Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief

schnippewippe

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Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief

Ab sofort nimmt die Deutsche Post Reservierungen für den E-Postbrief entgegen. Das Verfahren ermöglicht den rechtssicheren Austausch von Dokumenten und Informationen. Anders als bei De-Mail ist beim E-Postbrief auch die persönliche Zustellung möglich.

Ein E-Postbrief kostet 55 Cent und damit genauso viel wie derzeit ein gewöhnlicher Brief. Beim Versand bestimmt der Nutzer, ob der Brief elektronisch an ein anderes E-Postbrief-Konto geschickt oder von der Deutschen Post ausgedruckt und per Briefträger zugestellt wird. Dabei bleibt der Preis der gleiche. Zusatzleistungen wie Einschreiben oder Farbausdrucke kosten extra..............................mehr im link
oder von der Deutschen Post ausgedruckt und per Briefträger zugestellt wird.

Verstehe ich das richtig ? Dann kann der Postbeamte den Brief doch lesen.:shocked:

Bei dem Verfahren wird die Information verschlüsselt übermittelt. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte die Information mitlesen oder manipulieren können -
Aber was ist nun wenn es ausgedruckt wird.

Kennt sich da Jemand mit aus ?

Hier noch ein anderer Bericht.
Deutsche Post
E-Mail mit Briefporto
Verbindlich, vertraulich und verlässlich soll der neue E-Postbrief der Deutschen Post sein. Das allerdings zu einem hohen Preis: Die elektronischen Briefe kosten so viel wie die analogen.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Aber was ist nun wenn es ausgedruckt wird.

Kennt sich da Jemand mit aus ?
Es gibt Kuvertiersysteme.Da kommt niemand mit dem Inhalt der Briefe in Kontakt.
Ausserdem unterliegen die Mitarbeiter dem Postgeheimnis. Hier zum Beispiel § 39 Postgesetz und dem Datenschutzgesetz,hier § 5 (BDSG) Datengeheimnis
Mitarbeiter,die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind,müssen eine Verpflichtungserklärung nach § 5 (BDSG) unterschreiben.Beispiel: datenschutzzentrum.de
Siehe auch: Wie stellt die Deutsche Post AG sicher, dass meine klassischen E-Postbriefe nicht von Dritten gelesen werden?

Ps.
Schau dir mal die Berichte im TV an,in denen die Arbeit von Zollbeamten im Postzentrum Flughafen Frankfurt,gezeigt werden.:whistle: Die öffnen auch jeden Brief der verdächtig ist.Ist nix drin,wird er wieder verschlossen und Stempel drauf(vom Zoll geöffnet)
:whistle: Zum lesen haben die natürlich keine Zeit.
 

schnippewippe

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Deine Links lesen sich ja sehr schön. .......... Ich hätte mir auch nie träumen lassen wie unsere Daten hin und her geschoben werden.
Mein Vertrauen ist im Keller.
Aber ich lasse mich gerne davon überzeugen, dass nicht passieren kann. Die Zeit wird es zeigen.
 

schnippewippe

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Hier ein Bericht vom ZDF darüber.

Ha--- tut das gut , dass ich nicht alleine bin mit meinen Zweifeln.:D

Hier noch ein anderer Bericht
Deutsche Post: E-Postbrief soll Papier ersetzen

Wer sich für diesen Service interessiert, kann sich seit Mittwochmorgen eine E-Mail-Adresse mit dem eigenen Namen in Form von "vorname.nachname*epost.de" sichern. Diese Reservierung ist kostenfrei, optional kann man auch an einem Gewinnspiel teilnehmen.

Ungewiss ist allerdings, wie lange der neue Service der Deutschen Post Bestand haben wird. Nicht nur die Älteren werden sich vielleicht an das von dem gelben Riesen zur Jahrtausendwende gegebene Versprechen erinnern, mit „ePost“ eine lebenslang gültige E-Mail-Adresse anzubieten. Nicht einmal fünf Jahre später war Schluss: Im Oktober 2004 bestätigte die Deutsche Post die Einstellung des Dienstes zum 28. Februar 2005...............mehr im link
Der Markenname ePost bezeichnete die Angebote der Deutsche Post AG im Bereich E-Mail, die im Juni 2000 eingeführt, im Februar 2005 eingestellt[1] und im Juli 2010 wieder eingeführt wurden.
 
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schnippewippe

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Fachbeirat Glücksspielsucht klagt gegen Land Hessen wg. E-Postbrief


Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport als die oberste Glücksspielaufsicht des Landes Hessen hat im November 2009 zugestimmt, dass LOTTO Hessen in Kooperation mit der Deutschen Post AG Glücksspielaufträge für bestimmte Lotterien per E‐Postbrief annehmen darf. Der E‐Postbrief der Deutschen Post ist internetgestützt. Er stellt einen vom Glücksspielstaatsvertrag verbotenen Internet‐Vertriebsweg für Glücksspiele dar (§ 4 Absatz 4 GlüStV).

Entgegen den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vor seiner Zustimmung den Fachbeirat nicht beteiligt. Der Fachbeirat hat von dem Vorgang erst aus der Presse erfahren, dann jedoch umgehend auf die Rechtswidrigkeit des Vorgehens hingewiesen und das Ministerium aufgefordert, die Zustimmung zurückzunehmen. Gespräche mit dem Ministerium blieben ohne Folgen. Vor diesem Hintergrund hat der Fachbeirat die Klage erhoben.

"Mit der Klage will der Fachbeirat Schaden vom Glücksspielstaatsvertrag, von der Bundesrepublik Deutschland und vom einzelnen Spielwilligen abwenden",

sagt Professor Haltern. ..............mehr darüber im link
 

manafraid

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Ausserdem unterliegen die Mitarbeiter dem Postgeheimnis. :whistle: Zum lesen haben die natürlich keine Zeit.
Ich kannte (in meiner Scheidungszeit) mal eine nette Eilbriefzustellerin der Deutschen Bundespost. Meine ex hatte ein Postfach. Abends war ich immer genau unterrichtet, von wem sie Post bekommen hat und auf meine Bitte hin habe ich auch vom Inhalt erfahren. Ist inzwischen längst verjährt, die Beamtin ist in Pension, deswegen kann ich es jetzt getrost schreiben.

Gruß
manafraid
 

schnippewippe

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Den eigenen Briefkasten muss man leeren?

Es gibt einen weit verbreiteten Irrglauben, der nun durch die deutsche Post nochmals befeuert wird: Es soll für Verbraucher eine Pflicht existieren, täglich in ihren Briefkasten zu sehen und diesen zu leeren. Die deutsche Post hat nun, vor dem Hintergrund dieses Irrglaubens, für ihren Dienst “ePost” (eine “sichere” Mail-Adresse als Konkurrenzprodukt zur “DE-Mail”) folgende Klausel in die AGB aufgenommen:

""""""(Post)
Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen."""""""

Es wird sich nun auf diversen Webseiten darüber echoffiert, was die Post Ihren Nutzern da aufbürdet. Was mich allerdings wundert: Warum fragt niemand, ob diese Klausel in dieser Form überhaupt zulässig ist?

Zuerst einmal zum juristischen Mythos: Der ist falsch. Das BVerfG schrieb schon 1993 (BVerfG, 2 BvR 805/91):

Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird.................Natürlich gibt es Einschränkungen.......... mehr darüber im link
 
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schnippewippe

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E-Postbrief Probleme: Erste Pannen für den E-Brief der Deutschen Post AG

Nach Angaben der Post müssen sich die registrierten Kunden für den E-Postbrief noch etwas gedulden, da sich die Freischaltung aufgrund der extrem hohen Nachfrage noch etwas verzögert, denn (nicht lachen) um den Server nicht zum abstürzen zu bringen, kann nach Angaben der Unternehmenssprecherin der Post, immer nur eine gewisse Anzahl an Kunden zugelassen werden!

Wer sich also für eine schnelle und sichere Variante des E-Postbriefs entschieden hat und somit auch für jede einzelne E-Mail bares Geld bezahlen möchte, darf sich noch etwas gedulden… Die Post geht hierbei übrigens derzeit von etwa 3 bis 4 Tagen Wartezeit aus!............aus dem link
 

schnippewippe

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Elektronische Einschreiben

Elektronische Einschreiben

Deutschland führt rechtsverbindliche E-Mail ein

Bis Ende 2010 soll ein Bürgerportalgesetz verabschiedet werden, das die Anforderungen an Dienste für rechtsverbindliche E-Mails definiert. Schon jetzt bietet die Deutsche Post ihren „E-Postbrief“ für Bürger und Unternehmen an. Voraussichtlich Anfang 2011 soll die „De-Mail“ folgen, ein System, für das die Deutsche Telekom, GMX und Web.de bereits Voranmeldungen entgegennehmen.............weiter im link
 

schnippewippe

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Deutscher Anwaltverein und Deutscher Notarverein nehmen Abstand von De-Mail-Projekt

Deutscher Anwaltverein und Deutscher Notarverein nehmen Abstand von De-Mail-Projekt
Das Projekt namens De-Mail genieße im Innenministerium hohe Priorität - allerdings glaube nun ausgerechnet eine der wichtigsten Zielgruppen nicht mehr an das Projekt, berichtete Ben Schwan für die taz.de am 06.08.2010:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Notarverein (DNotV) lehnten gemeinsam das Projekt in seiner jetzigen Form ab - die „De-Mail“ sei schlicht „überflüssig“, so DAV-Präsident Wolfgang Ewer. Zudem drohe ein „Datenoverkill“ - beispielswiese könnten aus Versehen ein Bußgeldbescheid, eine Abrissverfügung oder ein Gerichtsurteil übersehen werden, so dass Rechtsmittel dann nicht mehr möglich seien..........aus dem link
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Und schon tauchen Leute auf die daran verdienen wollen.

Mit Bundesadler auf Kundenfang
Für Vermittlerdienste verlangt der Provider 750 Euro. Die Verbraucherzentrale schlägt Alarm.

Auf den ersten Blick wirkt die vermeintliche Agenturausschreibung, die ein Oldenburger Versicherungsmakler in dieser Woche in seinem Briefkasten vorfand, seriös: Eine DIN-A4-Doppelseite, überwiegend in sachlichem Grau gehalten, in der Kopfzeile der Bundesadler und die stilisierte deutsche Flagge. Daneben der Schriftzug „Ein Projekt der Bundesregierung“. Absender des Schreibens ist die Firma „****“ (****) mit Sitz in Ulm. Das Unternehmen bezieht sich darin auf das De-Mail-Gesetz, das der Bundestag bis zum Jahresende verabschieden will.
Quelle&mehr: nwzonline.de

Oder hier: mittelbayerische.de
 

schnippewippe

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E-Postbrief, De-Mail und ein verschwiegenes Risiko für die Verbraucher

E-Postbrief, De-Mail und ein verschwiegenes Risiko für die Verbraucher
.........................Auch wird seitens des Bundesinnenministeriums die Kritik am E-Postbrief und anderen Varianten der De-Email nicht berücksichtigt, inwiefern das im Grundgesetz verankerte Briefgeheimnis eben nicht für die De-Mail gilt und warum es staatlichen Stellen ohne große Hürden möglich sein wird, den De-Mailverkehr zu überwachen und somit weiter in die Privatsphäre der Bevölkerung vorzudringen.................................
........................
In den AGB zum E-Postbrief der Deutschen Post AG wird darauf hingewiesen, dass alle Kunden jeden Werktag ihren Posteingang kontrollieren sollen, was wohl weniger daran liegt, dass der E-Postbrief am Wochenende nicht zugestellt wird, sondern dass auch offizielle Schreiben via E-Mail somit als zugestellt gelten und somit auch schnell Fristen verstreichen können.

Dass die Deutsche Post AG nach ihren eigenen AGB aber auch noch Kopien von jeder persönlichen Mail anfertigt und diese auch nach der Löschung durch den User im System speichert, sollte bei jedem klar denkenden Menschen die Alarmglocken schellen lassen!

Zusätzlich trägt auch die ausdrückliche genehmigte Weitergabe von persönlichen Kundendaten, wie z.B. der E-Mailadresse an Werbekunden nicht gerade zum Vertrauen in den E-Postbrief Service bei, da seit Jahren die Deutsche Post AG auch als Adresshändler tätig ist…..............mehr im link
 

manafraid

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Kenne hier einen Postboten, der noch Beamter ist. Zwar einfacher Dienst, aber , immerhin. Hat so zwischen tausend und zweitausend Überstunden der arme Kerl. Hab ihn schon morgens um 8 gesehen und abends kurz vor 8 immer noch.
Da könnt ihr mal sehen, Leute, mit Beamten kann man´s machen. Schon vor 4-5 Jahren hat er geschimpft wie n Rohrspatz: "Da hammwa nu fünftausend Arbeitslose und ich krieg immer noch weitere Bezirke dazu!".
Wenn er nun mal Fehler macht, weil er total überfordert ist, wen wundert´s.
 
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