test warnt: Pure Anmaßung
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User erhalten nun auch freche Briefe: „Gerichtliches Mahnverfahren“ steht obendrüber. Es folgen vier Seiten mit teils falschen rechtlichen Ausführungen. So taugt das Speichern einer IP-Adresse keineswegs als Beweis für einen Vertragsabschluss.
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„Gerichtliches Mahnverfahren“
Gerichtliches Mahnverfahren Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid
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Wir geben Entwarnung. Das gerichtliche Mahnverfahren ist in der Zivilprozessordnung geregelt. Es kann nur über ein Gericht in Gang gesetzt werden. Wer von dort Post bekommt, sollte reagieren. Aber der Abzockerbrief ist pure Anmaßung. Er soll Eindruck schinden, einschüchtern, die Opfer nervös machen, damit sie doch zahlen.
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Tipp:
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Ruhig bleiben, nicht zahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentralen hat my-downloads.de keinerlei Zahlungsanspruch, denn es fehlt an einem wirksamen Vertragsabschluss. „Regelmäßig urteilen Gerichte gegen Anbieter von Downloadfallen“, erklärt Jurist Christian Gollner von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Wer Angst hat vor einem Schufa-Eintrag, sollte per Einschreiben mit Rückschein widersprechen. Unter html.de Forum - HTML für Anfänger & Fortgeschrittene gibt es eine Vorlage.
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Quelle der Zitate im Link