Pay pal Problem

Olli

New member
Hallo ich hatte vor kurzen mein Logitech Desktop bei E bay angeboten und auch Verkauft . Das Teil war 3 Monate jung und ich hatte das als Neuwertig was es auch ist angeboten . bei der Bezahlung musste ich pay pal akzeptieren weil ich nooch keine 50 Bewertungen hatte :mad:.
Das ist ja bei ebay neuerdings so . ein paar Tage später hatte ich auf meine Bewertungen gesehen und eine Negative gefunden. Der Mensch der die Tastatur gekauft hatte , hatte auch bei pay pal diesen Käuferschutz in anspruch gebnommen angeblich waren die Zoom Tasten an der Maus nicht in Ordnung an Selbiger war der Gummi Abgenutzt Der Lautsprecher war Verstaubt bzw der Stoffbezug davon . Ja gut das enspricht zwar nicht der Wahrheit aber der hatte dann also Käuferschutz beantragt deswegen Grund : Artikel einspricht nicht der Beschreibung :laugh:Ich durfte mich dann Gnädiger weise noch bei pay pal Rechtfertigen was ich auch Tat . Ich erzählte denen meine Sicht der Dinge und ein paar Tage später bekam ich wieder eine Mail von Pay pal . Die hätten sich für den Käufer Entschieden da kann der denen die Hucke voll Lügen das sich die Balken biegen und die geben dem dann ach noch Recht. ohne jemals Bilder oder das Desktop gesehen zu haben und der kommt auch noch damit durch . Weiß nicht aber Gerecht ist das nicht Gerade . Werde mal jetzt schnell sehen das ich 50 Bewertungen voll bekomme und adnn nie wieder pay pal ! Schade das die in Luxemburg sitzen damit sind die ja Rechtlich nicht zu bekommen oder ?
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Schade das die in Luxemburg sitzen damit sind die ja Rechtlich nicht zu bekommen oder ?
Als Privatperson ist die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Firmen mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten gem. Art. 16 Abs. 1 EuGVVO vor deutschen Gerichten möglich.
Zitat:
EuGVVO Artikel 16
(1) Die Klage eines Verbrauchers gegen den anderen Vertragspartner kann entweder vor den Gerichten des Mitgliedstaats erhoben werden, in dessen Hoheitsgebiet dieser Vertragspartner seinen Wohnsitz hat, oder vor dem Gericht des Ortes, an dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat.
Zitat Ende.
Quelle: dejure.org/EuGVVO
 

schnippewippe

New member
Bei “PayPal” wird ohne sichere Überprüfung abgebucht

PayPal lässt Abbuchungen ohne Überprüfung zu


Mit geklauter Kreditkarte ein Konto anlegen und dann einkaufen - das funktioniert laut einem Medienbericht offenbar beim Internet-Bezahldienst PayPal. Bis die Daten des Kunden von der Ebay-Tochter verifiziert sind, haben die Betrüger oft schon zugeschlagen.
Beim Bezahldienst PayPal klafft nach Recherchen des Computermagazins "c't" eine Sicherheitslücke. Mit gestohlenen Kreditkarten-Daten ließen sich ohne jegliche Überprüfung von einem fremden Konto bis zu 1500 Euro abheben, berichtete das Magazin in seiner aktuellen Ausgabe. ...................................
Bis die Daten des Kunden verifiziert sind, lässt PayPal dem Bericht zufolge allerdings ungeprüft Abbuchungen zu. Die Zeitschrift schildert den Fall einer Frau, die zum Opfer von Betrügern geworden war. Im vergangenen Jahr waren von ihrem Kreditkartenkonto 195 Euro offenbar von Kriminellen aus Rumänien abgehoben worden. Erst nach einer langen Odyssee zwischen Hausbank, Kreditkarten-Anbieter und PayPal wurde ihr der Schaden erstattet.
Staune das wohl noch nicht so viel passiert ist.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Erfasst, verknüpft und gesperrt - PayPal Kunden leben "sicherer"

Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus? In Ihrem Haus wohnt eine Person mit zufällig gleichem Nachnamen? Sie sind beide Kunden bei der Internetbank PayPal? Dann könnten Sie ein Problem haben. Denn Ihre Konten sind dann unter Umständen miteinander verknüpft. Und Sie wissen gar nichts davon, tragen aber die Folgen, wenn Ihr Nachbar mal eine Rechnung nicht bezahlt.

Sie haben Kinder? Die sind zwar schon eigenständig und wohnen gar nicht mehr in Ihrem Haushalt? Und sowohl Sie als auch Ihre Töchter und Söhne sind Kunden bei PayPal? Auch dann könnten Sie bald "verknüpft" werden.

Und das kann üble Konsequenzen haben, wenn das PayPal "Risikomanagement-System" mal wieder überreagiert
Quelle: Vorsicht Kunde
 
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