rate davon ab, diese Rechnungen zu begleichen.

zum vollständigen Artikel ........................dazu weiter im link
 

schnippewippe

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Auch hier geht es mal wieder weiter.

Faxwerbung für teure Einträge in Branchenbüchern
Unerwünschte Faxwerbung wird immer raffinierter. Unter Namen wie "BranchenSeiten" oder "Gelbes Branchenbuch" werden derzeit Antragsformulare für einen Eintrag in zweifelhafte Branchenverzeichnisse versandt, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Was aussieht wie eine Bitte um Prüfung von Adressdaten, stellt sich erst nach sehr genauem Lesen des Kleingedruckten als Masche heraus. Mit einer Unterschrift soll man sich zur Zahlung von 800 bis 1000 Euro jährlich verpflichten. Selbst die Verbraucherzentrale bekam solche Schreiben, um angeblich ihre Adresse überprüfen zu lassen. Die Einträge erscheinen nicht in den offiziellen Gelben Seiten, sondern in einem eigenen Branchenverzeichnis im Internet.

Die aktuellen Faxschreiben ähneln in ihrer Gestaltung stark dem Schriftbild, mit dem die Gelben Seiten tatsächlich herausgegeben werden. Leicht kann daher ein falscher Eindruck entstehen. Werbung für Branchenbücher richtet sich an Gewerbetreibende und Organisationen und wird regelmäßig auch an ganz oder teilweise privat genutzte Faxanschlüsse verschickt.

"Unerwünschte Werbung mittels Telefax ist als wettbewerbswidrig ein-zustufen", so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Freiberufler oder Gewerbetreibende sollten diese dubiosen Angebote an den ...................aus dem link
 

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Neue Runde bei gelbes-branchenbuch.info
Es geht wieder los bei gelbes-branchenbuch.info. Auf der Website feiert man im Pressebereich den Verkauf des Projektes an “eine europäische Investorengruppe”, wie es dort heißt.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten mit der DeTe Medien GmbH aufgrund der gegebenen Wettbewerbsstellung, sodass die Gesellschafterversammlung der Eigentümergesellschaft den Abstoß des Projekts beschlossen hat

ist dort zu lesen.
Und weiter:.......................lm link
 

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BGH zur Branchenbuchabzocke

..............................Diese Praxis ist nunmehr auch höchstrichterlich als wettbewerbswidrig beanstandet worden (BGH, Urteil vom 30.06.2011, Az.: I ZR 157/10 – Branchenbuch Berg). Beklagter des Verfahrens beim BGH war die “Neue Branchenbuch AG”.

Der BGH hält formularmäßig aufgemachte Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, die nach ihrer Gestaltung und ihrem Inhalt darauf angelegt sind, beim flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, für wettbewerbswidrig. Dieses Verhalten verstößt nach Ansicht des BGH gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG.........................mehr darüber im link
 

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GelbesBranchenbuch.com GBB Ltd. versendet europäische Zahlungsbefehle aus Ungarn

GelbesBranchenbuch.com GBB Ltd. versendet europäische Zahlungsbefehle aus Ungarn

27.1.2012: ungarischer Zahlungsbefehl der GBB Ltd. wird hier vollstreckbar!


Rechtzeitig Einspruch erheben und den in Ungarn ausgestellten europäischen Zahlungsbefehl (=Mahnbescheid) von GelbesBranchenbuch.com abwenden!

Hintergrund: Eine Mandantin war wie die meisten eine unfreiwillige "Kundin" von GelbesBranchenbuch.com der GBB Ltd. mit Sitz auf den Marshall-Inseln. Nachdem die AGB geändert wurden und in den AGB ein neuer Gerichtsstand (Budapest) festgelegt wurde, und nachdem es mehrere Mahnschreiben von Feigenbaum und Stern gab, hat nun die ungarische Notarin Dr. Kádár Zsuzsanna, 1114 Budapest, Ulászló u. 21. I/1-2, einen europäischen Mahnbescheid ausgestellt. Als Vertreter der GBB Ltd. tritt ein Rechtsanwalt Dr. Pákay András, ebenfalls aus Budapest, auf.

In Ungarn ist es zulässig, dass ein Notar einen Mahnbescheid ausstellt (in Deutschland: nur Gerichte).
Ein Europäischer Mahnbescheid kann in jedem Mitgliedsstaat vollstreckt werden, wenn die Einspruchsfrist von 30 Tagen nach Zustellung abgelaufen ist. Der Einspruch muss in einer der am Gericht (bzw. hier: Notarin) geltenden Amtssprachen eingelegt werden, hier auf Ungarisch. Wird die Einspruchsfrist versäumt, kann der europäische Zahlungsbefehl in Deutschland vollstreckt werden.
Gegen die spätere Vollstreckung hilft dann möglicherweise eine Vollstreckungsgegenklage, aber das hängt vom Einzelfall ab.
Weiter geht es im Link mit:Wie kann man sich wehren?
 

schnippewippe

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gelbes-branchenbuch.info – Gelbes Branchenbuch
Ein weiteres „Gelbes Branchenbuch“ verschickt (oder verschickte) seine Vertragsformulare an Unternehmer in Deutschland: Es handelt sich um das Gelbe Branchenbuch, das unter „gelbes-branchenbuch.info“ im Internet zu finden ist. Betrieben wurde dieses Internet-Adressregister aus England. Diese Angaben finden sich zumindest im Impressum der Internetseite (Stand: 25.01.2012):....................................

....................Die Kosten:

Der Eintrag kostet 739 Euor netto für 1 Jahr.
Rechnung und Mahnung aus Berlin

Der Eintrag unter gelbes-branchenbuch.info wird von einer "Firma" aus Berlin mit der Absenderadresse Gelbes Branchenbuch, Glockenblumenweg 131a, 12357 Berlin in Rechnng gestellt. Diese Firma schreibt auch später Mahnungen............................mehr im link
 

Niclas

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Glockenblumenweg 131a ist vielfach in Verbindung mit dubiosen Geschäften bekannt
Das Impressum der Site gelbesbranchenbuch.info ist ein Witz
Die Domain Gelbes-Branchenbuch.info hat seinen Eigentümer gewechselt und wurde an eine europäische Investorengruppe verkauft. Beachten Sie daher bitte unsere neuen Kontaktdaten.
....
Domaininhaber und Seitenbetreiber von gelbes-branchenbuch.info ist die Publishing and Literary Service Limited, 6 Whitlow Park Road, Sheffield S11 9NP.
Auch diese Adresse ist einschlägig bekannt
 

schnippewippe

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Neues zur DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH

Nachdem nun im Juni diverse Firmen unter dem Sammelbegriff "Gelbes Branchenbuch" ihre angeblich bestehenden "Forderungen" eintreiben wollten, schaltete sich für die TM Marketing Service Ltd.ein Bezahlungsdienstleister und Inkassobrüo namens DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH ein und forderte von den unfreiwilligen Kunden des Gelben Branchenbuchs die Zahlung von 591,43 € ein. Als ich diese Forderung für meine Mandanten abwehren wollte, kam der Brief zurück, und zwar als:

Annahme verweigert

Das ist für die Erklärungen selbst an sich nicht weiter schlimm, denn ein absichtlich nicht angenommenes Einschreiben gilt dennoch als zugegangen (Stichwort: Zugangsvereitelung), das sieht jedenfalls der BGH so, z.B. BGH NJW 1983, 929, 930.

Schlimm finde ich es hingegen, wenn ein Unternehmen, das das Wort "Inkassierungsgesellschaft mbH" im Namen trägt, ein Schreiben eines Rechtsanwalts nicht annimmt - das spricht nicht gerade für die Ernsthaftigkeit eines solchen Unternehmens.



Meinen Mandanten rate ich jedenfalls, ohne Rücksprache mit einem Anwalt Forderungen dieses Unternehmens nicht zu begleichen.........................aus dem link
 

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Rechnungen der DTE Europayment für Mein-branchenverzeichnis.info

Rechnungen der DTE Europayment für Mein-branchenverzeichnis.info
Ein kurzer Hinweis in Sachen “Mein-branchenverzeichnis.info”: Hier verschickt nach Ausfüllen des Formulars eine “DTE Europayment” Rechnungen an Betroffene, auch jetzt noch, 2 Jahre später. Ich muss hier (noch) gar nicht viel zu den Rechtsfragen hinsichtlich eines vermeintlichen Vertragsschlusses schreiben – auch wenn das zugestellte Formular natürlich die Frage aufwirft, ob es die aktuelle BGH-Rechtsprechung (siehe hier) übersteht.

Zu sehen ist nämlich als erstes folgendes: Bei dem vermeintlichen Vertragspartner handelt es sich um eine LTD, die ausweislich des LTD-Registers Mitte Juli 2012 aufgelöst wurde. Auch vor dem Hintergrund ist dann als nächstes zu fragen, mit welcher Berechtigung die DTE Europayment die Forderungen abrechnen möchte – gab es hier einen Forderungserwerb? Oder wird Namens einer nicht existenten Firma etwas abgerechnet? Erst nach Klärung dieser Fragen kann die Sache brauchbar beurteilt werden – man darf auf die Antwort der DTE durchaus gespannt sein…...................aus dem link
Weitere Berichte befinden sich auch noch auf der Seite im Link.
 

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branchenbuch-seiten.com & branchenbuchseiten.com
Klassischer Fall von b2b-Abzocke? – oder eher bewusst geplante Übervorteilung. Weil:

1. Kann ich mir nicht vorstellen, dass wirklich jemand das Fax absendet, ohne das klein Gedruckte zu lesen
2. Kann ich mir nicht vorstellen, dass der Chef eine Zahlung von 980 Euro akzeptiert, nachdem irgendein Untergebener aus Unwissen und Unerfahrenheit solche Kosten verursacht hat.

Also von Anfang an eine schlechte Geschäftsidee? Wohl kaum, denn die Anzahl der angeschriebenen Firmen ist so unvorstellbar hoch, dass grundsätzlich von einem kleinen Vermögen pro Rundmail gerechnet werden kann. Stornierungen werden übrigens – clevererweise – gleich mit eingeplant und kosten z.B. bei branchenbuchseiten.com mal eben 530 Euro.

Unser Tipp für Gewerbetreibende, die das Fax versendet haben und eine Rechnung erhalten haben: Im Anschreiben den Vertrag anfechten und dann grundsätzlich auf nichts anderes mehr reagieren als einen Mahnbescheid vom Amtsgericht...........................mehr im link
 

schnippewippe

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Neues von der DTE Euro Payment

Es gibt Neuigkeiten in Sachen “Rechungen der DTE Euro Payment” bzw. “DTE Inkasso”. Mein letztes Schreiben an die DTE, die inzwischen in großer Schrift einen “gerichtlichen Mahnbescheid” in Aussicht stellte, kam als unzustellbar zurück. Eine kurze Recherche ergab, dass die GmbH tatsächlich beim AG Hannover eingetragen ist auch wen man in Leipzig (bisher) seine Postanschrift führte...............weiter im link
 

schnippewippe

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DTE Euro Payment legt Abtretungsvereinbarung i.S. Mein-Branchenverzeichnis.info vor

Das war in jeder Hinsicht besonders schlau: Auf mein letztes Anschreiben an die DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH mit Sitz in Hannover, DTE, (siehe dazu hier) hat mir diese nun eine “Abtretungsvereinbarung” zugestellt, aus der sich ergibt, dass die Forderungen der TM Marketing Service Limited nicht nur an eine andere Limited abgetreten wurden, sondern zugleich auch die DTE mit der Inkassierung beauftragt wurde.

Ich lasse an dieser Stelle offen, wie glaubhaft ich diese Abtretungsvereinbarung bewerte – jedenfalls bin ich gespannt, das hierzu vorhandene Original zu sehen.

Interessanter ist vielmehr, dass ich immer noch keine Registrierung der DTE für die Inkassodienstleistung finde, die man nach eigenem Vortrag (!) nunmehr vornimmt. Während bisher noch nicht klar war , ob es sich vielleicht doch um eigene Forderungen handelt die man erworben hat und beitreibt, hat man jetzt netterweise selbst den Beweis erbracht, den ich selbstredend sofort der Staatsanwaltschaft Hannover weiter gegeben habe. Nette Konsequenz am Rande: Dadurch dass wohl unter Verstoss gegen das RDG gehandelt wurde, wird die in der Abtretungsvereinbarung enthaltende Inkasso-Beauftragung nichtig sein......................aus dem link
Weitere Links im Link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Link schrieb:
Interessanter ist vielmehr, dass ich immer noch keine Registrierung der DTE für die Inkassodienstleistung finde
Eine Registrierung ist nicht nötig wenn es sich um ein verbundenes Unternehmen handelt.
Amtsgericht Hannover Aktenzeichen: HRB 208510 Bekannt gemacht am: 15.05.2012 22:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

10.05.2012


DTE Euro Payment und Inkassierungsgesellschaft mbH, Hannover, Hildesheimer Str. 265-267, 30519 Hannover. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2012. Geschäftsanschrift: Hildesheimer Str. 265-267, 30519 Hannover. Gegenstand: Die Zahlungsabwicklung und das Inkasso (erlaubnisfreies Inkasso für verbundene Unternehmen gemäß § 2 Abs. 3 Ziff. 6 RDG, § 15 AktG). Die Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: S., Robert, Neubrandenburg, *0*.0*.19**, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Quelle: http://www.Handelsregister.de

(§ 2 Abs. 3 Ziff. 6 RDG)

(3) Rechtsdienstleistung ist nicht:
[...]
6. die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen (§ 15 des Aktiengesetzes).
 

schnippewippe

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Rückgewinnungshilfe für Opfer von „Gelbes Branchenbuch“

Rückgewinnungshilfe für Opfer von „Gelbes Branchenbuch“
Staatsanwaltschaft Rostock
364 Js 6967/13

Ermittlungsverfahren gegen Florian Wi**, geb. am 26.04.1988 in Neustrelitz, und Robert Schn**l, geb. am 06.02.1987 in Stralsund, wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Betruges und Verstoßes gegen das Markengesetz in mindestens 8000 Fällen in der Zeit vom 01.01.2011 bis zum 21.02.2013 gemäß §§ 263 Absatz 1, Absatz 3 Satz 1, Satz 2 Nummer 1, 25 Absatz 2, 53 des Strafgesetzbuches, § 143 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 1 Nummer 1 des Markengesetzes.
Benachrichtigung über die Sicherstellung von Vermögenswerten zugunsten der aus einer Straftat Geschädigten im Rahmen der Rückgewinnungshilfe (§ 111 e Absatz 3 und 4 der Strafprozessordnung).....................

Wichtige Hinweise für Geschädigte.....................weiter im link
 
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