11.08.2010, 18:19
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#3 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.703
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AW: Internetversicherer Ineas und LadyCarOnline -Leistungsfähigkeit ausgebremst:
KFZ-VERSICHERUNGEN BEI INEAS/LadyCarOnline ENDEN AM 31.08.2010
Zitat:
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Am 24. Juni 2010 entschied das Landgericht Amsterdam auf Antrag der De Nederlandsche Bank (die niederländische Regulierungsbehörde für Finanzdienstleistungen), dass die Notregelung im Sinne von Artikel 3:161 des niederländischen Gesetzes über die Finanzaufsicht auf die International Insurance Corporation (IIC) NV in Amsterdam anzuwenden ist. Das Landgericht hat uns als Verwalter der IIC eingesetzt und damit beauftragt, die Gesellschaft IIC inklusive der Versicherungsverträge abzuwickeln. Am 4 August 2010 hat uns das Landgericht bevollmächtigt, alle Versicherungsverträge zum 31.08.2010 zu kündigen................mehr im link
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Neuer Schutz
Zitat:
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Zahlreiche Autoversicherer haben inzwischen signalisiert: Sie bieten Kunden des Pleite-Versicherers sofort neuen Schutz. Eine Kündigungsbestätigung der IIC müssen sie dafür nicht vorlegen. Spätestens von Mittwoch, 1. September, an ist neuer Schutz zwingend nötig. Wer dann noch keine neue Versicherung hat, fährt ohne Haftpflichtschutz und macht sich strafbar..................mehr im link von Stiftung Warentest
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Kunden müssen neuen Versicherer suchen
Zitat:
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Wer sich nach dem 1. September ohne Versicherungsschutz mit dem Auto fortbewegt macht sich strafbar", sagt Thorsten Rudnik vom Bundesverband der Versicherten (BdV). Zudem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden. Es sei besser, sofort eine neue Versicherung abzuschließen und vielleicht doppelte Beiträge zu zahlen, als gar nicht versichert zu sein, so Rudnik. Denn von den beiden insolventen Versicherern wird es vermutlich keine Erstattung der bereits gezahlten Beiträge geben.......aus dem link
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Verkehrsopferhilfe leistet für Geschädigte
Zitat:
Geschädigte, die durch einen Ineas- oder LadyCarOnline-Versicherten Kraftfahrer zu Schaden gekommen sind, werden entschädigt. Für sie leistet die Verkehrsopferhilfe als Garantiefonds Ersatz für Personen- und Sachschäden. Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer und besteht seit 1963.
Die VOH als Garantiefonds der deutschen Kraftfahrtversicherer schützt Geschädigte, die durch ein nicht ermittelbares oder nicht versichertes Kraftfahrzeug zu Schaden gekommen sind. Auch im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Kfz-Haftpflichtversicherers tritt die VOH ein. Verkehrsopfer, die durch einen nicht durch sie verursachten Unfall verletzt wurden oder einen erheblichen Sachschaden erleiden, sollen so vor Existenz gefährdenden Belastungen bewahrt werden. So werden Haftpflichtschutzlücken gegenüber dem geschädigten Unfallopfer geschlossen. Die VOH leistet nicht für Kaskoschäden.
Die Verkehrsopferhilfe bekommt ihre Aufwendungen im Rahmen eines Ausgleichsabkommens vom niederländischen Garantiefonds zurückerstattet. Die deutschen Kraftfahrtversicherer tragen über die Verkehrsopferhilfe insofern nicht die Verpflichtungen des niederländischen Versicherers.
Anspruchsteller sowie Ineas- oder LadyCarOnline-Kunden können sich zur Bearbeitung der Kraftfahrzeughaftpflichtschäden, für die "Ineas"/"LadyCarOnline" eintrittspflichtig wäre, unter dem Stichwort: "Ineas/VOH" an folgende Adresse wenden:
ISB-DEKRA Claims Service
Boxgraben 38
52064 Aachen
Fax: 0241-5157830
E-Mail: irmgard.jaeschke@birs-isb.com
Für konkrete Fragen zu Ineas/ LadyCarOnline und zu anderen Aspekten des Versicherungsschutzes steht Versicherten auch die Hotline des Informationszentrums der deutschen Versicherer "ZUKUNFT klipp + klar" unter der gebührenfreien Rufnummer 0800/33 99 399 (gebührenfrei) oder unter info@klipp-und-klar.de zur Verfügung.
Verantwortlich für den Inhalt:
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), Wilhelmstraße 43 / 43 G, -10117 Berlin
Tel.: 030-2020 5000, Fax: 030-2020 6000
aus dem link
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Geändert von schnippewippe (11.08.2010 um 18:41 Uhr)
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