Widerruf - Partnervermittlungsvertrags BGH konkretisiert "Hoffnung für Geschädigte"

schnippewippe

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Widerruf - Partnervermittlungsvertrags BGH konkretisiert "Hoffnung für Geschädigte"

Zum Widerruf eines Partnervermittlungsvertrags nach § 312 BGB.
Haustürgechäft

Hier das Urteil dazu


BGH konkretisiert Widerruf bei Haustürgeschäften: Hoffnung für Geschädigte!

Ein stetes und teures Ärgernis ist eine immer noch verbreitete Methode, mit “Partnerschaftsvermittlung” Geld zu verdienen: Betroffene werden mit einer Anzeige “gelockt” und – je nach Angebot – sogar unwissend provoziert, einen Vertreter zu sich nach Hause zu bestellen. Dieser taucht dann auf, ist sehr redegewandt und erzeugt eine recht stressige Situation, in der die Betroffenen sich gedrängt fühlen, für ein hohes – so nicht erwartetes – Entgelt eine Vermittlung zu beauftragten, die auch manchmal sogleich angezahlt wird. Im Ergebnis bekommt man dann (wenige) fragwürdige Adressen genannt, für die dann mitunter mehrere tausend Euro gezahlt werden sollen.

Der BGH (III ZR 218/09) hatte sich nun wohl mit einem Fall in dieser Art zu beschäftigen – hier hatte ein Betroffener sein Widerrufsrecht ausgeübt. Der BGH hat nun hierzu sehr verbraucherfreundlich festgestellt:
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