niobe-1958
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Beispiel:
Rentenantrag ist gestellt,
bis er bewilligt ist, erhält man ALG II weiter,
allerdings unter dem Vorbehalt,
dass bei einer evtl. Rentennachzahlung gegen die Leistung aufgerechnet wird.
Rentenbescheid kommt, du informierst den Träger von ALG II (ARGE/AFLK).
Nun passiert folgendes:
ALG II/Grundsicherung wird eingestellt.
Der Träger rechnet mit der Rentenversicherung die Differenz ab.
Beispiel: Der Rentenbescheid kommt Ende August, Somit wird ALG II von der ARGE/AFLK letztmalig am 01.09.! gezahlt.
Ende September kommt dann die schriftliche Mitteilung der Niederlassung Renten Service, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte/r Rentenempfänger/in,
Ihr Leistungsträger hat uns angewiesen, die vorbezeichnete laufende Rente
erstmalig Ende 10.2010 für den Monat 10.2010
zu überweisen.
Außerdem wird um Überprüfung der Kontodaten gebeten.
Am 01.09. wurde letztmalig ALG II gezahlt, die erste Rente kommt aber erst am 31.10.2010 !!!
Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag ist die ARGE weiterhin zur Zahlung nach § 44a SGB II verpflichtet.
Gleichzeitig wird ein Erstattungsanspruch angemeldet.
Zusatz:
Sollte die Rente geringer sein als das ALG II, muß ein neuer Antrag auf ergänzendes ALG II/Grundsicherung gestellt werden.
Rentenantrag ist gestellt,
bis er bewilligt ist, erhält man ALG II weiter,
allerdings unter dem Vorbehalt,
dass bei einer evtl. Rentennachzahlung gegen die Leistung aufgerechnet wird.
Rentenbescheid kommt, du informierst den Träger von ALG II (ARGE/AFLK).
Nun passiert folgendes:
ALG II/Grundsicherung wird eingestellt.
Der Träger rechnet mit der Rentenversicherung die Differenz ab.
Beispiel: Der Rentenbescheid kommt Ende August, Somit wird ALG II von der ARGE/AFLK letztmalig am 01.09.! gezahlt.
Ende September kommt dann die schriftliche Mitteilung der Niederlassung Renten Service, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte/r Rentenempfänger/in,
Ihr Leistungsträger hat uns angewiesen, die vorbezeichnete laufende Rente
erstmalig Ende 10.2010 für den Monat 10.2010
zu überweisen.
Außerdem wird um Überprüfung der Kontodaten gebeten.
Am 01.09. wurde letztmalig ALG II gezahlt, die erste Rente kommt aber erst am 31.10.2010 !!!
Bis zur Entscheidung über den Rentenantrag ist die ARGE weiterhin zur Zahlung nach § 44a SGB II verpflichtet.
Gleichzeitig wird ein Erstattungsanspruch angemeldet.
Zusatz:
Sollte die Rente geringer sein als das ALG II, muß ein neuer Antrag auf ergänzendes ALG II/Grundsicherung gestellt werden.