Es ist Betrug, bzw. der Versuch eines solchen und der ist ja nunmal strafbar. Warum also sollte ich bei.....sorry......solchen "Vollpfosten" von einer Strafanzeige absehen?!

Eine Irrtumserregung sowie eine Täuschungshandlung sind in diesem Fall defakto gegeben und bereichern tun, bzw. wollen sie sich durch diese entsprechend ja auch. Aber werde ja hoffentlich bald Feedback von der Polizei dazu erhalten. Das Schreiben an Webtains ist auf dem Wege und auf die Antwort bin ich mehr als gespannt. Die bank bekam auch einen dezenten Hinweis auf die Machenschaften dieses Unternehmens.

LG Dennis