Selbst dann wäre es für mich nicht in Ordnung. Dem "Eigentümer" der Bilder stünde selbstverständlich ein Anspruch auf gerichtliche Unterlassungsklage zu, das darf aber meines Erachtens nicht so weit gehen, daß dieser selbst sogenannte "Abmahngebühren" eintreiben darf, die von der Höhe her der Geldstrafe für ein mittelschweres Delikt gleichkommen.
Der Strafanspruch liegt in einer Demokratie beim Staat und nicht bei irgendwelchen Internetabzockern.
Strafanspruch des Staates ? Wikipedia
Auch wenn hier dem Kind ein anderer Name gegeben wird, so haben wir es doch in Wirklichkeit mit vermeintlichen Schadenersatzansprüchen in Verbindung mit einer abschreckenden Wirkung (wie eben bei einer "Strafe") für Dritte zu tun.
So kommt für mich nur der Schluß infrage, daß der Staat die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit durch Zulassung dieses Abmahnmißbrauchs an allen Fronten privaten Abzockern überläßt.
Gruß
manafraid