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14.07.2010, 14:56
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#1 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Zitat:
Ab sofort nimmt die Deutsche Post Reservierungen für den E-Postbrief entgegen. Das Verfahren ermöglicht den rechtssicheren Austausch von Dokumenten und Informationen. Anders als bei De-Mail ist beim E-Postbrief auch die persönliche Zustellung möglich.
Ein E-Postbrief kostet 55 Cent und damit genauso viel wie derzeit ein gewöhnlicher Brief. Beim Versand bestimmt der Nutzer, ob der Brief elektronisch an ein anderes E-Postbrief-Konto geschickt oder von der Deutschen Post ausgedruckt und per Briefträger zugestellt wird. Dabei bleibt der Preis der gleiche. Zusatzleistungen wie Einschreiben oder Farbausdrucke kosten extra..............................mehr im link
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oder von der Deutschen Post ausgedruckt und per Briefträger zugestellt wird.
Verstehe ich das richtig ? Dann kann der Postbeamte den Brief doch lesen.
Zitat:
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Bei dem Verfahren wird die Information verschlüsselt übermittelt. Dadurch soll verhindert werden, dass Dritte die Information mitlesen oder manipulieren können -
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Aber was ist nun wenn es ausgedruckt wird.
Kennt sich da Jemand mit aus ?
Hier noch ein anderer Bericht.
Deutsche Post
E-Mail mit Briefporto
Verbindlich, vertraulich und verlässlich soll der neue E-Postbrief der Deutschen Post sein. Das allerdings zu einem hohen Preis: Die elektronischen Briefe kosten so viel wie die analogen.
Geändert von schnippewippe (14.07.2010 um 15:14 Uhr)
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14.07.2010, 16:07
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#2 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Aber was ist nun wenn es ausgedruckt wird.
Kennt sich da Jemand mit aus ?
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Es gibt Kuvertiersysteme.Da kommt niemand mit dem Inhalt der Briefe in Kontakt.
Ausserdem unterliegen die Mitarbeiter dem Postgeheimnis. Hier zum Beispiel § 39 Postgesetz und dem Datenschutzgesetz,hier § 5 (BDSG) Datengeheimnis
Mitarbeiter,die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind,müssen eine Verpflichtungserklärung nach § 5 (BDSG) unterschreiben.Beispiel: datenschutzzentrum.de
Siehe auch: Wie stellt die Deutsche Post AG sicher, dass meine klassischen E-Postbriefe nicht von Dritten gelesen werden?
Ps.
Schau dir mal die Berichte im TV an,in denen die Arbeit von Zollbeamten im Postzentrum Flughafen Frankfurt,gezeigt werden.  Die öffnen auch jeden Brief der verdächtig ist.Ist nix drin,wird er wieder verschlossen und Stempel drauf(vom Zoll geöffnet)
 Zum lesen haben die natürlich keine Zeit.
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Da einige Hinweise nichts fruchten.....
Wer fremde eMails veröffentlicht...wird für 1 Woche gesperrt.
Wer Klarnamen verwendet....wird für 1 Woche gesperrt.
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Update:>> Hier lesen
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
....................
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14.07.2010, 16:31
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#3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Deine Links lesen sich ja sehr schön. .......... Ich hätte mir auch nie träumen lassen wie unsere Daten hin und her geschoben werden.
Mein Vertrauen ist im Keller.
Aber ich lasse mich gerne davon überzeugen, dass nicht passieren kann. Die Zeit wird es zeigen.
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15.07.2010, 12:53
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#4 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Hier ein Bericht vom ZDF darüber.
Ha--- tut das gut , dass ich nicht alleine bin mit meinen Zweifeln.
Hier noch ein anderer Bericht
Deutsche Post: E-Postbrief soll Papier ersetzen
Zitat:
Wer sich für diesen Service interessiert, kann sich seit Mittwochmorgen eine E-Mail-Adresse mit dem eigenen Namen in Form von "vorname.nachname*epost.de" sichern. Diese Reservierung ist kostenfrei, optional kann man auch an einem Gewinnspiel teilnehmen.
Ungewiss ist allerdings, wie lange der neue Service der Deutschen Post Bestand haben wird. Nicht nur die Älteren werden sich vielleicht an das von dem gelben Riesen zur Jahrtausendwende gegebene Versprechen erinnern, mit „ePost“ eine lebenslang gültige E-Mail-Adresse anzubieten. Nicht einmal fünf Jahre später war Schluss: Im Oktober 2004 bestätigte die Deutsche Post die Einstellung des Dienstes zum 28. Februar 2005...............mehr im link
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Der Markenname ePost bezeichnete die Angebote der Deutsche Post AG im Bereich E-Mail, die im Juni 2000 eingeführt, im Februar 2005 eingestellt[1] und im Juli 2010 wieder eingeführt wurden.
Geändert von schnippewippe (15.07.2010 um 13:09 Uhr)
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17.07.2010, 09:51
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#5 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Fachbeirat Glücksspielsucht klagt gegen Land Hessen wg. E-Postbrief
Zitat:
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport als die oberste Glücksspielaufsicht des Landes Hessen hat im November 2009 zugestimmt, dass LOTTO Hessen in Kooperation mit der Deutschen Post AG Glücksspielaufträge für bestimmte Lotterien per E‐Postbrief annehmen darf. Der E‐Postbrief der Deutschen Post ist internetgestützt. Er stellt einen vom Glücksspielstaatsvertrag verbotenen Internet‐Vertriebsweg für Glücksspiele dar (§ 4 Absatz 4 GlüStV).
Entgegen den Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport vor seiner Zustimmung den Fachbeirat nicht beteiligt. Der Fachbeirat hat von dem Vorgang erst aus der Presse erfahren, dann jedoch umgehend auf die Rechtswidrigkeit des Vorgehens hingewiesen und das Ministerium aufgefordert, die Zustimmung zurückzunehmen. Gespräche mit dem Ministerium blieben ohne Folgen. Vor diesem Hintergrund hat der Fachbeirat die Klage erhoben.
"Mit der Klage will der Fachbeirat Schaden vom Glücksspielstaatsvertrag, von der Bundesrepublik Deutschland und vom einzelnen Spielwilligen abwenden",
sagt Professor Haltern. ..............mehr darüber im link
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17.07.2010, 18:14
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#6 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Zitat:
Zitat von schnippewippe
Verstehe ich das richtig ? Dann kann der Postbeamte den Brief doch lesen.
Aber was ist nun wenn es ausgedruckt wird.
Kennt sich da Jemand mit aus ?
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Nachtrag:
Zur Verdeutlichung,hier mal ein paar "kleine" Kuvertiermaschinen.
http://printserter.com/
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Update:>> Hier lesen
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17.07.2010, 18:25
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#7 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 08.09.2009
Ort: anne Küste
Beiträge: 804
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer
Ausserdem unterliegen die Mitarbeiter dem Postgeheimnis.  Zum lesen haben die natürlich keine Zeit.
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Ich kannte (in meiner Scheidungszeit) mal eine nette Eilbriefzustellerin der Deutschen Bundespost. Meine ex hatte ein Postfach. Abends war ich immer genau unterrichtet, von wem sie Post bekommen hat und auf meine Bitte hin habe ich auch vom Inhalt erfahren. Ist inzwischen längst verjährt, die Beamtin ist in Pension, deswegen kann ich es jetzt getrost schreiben.
Gruß
manafraid
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18.07.2010, 17:17
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#8 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.719
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Den eigenen Briefkasten muss man leeren?
Zitat:
Es gibt einen weit verbreiteten Irrglauben, der nun durch die deutsche Post nochmals befeuert wird: Es soll für Verbraucher eine Pflicht existieren, täglich in ihren Briefkasten zu sehen und diesen zu leeren. Die deutsche Post hat nun, vor dem Hintergrund dieses Irrglaubens, für ihren Dienst “ePost” (eine “sichere” Mail-Adresse als Konkurrenzprodukt zur “DE-Mail”) folgende Klausel in die AGB aufgenommen:
""""""(Post)
Der Nutzer wird daher aufgefordert, mindestens einmal werktäglich den Eingang in seinem Nutzerkonto zu kontrollieren. Von einer regelmäßigen Kenntnisnahme eines E-POSTBRIEFS mit elektronischer Zustellung durch den Privatkunden ist daher spätestens am Werktag nach Eingang im Nutzerkonto auszugehen."""""""
Es wird sich nun auf diversen Webseiten darüber echoffiert, was die Post Ihren Nutzern da aufbürdet. Was mich allerdings wundert: Warum fragt niemand, ob diese Klausel in dieser Form überhaupt zulässig ist?
Zuerst einmal zum juristischen Mythos: Der ist falsch. Das BVerfG schrieb schon 1993 (BVerfG, 2 BvR 805/91):
Wer eine ständige Wohnung hat und diese nur vorübergehend nicht benutzt, braucht für die Zeit seiner Abwesenheit keine besonderen Vorkehrungen hinsichtlich möglicher Zustellungen zu treffen. Der Staatsbürger muß damit rechnen können, daß er Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erhalten wird.................Natürlich gibt es Einschränkungen.......... mehr darüber im link
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Geändert von schnippewippe (18.07.2010 um 17:19 Uhr)
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18.07.2010, 18:43
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#9 (permalink)
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Super-Moderator
Registriert seit: 12.09.2009
Beiträge: 2.459
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AW: Deutsche Post startet rechtssicheren E-Postbrief
Und.....Da war noch etwas.
Abmahnungen per Email sind zulässig und können auch bei Eingang im SPAM-Ordner als zugegangen gelten
leitsätzliches:
Die Versendung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung per E-Mail ist zulässig. Das Risiko des Zugangs der Abmahnung trägt der Abgemahnte.
Quelle&mehr: Abmahnung per E-Mail zulässig - LG Hamburg, Urteil vom 7.7.2009, Az.: 312 O 142/09
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Update:>> Hier lesen
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22.07.2010, 00:35
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#10 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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