schnippewippe
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Viel Wind um nichts? Verbraucher irritiert wegen PROKON Werbesendungen
Verbraucherzentrale informiert :
22.06.2010: Bad Doberan/GNN/MVregio
Prokon Genussrechte: Windige Werbung
finanztest 04/2010
Der Windkraftkonzern Prokon wirbt für seine Genussrechte als sicheres Investment. Tatsächlich ist die Geldanlage jedoch hochriskant. Nachzulesen im Link
www.prokonanleger.de
Bericht eines Betroffenen
Mit einen Bericht über die Verhandlung am 22.06.2010 vor dem Landgericht Itzehoe.
2007
Skepsis gegenüber Anlageangeboten der PROKON Unternehmensgruppe
PROKON empfiehlt Anlegern Umwandlung in risikobehaftete Genussrechte.
Die Unternehmensgruppe weist keine ausreichende Liquidität für Ausschüttungsgarantie auf.
Hatten wohl nicht den Erfolg den sie sich erhoft haben und schicken nun Werbung.
BGH weitet Anlegerschutz mit Urteil vom 22. Juli 2010 weiter aus: Keine grobe Fahrlässigkeit des Anlegers, wenn dieser den Prospekt nicht innerhalb der Widerrufsfrist zur Kenntnis nimmt; dies gilt auch bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen
Zu finden ist der link hier bei Prokon Genussrechte: CLLB Rechtsanwälte informieren
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Verbraucherzentrale informiert :
Achtung bei "Prokon Genussrechte" - Anlegerschutzanwälte informierenBei den angebotenen Genussrechten handelt es sich nur um bestimmte Gläubigerrechte (z.B. Rückzahlungsansprüche, Verzinsungsansprüche) aber nicht um Rechte am Unternehmen. Die Anleger werden durch den Erwerb solcher Rechte nicht Miteigentümer an Windkraftanlagen oder anderen Sachwerten, sie sind lediglich Geldgeber ohne Mitspracherecht an unternehmerischen Entscheidungen. Sie gelten gemäß Zeichnungsschein sogar als nachrangig - im Falle einer Insolvenz wären die Anleger erst dran, wenn die übrigen Gläubiger bedient wurden.
Auch die versprochene Rückkaufgarantie muss kritisch betrachtet werden. Zwar ist es im Grundsatz löblich, dass PROKON anbietet, nach dem dritten Beteiligungsjahr die Genussrechte zurückzunehmen. Doch ist diese Garantie nur etwas wert, wenn dem Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch genügend Mittel hierfür zur Verfügung stehen. Auch wenn der Betrieb von Windkraftanlagen und anderen Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien zukunftsweisend ist, müssen sich auch diese Betriebe den allgemeinen unternehmerischen Herausforderungen stellen, um sich dauerhaft an dem eng umkämpften Markt zu behaupten......................mehr im link
22.06.2010: Bad Doberan/GNN/MVregio
Stiftung WarentestIn den letzten Tagen fand sich in den Postkästen vieler Haushalte im Landkreis Bad Doberan eine Postwurfsendung der Firma "Prokon Genussrechte".
Anlegerschutzanwälte raten zur Vorsicht: Die Prokon Unternehmensgruppe errichtet, plant und betreibt nach eigenen Angaben u.a. deutschlandweit Windparks und wirbt mit grüner Energie. Umweltschutz ist in und dementsprechend groß das Interesse der Anleger. Denn wo kann man schon sein Geld bei guter Rendite anlegen und dabei noch etwas für die Umwelt tun? Laut einem Bericht der "taz" wird eine Anlage bei der Prokon sogar als "grünes Sparbuch" beworben............weiter im link
Prokon Genussrechte: Windige Werbung
finanztest 04/2010
Der Windkraftkonzern Prokon wirbt für seine Genussrechte als sicheres Investment. Tatsächlich ist die Geldanlage jedoch hochriskant. Nachzulesen im Link
www.prokonanleger.de
Bericht eines Betroffenen
Mit einen Bericht über die Verhandlung am 22.06.2010 vor dem Landgericht Itzehoe.
2007
Skepsis gegenüber Anlageangeboten der PROKON Unternehmensgruppe
PROKON empfiehlt Anlegern Umwandlung in risikobehaftete Genussrechte.
Die Unternehmensgruppe weist keine ausreichende Liquidität für Ausschüttungsgarantie auf.
Hatten wohl nicht den Erfolg den sie sich erhoft haben und schicken nun Werbung.
BGH weitet Anlegerschutz mit Urteil vom 22. Juli 2010 weiter aus: Keine grobe Fahrlässigkeit des Anlegers, wenn dieser den Prospekt nicht innerhalb der Widerrufsfrist zur Kenntnis nimmt; dies gilt auch bei kreditfinanzierten Kapitalanlagen
Zu finden ist der link hier bei Prokon Genussrechte: CLLB Rechtsanwälte informieren
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