VPS Video Partner Service vom BGH verurteilt

schnippewippe

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VPS Video Partner Service vom Bundesgerichtshof verurteilt - Kunde bekommt Geld zurück
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Partnervermittlungsagentur VPS verurteilt, an einen Kunden das gezahlte Entgelt in Höhe von rund € 4.500 zurück zu zahlen. Nun können sich auch andere Kunden auf diese Entscheidung berufen und ebenfalls ihr Geld zurück fordern. ..................aus dem link
Weil es bei der Verbraucherzentrale später oft nur noch schwer zu finden ist , Hier den Bericht noch mal anders . Erster Teil der Rest des Berichtes

Partnervermittlung: Geld zurück nach Klage
Video Partner Service verurteilt
Hier schon ein Urteil von 2000.
Knapp 7.000 Mark muss der "Video Partner Service" (VPS) einem ehemaligen Kunden erstatten, weil der einen Vertrag wirksam widerrufen hatte – so das Amtsgericht Hamburg-Harburg (Urt. v. 19.10.2000, 646 C 199/00).

VPS inserierte in einer Hamburger Tageszeitung "Daniela, blond, vermögend, sucht...". Ein interessierter Leser wandte sich daraufhin an das Institut, es kam zu einem Vertreterbesuch. Von dem Kunden wurde eine 15-minütige Videoaufzeichnung angefertigt. Dafür sowie für eine nicht näher beschriebene Vermittlung bezahlte er knapp 7.000 Mark. Doch Daniela lernte er nicht kennen. Ihm wurden lediglich Video-Aufzeichnungen und Fotos anderer Damen gezeigt.

Der Kunde ärgerte sich und widerrief den Vertrag nach dem Haustürwiderrufsgesetz. Zu Recht, befand der Richter und verurteilte die Firma VPS zur Rückzahlung des gesamten Betrages. ............aus dem link

Zugangsschwierigkeiten zum Feld am Beispiel einer Videovermittlungsagentur




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schnippewippe

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Das könnte vielleicht auch einmal hilfreich sein.

Betreff: Vertrag mit Partnerbörse / Kündigungsmodalitäten

Am 25.12.2009 habe ich auf 6 Monate befristet die Dienste der Elite Partner / EliteMedianet GmbH zum Preis von 119,40 € in Anspruch genommen.
Ich vergaß den vorgegebenen Kündigungstermin von 6 Wochen vor Ablauf und kündigte 4 Wochen vor Ablauf.
Aufgrund dessen hat man mir eine automatische Verlängerung ab 25.06.2010 um weitere 12 Monate bis 25.06.2011 auferlegt. Die Kosten hierfür sollen sich auf 478,80 € belaufen

Ich habe daraufhin schriftlich eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Im Originalwortlaut (u.a.):

Nach § 627 BGB können Dienstverträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Verträge mit Partnervermittlungsinstituten. Dieses Recht zur fristlosen Kündigung kann auch nicht per AGB ausgeschlossen werden ( vgl. z.B. BGH, Urteil vom. 01.02.1989, Aktenzeichen: IVa ZR 354/87. )....................................................die Antwort eines Anwalts dazu im Link
 
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