Abo-Falle: Nur Ärger mit der BahnCard

schnippewippe

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Abo-Falle: Nur Ärger mit der BahnCard

Viele BahnCard-Kunden sind erstaunt, dass sie nach einem Jahr ungefragt die BahnCard wieder bekommen und nehmen müssen - ob sie wollen oder nicht. Die BahnCard funktioniert nämlich als Abo und wenn die Rechnung kommt, hat man die Kündigungsfrist versäumt und ist mindestens noch ein Jahr BahnCard-Kunde. Bei der Schlichtungsstelle Mobilität melden sich viele Menschen, die diesem Missverständnis aufgesessen sind.
Eine Hand hällt die drei verschieden Bahncards.
Ob man will oder nicht: Die BahnCard gibts nur im Abo.
Geldmacherei oder Kundenservice?

Für die Deutsche Bahn AG ist die Sache sonnenklar: Sie deutet die automatische Verlängerung als Dienst am Kunden. Was verärgerte Kunden als Geldmacherei erleben, ist für die Bahn Kundenservice. Mit der automatischen Verlängerung komme man dem Wunsch der überwiegenden Mehrzahl der Kunden nach, so ein Sprecher.

Viele Rechtsanwälte meinen jedoch, einen Rabatt könne man gar nicht im Abo kaufen. Ein BahnCard-Vertrag könne sich nicht ohne ausdrücklichen Wunsch des Kunden durch bloßen Zeitablauf automatisch verlängern. Die entsprechenden Klauseln der Deutschen Bahn AG seien unwirksam. Doch um dieses Recht zu erstreiten, müsste man erst einmal vor Gericht ziehen.

Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr vermittelt in allen Streitfällen zwischen Reisenden und Unternehmen des öffentlichen Personenfernverkehrs, bevor es zum Rechtsstreit kommt. Im Internet unter söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. | Index.,,,,,,,,,,,,,,,,,,,aus dem link

10.05.2010,
Bislang ärgerten sich viele Kunden, wenn sie die Frist zur Kündigung der Bahncard verpassten - nun will ihnen die Bahn mehr Rechte einräumen.
Das war ja dann wohl nichts.
Die Deutsche Bahn plant, die Leistungen für die vier Millionen Bahncard-Kunden zu verbessern. Bahn-Chef Rüdiger Grube sagte auf einer Mitarbeiterversammlung: "Wir wollen die Folge-Bahncard weiter zusenden, dem Kunden jedoch 14 Tage Zeit zum Bezahlen oder Zurücksenden geben."
Details der Entscheidung stehen nach Angaben eines Bahnsprechers aber noch nicht fest. Bislang wird die Karte, die zum verbilligten Fahren berechtigt, nach Ablauf der Gültigkeit automatisch um ein Jahr verlängert. Der Konzern akzeptiert Kündigungen nur bis spätestens sechs Wochen vor Ablauf des Abos. Viele Kunden verpassten jedoch diesen Termin - und mussten deshalb unfreiwillig für ein weiteres Jahr die Bahncard bezahlen. Selbst die kurzfristigen Schnupper-Bahncards verlängern sich automatisch um ein Jahr. Derzeit gibt es mehr als vier Millionen Bahncard-Kunden. ..............aus dem link
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
27.04.2010
Die Tücken der Fan-Bahncard
Verbraucherzentrale kritisiert automatisches Abo
Anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft bietet die Deutsche Bahn AG seit 1. April 2010 eine Fan-Bahncard zum "Schnäppchenpreis" von 25 Euro an. Allerdings endet der Kauf automatisch in einem Abonnement, wenn die Karte nicht rechtzeitig gekündigt wird, kritisiert die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Im Antrag für die Bahncard ist der Hinweis auf das Abonnement für Kunden nicht deutlich zu erkennen und wird daher von vielen übersehen.

Die Fan-Bahncard wird bis zur Eröffnung der Weltmeisterschaft am 11. Juni verkauft. Gültig ist sie bis mindestens Ende Juli. Sie verlängert sich mit jedem Weiterkommen der deutschen Nationalelf in eine neue Runde automatisch um einen weiteren Monat. Erringt das deutsche Team gar den Weltmeistertitel, gilt die Karte bis maximal 31. Dezember 2010. Kündigt der Bahncard-Inhaber nicht sechs Wochen vor Ablauf der Laufzeit, verlängert sich die Bahncard zum regulären Preis von 57 Euro um ein ganzes weiteres Jahr. Allerdings ist aus dem Antrag nicht zu erkennen, ob das Folge-Abo ab dem Tag des Erwerbs der Fan-Bahncard oder ab dem Ende der tatsächlichen Laufzeit gilt, so ein weiterer Kritikpunkt von Monika Hecken, Fahrgastrechteberaterin der Verbraucherzentrale.

Problematisch findet Hecken zudem, dass kein Durchschlag des Antrags beim Kunden bleibt. Das unterschriebene Formular wird direkt am Schalter abgegeben oder per Post an die Deutsche Bahn gesendet.
Bahnkunden empfiehlt die Verbraucherzentrale daher, sich eine Kopie des ausgefüllten Antrags zu machen und sorgfältig auf die Kündigungsfristen zu achten. Die Kündigung sollte fristgerecht, am besten per Einschreiben/Rückschein an die Bahn geschickt werden. Dieser Aufwand macht sich bezahlt, denn nur so kann man die Kündigung im Streitfall auch beweisen...................aus dem link
Wie soll man denn wissen wie die Mannschaft spielt und ob sie weiterkommen. Wie soll man denn da 6 Wochen vorher kündugen.:confused:
 
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