Darmstädter Kinderporno-Prozess erst einmal geplatzt

schnippewippe

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Darmstädter Kinderporno-Prozess erst einmal geplatzt
Darmstadt (dpa) - Einer der bundesweit größten Kinderpornoprozesse ist geplatzt. Das Landgericht Darmstadt gab am Mittwoch dem Befangenheitsantrag eines Verteidigers gegen eine Schöffin statt.

Der Anwalt hatte einen Antrag auf Ablehnung der Frau gestellt, da sie gegen seinen Mandanten voreingenommen sei. Eine Aussage der Frau in einem internen Gespräch der Kammer habe diesen Verdacht aufkommen lassen, hatte der Anwalt am Vortag im Gericht erklärt. Der Prozess wird am 30. September neu eröffnet.

Die Männer aus verschiedenen Bundesländern sind angeklagt, als Drahtzieher eines international operierenden Kinderporno-Rings streng abgeschottete Treffpunkte im Internet organisiert zu haben. Sie sollen vor allem zwischen 2006 und 2009 über 100 000 Sexdateien aus dem Internet heruntergeladen haben. Dabei soll es auch um den Missbrauch von Säuglingen gegangen sein.

Einige Angeklagte haben die Taten bereits gestanden, einer von ihnen bat zudem ein junges Opfer um Entschuldigung. Der Mann aus dem südhessischen Wald-Michelbach hatte nach eigenen Angaben eine heute 19-Jährige als Kind missbraucht. Sie ist Nebenklägerin in dem Prozess, der als einer der größten dieser Art in Deutschland gilt.
 

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OLG Oldenburg: Strafbarkeit von Kinderpornos auf PC trotz Nichtkenntnis

OLG Oldenburg: Strafbarkeit von Kinderpornos auf PC trotz Nichtkenntnis
Angeklagt war ein 36-jähriger Mann aus dem Emsland. Auf seinem PC wurden 37 Bild- und 5 Videodateien mit kinderpornographischem Inhalt sichergestellt. Der Angeklagte hatte vor Gericht angegeben, rund 50 CD-Datenträger auf dem Flohmarkt gekauft zu haben. Einige davon habe er auf seinen PC überspielt, dabei jedoch nicht alle Dateien auf ihren Inhalt geprüft.

Bei einigen Dateien habe er zwar kinderpornographischen Inhalt gefunden, diese Dateien jedoch sofort wieder gelöscht und die CDs vernichtet, alle übrigen überspielten Dateien (darunter befanden sich auch die später vorgefundenen kinderpornographischen) habe er weiterhin auf der Festplatte seines PC gespeichert.

Zwar konnte die Einlassung des Angeklagten vor Gericht nicht widerlegt werden. Das Amtsgericht Cloppenburg hatte den Angeklagten gleichwohl wegen Besitzes von kinderpornographischen Schriften, wozu im Sprachgebrauch des Gesetzes auch Abbildungen zählen, zu einer Geldstrafe verurteilt und den Computer eingezogen.

Der Angeklagte habe mit der Möglichkeit gerechnet, dass er Kinderpornographie gespeichert gehalten habe, und dies gebilligt....................aus dem link
 
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