21.07.2010, 21:56
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#22 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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Beiträge: 9.716
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AW: RA. Olaf Tank -- Katja Günther
Ich habe mal wieder keine Ahnung
Zitat:
Wenn es meine Zeit zuläßt, dann telefoniere ich gerne im Auftrag meiner Mandanten mit den netten Damen bei den Callcenter diverser Mahnanwälte und Inkassobüros und lasse mir von denen die Welt erklären. In einem aktuellen Fall hat die gegnerische Kanzlei für einen großen Internetdiensteanbieter w. einen Mahnbescheid gegen meinen Mandanten ins Rennen geschickt. Der Mandant, so erzählt er im Gespräch, hat schon einiges an Post bekommen und überreicht einen dicken Bogen Papier mit dem who is who der deutschen Internetmahner. Deutsche Inkassostelle, Olaf T., Katja G. und andere. Offenbar nutzt jemand seine Adresse um fleißig Verträge abzuschließen. Der Name stimmt nie, das Geburtsdatum ist auch falsch, nur die Straße ist korrekt.
Nach unserem Widerspruch gegen den Mahnbescheid meldet sich die Mahnkanzlei mit einem Formschreiben und teilt mit, dass der Widerspruch ja nicht begründet worden sei (muß man ja auch nicht) und man deshalb davon ausgehe, dass die Forderung inhaltlich nicht beanstandet werde (wieso dann aber Widerspruch eingelegt wird?) und ob eine vergleichsweise Regelung möglich ist?....................wie es weiter geht im link
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