Verbraucherschutz: Gesetzentwurf zum Schutz vor Abofallen angekündigt

schnippewippe

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Verbraucherschutz: Gesetzentwurf zum Schutz vor Abofallen angekündigt

Europaweites Vorgehen gegen Abofallen geplant

Da es sich bei dem Auftreten der Abofallen um ein internationales Phänomen handelt, sei eine europaweite Lösung notwendig, so die Justizministerin. Bis dahin könne es aber noch dauern. Ein Vorschlag der Bundesregierung, eine Regelung gegen Kostenfallen im Internet in die geplante Verbraucherrechte-Richtlinie aufzunehmen, liege in Brüssel zwar auf dem Tisch, die Verabschiedung der Richtlinie werde aber nicht vor Ende 2012 erwartet.
Da werden sich bestimmte Betreiber jetzt bestimmt noch mächtig ins Zeug legen.
Also ---immer alles lesen ;) und die Seite sichern.
 

schnippewippe

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Polittheater um die Button-Lösung

Polittheater der Extraklasse bieten Bundesregierung und Bundestag derzeit bei der Frage der sog. Button-Lösung. Die SPD hatte im Sommer einen Gesetzesentwurf eingebracht, den der Rechtsausschuss des Bundestags am 27.10.2010 mit den Stimmen der Regierungskoalition abgelehnt hat. Heute, also nur zwei Tage später, stellt das BMJ einen eigenen Gesetzesentwurf vor, mit dem ebenfalls die sog. Button-Lösung eingeführt werden soll. Beide Gesetzesvorschläge sehen eine Ergänzung von § 312e BGB vor und unterscheiden sich zwar im Wortlaut aber nicht inhaltlich. Denn beide Entwürfe sehen vor, dass im Falle der Nichterteilung eines ausdrücklichen Hinweises auf Entgeltlichkeit und Gesamtkosten der Vertrag unwirksam bzw. nichtig ist..............weiter im link
Die Bundesregierung lehnt also einen Gesetzesentwurf der Opposition ab, um der Öffentlichkeit zwei Tage später einen inhaltlich gleichen Gesetzesentwurf vorzustellen.



Wer will kann sich den heute eingestellten Gestzentwurf durchlesen.

Gesetzentwurf zum Schutz von Verbrauchern vor Abofallen, Kostenfallen und ...
Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld

In der Einleitung heißt es:
"Unternehmerinnen und Unternehmer werden verpflichtet, Verbraucher im elektronischen
Geschäftsverkehr durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über
den Gesamtpreis einer Ware oder Dienstleistung zu informieren. Zusätzlich müssen Unternehmer
den Bestellvorgang so gestalten, dass Verbraucher ihre Bestellung erst aufgeben
können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen
haben. Ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher im
elektronischen Geschäftsverkehr ist zudem nur wirksam, wenn der Unternehmer diese
beiden Pflichten erfüllt hat."......................mehr darüber im link
 
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