Übergang von ALG II/Hartz IV zur Rente

niobe-1958

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Beispiel:

Rentenantrag ist gestellt,
bis er bewilligt ist, erhält man ALG II weiter,
allerdings unter dem Vorbehalt,
dass bei einer evtl. Rentennachzahlung gegen die Leistung aufgerechnet wird.

Rentenbescheid kommt, du informierst den Träger von ALG II (ARGE/AFLK).

Nun passiert folgendes:
ALG II/Grundsicherung wird eingestellt.
Der Träger rechnet mit der Rentenversicherung die Differenz ab.

Beispiel: Der Rentenbescheid kommt Ende August, Somit wird ALG II von der ARGE/AFLK letztmalig am 01.09.! gezahlt.

Ende September kommt dann die schriftliche Mitteilung der Niederlassung Renten Service, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte/r Rentenempfänger/in,
Ihr Leistungsträger hat uns angewiesen, die vorbezeichnete laufende Rente

erstmalig Ende 10.2010 für den Monat 10.2010

zu überweisen.

Außerdem wird um Überprüfung der Kontodaten gebeten.

Am 01.09. wurde letztmalig ALG II gezahlt, die erste Rente kommt aber erst am 31.10.2010 !!!

Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag ist die ARGE weiterhin zur Zahlung nach § 44a SGB II verpflichtet.
Gleichzeitig wird ein Erstattungsanspruch angemeldet.


Zusatz:
Sollte die Rente geringer sein als das ALG II, muß ein neuer Antrag auf ergänzendes ALG II/Grundsicherung gestellt werden.
 

sGästle

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Das hängt ja wohl mit dem Tag des Zuflussprinzips zusammen.Die Rentenstelle ist verpflichtet, am Tag der Fälligkeit zu überweißen.Da kann auch keine ARGE Anweisungen an die Rentenstelle erteilen.Wenn in einem Monat 2 Zahlungen,also von der ARGE und von der Rentenstelle auf das Konto eingehen,kann die ARGE für diesen Monat ihr Geld zurück fordern.Deswegen sollte die Rentenstelle auch erst am 1.des Folgemonats überweißen.Man beachte noch folgendes:Bei Aufrechnung der erhaltenen Leistungen kann nicht einfach die Differenz von Rente und ALGII heran gezogen werden.Ab Bewilligung der Rente hat man noch verschiedene Absatzbeträge, die bei Verrechnung berücksichtigt werden müssen.Eine Rente ist "sonstiges Einkommen".Davon werden 30.-€ Versichertenpaushale in Abzug gebracht.Ebenso kann für diese Zeit die KFZ-Hafpflicht,eine Riester-Rente oder andere geförderte Altersvorsorge abgesetzt werden.Sollte die Rente geringer als ALGII ausfallen,gibts kein aufstockendes Geld mehr von der ARGE sondern nach SGBXII vom Sozialamt.
Aber egal:Hauptsache weg von der ARGE....
 
Zuletzt bearbeitet:

niobe-1958

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Das hängt ja wohl mit dem Tag des Zuflussprinzips zusammen.Die Rentenstelle ist verpflichtet, am Tag der Fälligkeit zu überweißen.Da kann auch keine ARGE Anweisungen an die Rentenstelle erteilen.Wenn in einem Monat 2 Zahlungen,also von der ARGE und von der Rentenstelle auf das Konto eingehen,kann die ARGE für diesen Monat ihr Geld zurück fordern.Deswegen sollte die Rentenstelle auch erst am 1.des Folgemonats überweißen.
niobe-1958 schrieb:
Rentenbescheid kommt, du informierst den Träger von ALG II (ARGE/AFLK).
das alles passiert ja nicht von heute auf morgen @sGästle.

Die AFLK/ARGE rechnet DIREKT mit der Rentenversicherung ab!!! Und das ist wahrscheinlich für einige Bezieher von ALG II gut und richtig.

sGästle schrieb:
Ab Bewilligung der Rente hat man noch verschiedene Absatzbeträge, die bei Verrechnung berücksichtigt werden müssen.Eine Rente ist "sonstiges Einkommen".Davon werden 30.-€ Versichertenpaushale in Abzug gebracht.Ebenso kann für diese Zeit die KFZ-Hafpflicht,eine Riester-Rente oder andere geförderte Altersvorsorge abgesetzt werden
Das wird auch schon während des Bezugs von ALG II berücksichtigt!
 

sGästle

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Das wird auch schon während des Bezugs von ALG II berücksichtigt![/QUOTE]

Freibeträge werden bei Hartz4 nur erstattet,wenn man außer den Leistungen nach dem SGBII noch sonstiges Einkommen hat.Sollte vor der Rentenbewilligung kein sonstiges Einkommen vorhanden gewesen sein,gab es diese Freibeträge nicht.Da die Rente rückwirkend bewilligt wird,müssen bei der Berechnung (Abrechnung mit der ARGE)nun auch für diese Zeit die Freibeträge berücksichtigt werden.So und nicht anders...
 
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