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Alt 14.09.2009, 15:03   #7 (permalink)
kruemeltee
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Standard AW: Zahlungsaufforderungen, der Werdegang

Zitat:
Zitat von De kleine Eisbeer Beitrag anzeigen
Nun,was ist Drohung?
Einen Hinweis was ich bei weiter unternehmen könnte ist keine*Drohung*.
Ich denke das kommt auf die Formulierung an ... "sonst sehe ich mich gezwungen meinen Mandanten zu den und den Schritten zu raten" ist okay ... "ich verklage Dich" ist hingegen eine Drohung ... aber wie Du schon richtig gemeint hast ... ein Hinweis ist keine Drohung ... letztendlich ist die Grenze zwischen Hinweis und Drohung vermutlich so klein, daß es im Bedarfsfall auch geklärt werden muss :-)

Gruß Maddin
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