Verbraucherzentrale: Kurz erklärt.

schnippewippe

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Da viele User eine falsche Vorstellung von den Verbraucherzentralen haben möchte ich diesen Beitrag mal als Thema einstellen.

Verbraucherzentrale: Kurz erklärt.

Unter dem Begriff Verbraucherzentrale versteht man rund 200 bundesweite Einrichtungen, die Beratung und Informationen zum Bereich des Verbraucherschutzes anbieten.
:)

Mit soviel hätte ich nicht gerechnet.:)

Finanziert wird die Arbeit der Verbraucherzentralen durch öffentliche Mittel, aber auch durch Beratungshonorare und den Verkauf von oben bereits erwähnten Ratgebern. Wie hoch diese Beratungskosten ausfallen oder zu welchen Preis die Ratgeber zu erwerben sind ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und kann auf der Website des jeweiligen Bundeslandes nachgesehen werden. ...............aus dem link
Weiter geht es nach dem Bericht im link mit:
Verbraucherzentrale: Auswahl an Top-Meldungen
 

schnippewippe

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Kostenfallen: Bunderegierung, Bundesländer und Staatsanwaltschaften sind gefordert

Kostenfallen: Bunderegierung, Bundesländer und Staatsanwaltschaften sind gefordert

vzbv auf einsamem Posten: Unterlassungsklagen können Online-Plage nicht stoppen

12.08.2010 - Im Kampf gegen Kostenfallen im Internet hat der
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) weitere Erfolge verzeichnen können. Nachdem der vzbv geklagt hatte, wurden die Betreiber der Seiten "Outlets.de" und "Onlinedownloaden.de" mangels Kostentransparenz zur Unterlassung verurteilt. Doch die Urteile sind nicht mehr als Nadelstiche gegen die Online-Plage. "Alleine können wir den Kampf nicht gewinnen. Wir rennen stetig hinterher", untermauert vzbv-Rechtsexperte Martin Madej die Forderung nach einem Einschreiten der Politik. Zudem müssten die Staatsanwaltschaften konsequenter gegen die Internetabzocke vorgehen.

Während die Liste der Verfahren des vzbv gegen Online-Abzocker immer länger wird, schießen gleichzeitig neue Angebote wie Unkraut aus dem Boden. Die wettbewerbsrechtlichen Erfolge des vzbv und der Verbraucherzentralen schrecken die Betreiber nicht in ausreichendem Maße ab. Der vzbv nimmt neben der Bundesregierung die Staatsanwaltschaften und die Bundesländer in die Pflicht, endlich konsequent einzuschreiten.....................weiter im link
 

schnippewippe

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AW: Verbraucherzentrale: erklärt.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
Für Internetabo nur bei Vertrag bezahlen
Verbraucherzentrale rät zur Hardcopy als Nachweis

"Statt übereilt zu zahlen sollten Betroffene bei Zweifeln an einem Vertrag den Anbieter per Einwurfeinschreiben auffordern, erst einmal den angeblichen Vertragsschluss nachzuweisen", rät Jurist Richter. Auch zu diesem Zeitpunkt kann es noch helfen, wenn man zum Beispiel durch ein Screenshot (Kopie des Bildschirminhaltes) selbst belegen kann, dass die Kosten nicht deutlich erkennbar sind. Vorbeugend sollte man diese am besten schrittweise von jeder Seite anfertigen, indem man die Ansicht mit der Taste "Druck" rechts oben auf der Tastatur kopiert und dann mit der Tastenkombination "Strg" + "V" in ein Word-Dokument einfügt. Hilfreich ist auch ein Blick ins Impressum, welches Firma, Vertretungsberechtigte, ladungsfähige Anschrift und Umsatzsteuer-ID enthalten muss.

Häufig ignorieren unseriöse Unternehmen die Aufforderung zur Vorlage eines Vertragsnachweises und mahnen weiter, oft über Anwälte oder Inkassobüros. Wenn man jedoch einen Klarstellungsversuch schriftlich oder durch Zeugen belegen kann, muss man auf weitere Mahnungen nicht mehr reagieren. Man sollte sich auch nicht von beigefügten Urteilen einschüchtern lassen - in jüngster Zeit wird gern auf ein Urteil des Amtsgerichts Witten verwiesen, das nach Einschätzung der Verbraucherzentrale jedoch nicht pauschal anwendbar ist, insbesondere bei dem schnelllebigen Medium Internet.

Erst ein gerichtlich zugestellter Mahnbescheid erfordert zwingend wieder aktives Handeln durch einen fristgerechten Widerspruch, wie er im Bescheid dargestellt ist. Wer sich unsicher fühlt, erhält individuellen Rat ...........................mehr im link
 
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schnippewippe

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Verbraucherzentrale plant Aktion gegen unlautere Briefkastenwerbung

Verbraucherzentrale plant Aktion gegen unlautere Briefkastenwerbung

Rostock. Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass Ihre Post klatschnass geworden ist, weil dicke Bündel von Werbemüll aus ihrem Briefkasten heraus in den Novemberregen ragten? Weil sich immer wieder Verbraucher wegen belästigender Briefkastenwerbung an die Neue Verbraucherzentrale wenden, werden die Verbraucherschützer jetzt in einer landesweiten Aktion gegen diese Störer vorgehen. Wie zahlreiche ergebnislose Hinweise der Neuen Verbraucherzentrale in den vergangenen Wochen belegen, sind Anbieter und Werbetreibende, die entgegen dem Willen des Verbrauchers Werbung in Briefkästen einwerfen, offenbar nur am Geldbeutel zu überzeugen. Sie müssen daher in nächster Zeit ganz besonders damit rechnen, von der Verbraucherzentrale nun in aller Form und deutlich kostenpflichtig wettbewerbsrechtlich abgemahnt und aufgefordert zu werden, eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit einer empfindlichen Geldbuße bedrohten Unterlassungserklärung abzugeben. Bei Nichterklärung dieser Unterlassungsverpflichtung droht eine noch deutlich teurere Unterlassungsklage.



Verbraucher, die Hinweise auf solche unzulässige belästigende Briefkastenwerbung an die Neue Verbraucherzentrale richten wollen, können erhaltene unadressierte Werbesendungen mit einer Angabe von Tag und Ort des Einwurfes an die Neue Verbraucherzentrale, Strandstraße 98, 18055 Rostock (zu Händen Herrn Brüning) richten. Ist die Briefsendung adressiert, ist eine Ahndung möglich, wenn ein vorheriges Verbot gegenüber dem Absender nachgewiesen wird.................mehr im link
 
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schnippewippe

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Themen-Webseiten Der vzbv bietet für ausgewählte Zielgruppen spezielle Internetseite

Themen-Webseiten

Der vzbv bietet für ausgewählte Zielgruppen spezielle Internetseiten an. Unter den aufgeführten Links finden Sie eigene Websites des vzbv und Kooperationsprojekte.
 

schnippewippe

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AW: Verbraucherzentrale

1,2 Millionen Kontakte: Verbraucherzentrale NRW im Dauerhoch
Ob dubiose Gewinnspielbetreiber plötzlich per Telefonrechnung Kasse machten, es Geodatendienste mit dem Datenschutz nicht so genau nahmen oder der isländische Vulkan Flugreisende stranden ließ: Die Verbraucherzentrale NRW war 2010 einmal mehr eine gefragte Ansprechpartnerin. Mehr als 1,27 Millionen Mal (ein Plus von 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr) suchten Bürgerinnen und Bürger persönlich, schriftlich, telefonisch oder bei Veranstaltungen Kontakt, über 4,7 Millionen Internetbesucher und fast 200.000 verkaufte Ratgeber – die Verbraucherschützer bilanzieren ein Dauerhoch. Und ein erfolgreicher Kurs ist auch mit Blick auf die finanzielle Absicherung zu vermelden: In der Vereinbarung "Verbraucherschutz stärken – Verbraucherrechte ausbauen" haben sich Landesregierung und Verbraucherzentrale im April 2011 über ihre weitere Zusammenarbeit bis 2015 verständigt. Außerdem wird die Verbraucherzentrale NRW – kommunales Interesse vorausgesetzt – bis 2015 in weiteren Städten und Kreisen neue Beratungsstellen eröffnen. ..........weiter im link
 

Niclas

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Dass sich die Verbraucherzentrale freut ist verständlich. Der Anlass dafür ist aber alles
andere als erfreulich: nämlich ein ständiges Ansteigen der Betrügereien vor allem im Internet
 

schnippewippe

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Verbraucherschutz durch Verbandsklagen
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Wir helfen also nicht nur dem einzelnen ratsuchenden Verbraucher, der uns auf ein Problem aufmerksam macht, sondern allen Verbrauchern – auch Ihnen, ja Ihnen ganz persönlich.
Mir haben sie sehr geholfen. Da ging es um einige 1000 € . Darum stelle ich den Hilferuf hier auch mit ein.
..........................................Wir brauchen Sie

Für die Verfolgung von Verstößen gegen den Verbraucherschutz sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass eine Geschäftspraxis nicht in Ordnung ist oder Ihnen die AGB komisch vorkommen, informieren Sie uns – am besten per E-Mail an verbraucherrecht@vzhh.de. Wir prüfen, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Soweit es notwendig ist, werden wir Sie dann bitten, uns Prospekte, Geschäftsbedingungen o.ä. zu schicken oder den Sachverhalt im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung zu schildern. Kosten entstehen für Sie nicht. Das Prozessrisiko tragen wir.
Unsere Erfolge für Sie – Ihre Spende für unseren Prozessfonds.............................aus dem link
 

schnippewippe

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Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Musterbriefe der Verbraucherzentrale

Von dieser Seite aus haben Sie Zugriff auf alle Musterbriefe auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale. Wählen Sie zunächst ein Themengebiet aus. Sie gelangen dann auf eine Übersichtsseite mit inhaltlich passenden Musterbriefen.
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schnippewippe

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Klagen gegen Internetkonzerne durch Verbraucherschutzverbände künftig möglich

Klagen gegen Internetkonzerne durch Verbraucherschutzverbände künftig möglich
Die Bundesregierung räumt nun auch Verbraucherschutzverbänden das Recht ein, gegen Datenmissbrauch vorzugehen. Dazu sieht das Bundesjustizministerium eine Ergänzung des sogenannten Unterlassungsklagegesetzes vor, wie Spiegel Online berichtet. Die Bundesregierung will so die Position der Internetnutzer stärken, die oftmals Kosten und Mühen scheuen, um alleine gegen Handel mit ihren Daten vorzugehen.....................................................
 
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