Bei Fastload tv eMails nicht bezahlen

siebendreissig

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Auf fastload.tv kann man mit maximaler Geschwindigkeit downloaden. Alles was das Herz begehrt und dies auch angeblich mit maximaler Sicherheit und vollen DSL Speed.

Dafür kostet es allerdings auch ein paar Euro im Monat. Doch dies scheint den Betreibern nicht genug zu sein, denn aktuell werden eMails an Kunden verschickt mit dem Hinweis, dass die Staatsanwaltschaft nach Kundendaten gefragt hat.

Diese werden aber zum Glück nicht herausgegeben, allerdings kostet der Vorgang trotzdem 350 Euro. Wird nicht gezahlt, so kann der Betrag schnell auf 5000 Euro wachsen.

Doch man muss an fastload.tv nicht zahlen und man sollte dies auch tunlichst vermeiden. Heise meint dazu

Das Schreiben, mit dem der Kunde zur Zahlung gedrängt wird, erfüllt nach Ansicht von befragten Juristen möglicherweise selbst den Straftatbestand des Betrugs und der Nötigung, eventuell sogar der Erpressung.
Übrigens, wer sich dort anmeldet und denkt er könnte illegales Material geschützt herunterladen ohne etwas zu befürchten, der täuscht sich. Die normalen Rechnungen sollte man übrigens aber zahlen, denn der Verein scheint schnell mit dem Anzeigen schreiben zu sein, wenn man auch nach Mahnungen nicht zahlt.

Bei gulli ist zu diesem Thema folgendes zu finden

In Zusammenarbeit mit internationalen Strafverfolgungsbehörden wurde ein selbstlernender Content-Filter entwickelt, welcher verdächtige Dateitausch-Vorgänge unter den P2P-Nutzern sofort an die Mitarbeiter meldet. Diese Vorgänge werden dann durch die Mitarbeiter geprüft. Liegt ein Missbrauchsfall vor, werden die Kundendaten und IP-Daten sofort an die zuständigen Staatsanwaltschaften über eine automatisierte Schnittstelle weitergeleitet.
 

siebendreissig

New member
1. www.tutsi.de Schreibt:
July 3rd, 2008 at 7:47 edit

Filesharing-Anbieter Fastload versucht offenbar Kunden zu erpressen…

Fastload.tv verschickt Abmahnungen an seine Kunden: Der selbsternannte Filesharing-Anbieter Fastload scheut offenbar keine Mittel und Wege, wenn es darum geht, seinen Kunden das Geld aus den Rippen zu schneiden. Nicht nur, dass das sogenannte Fileshari…
2. Christine Sonnleitner Schreibt:
September 16th, 2008 at 9:19 edit

Habe 1. Mahnung von Fastload bekommen wegen nicht bezahlter Anmeldung.
Da sich aber bei den Dateien jedesmal beim öffnen Vieren auf meinem PC durch diese Dateien ausgebreitet haben und zwar die höchste Sufe 3 /Trojaner bezahle ich dieses Geld nicht.

Kann mir jemand dabei helfen wie ich da wieder rauskomm Ohne das Geld zu bezahlen?
 

schnippewippe

New member
Das passiert wenn man die Kündigung nicht per Einschreiben mit Rückantwort schickt.
Frage geschrieben am 04.03.2008 10:05:00
Betreff: Mahnbescheid bzgl. Fastload.tv bekommen
Mahnbescheid bzgl. Fastload.tv bekommen Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Frage geschrieben am 26.09.2005 11:40:00
Betreff: Mahnbescheid wegen angeblichem Vertragsabschluss
Mahnbescheid wegen angeblichem Vertragsabschluss Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de



Frage geschrieben am 01.07.2008 23:30:00
Betreff: Abmahnung Filesharing

Hallo!
ich habe heute eine für mich absolut überraschende Abmahnung bekommen. Es handelt sich um einen Filesharinganbieter, bei dem ich mich vor etwa 6 Monaten angemeldet hatte und den Zugang einige Male nutzte um Filme und Musik herunterzuladen.
Nun verlangt der Anbieter (die Firma Oxyron s.r.o aus Bratislava, das Internetangebot findet sich unter FastLoad.TV dass ich eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben soll.
Ich hätte über das P2P Netz dieses Anbieters "Raubkopien" heruntergeladen und verbreitet. In der AGB steht:........mehr im link
Betreff: Anzeig von FastLoad.TV bekommen
Hatte mich im August bei FastLoad.TV angemeldet um mir deren Software herunterzuladen. Hat auch alles geklappt. Die Software hab ich dann heruntergeladen und installiert. Dann auch längere Zeit benutzt. Hatte bei Anmeldung gelesen, dass die Software nach 2 Wochen kostenpflichtig wird. Darum hatte ich eine falsche Adresse angegeben und natürlich nicht den Test gekündigt........weiter Anzeig von www.fastload.tv bekommen Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de

Slowakische Firma droht Kundendaten an Ermittler weiter zu geben
Fastload.tv: Filesharing-Anbieter versucht Kunden zu erpressen @ NETZWELT.de

13.07.2008
10 Euro ist der Firma jede Anmeldung wert
Fastload.tv: Filesharing-Anbieter im Zwielicht @ NETZWELT.de

Tauschbörsen-Anbieter zockt Nutzer ab
heise online - 02.07.08 - Tauschbörsen-Anbieter zockt Nutzer ab
 

Spike

New member
Hallo,

Ich bitte nun auch um hilfe.
Ich habe mich auch für die 14 tage probe angemeldet. Habe dieses auch gleich wieder deinstalliert weil es nicht funktionierte und mir das ganze dann doch nicht ganz rechtens vorkam. Also dieses auch gleich per e-mail gekündigt. Gut mein fehler war, ich habe die AGB´s nicht richtig gelesen und nicht per Einschreiben oder Fax gekündigt.
So nun habe ich auch eine Mahung bekommen. Was mir aber sehr komisch vorkommt ist, dass ich nie eine rechnung bekommen habe sondern gleich eine Mahnung das kann doch nicht richtig sein oder ????
Naja nun habe ich das ganze heute per Fax gekündigt, also dürfen sie diesen Vertrag doch jetzt nicht nochmal verlängern oder ????
Diese 82,80€ werde ich bezahlen müssen für dieses Jahr aber nun ist der Vetrag ja gekündigt und sie müssen diesen ja nun auch auslaufen lassen oder sehe ich da wieder was falsch???

lg
Spike
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Der Fall liest sich fast so wie das von dir hier geschriebene.

Lese dir es mal genau durch.

Mahnbescheid bzgl. Fastload.tv bekommen Internet-, Computerrecht frag-einen-anwalt.de


Hast du so eine Widerrufsbelehrung bekommen ?
Lese dir das beim Anwalt durch.

Aus dem Link.

Denn das Widerrufsrecht beginnt frühestens mit Belehrung über dieses Recht in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Fax u.a.) zu laufen. Die Widerrufsbelehrung auf der Homepage genügt dem Testformerfordernis nicht.
Weiterhin teile ich Ihnen bezüglich Ihres Widerrufsrechts mit, dass ich den Ausschluss des Widerrufsrechts in der auf der Homepage des Gegners befindlichen Widerrufsbelehrung für fehlerhaft halte.
Wenn nicht !
Dann denke daran was in der AGB steht. " Wir empfehlen, per Einschreiben zu kündigen!"
Ich mache sowas immer per Einschreiben Rückschein und habe auch einen Zeugen, der mir auf einer Kopie bestätigt, dass er den Inhalt des Briefes in meiner Gegenwart gelesen hat. Das wir sofort danach den Brief in den Umschlag steckten und ihn dann verschlossen gemeinsam zur Post brachten und am Schalter abgaben.

Hier noch was über E-mail und fax als Beweis bei Gericht.
http://www.123recht.net/Sind-E-Mails-ein-Beweismittel-vor-Gericht-__a27477.html
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Beweis-fuer-ein-Schreiben/1512146/1512146/
 
Zuletzt bearbeitet:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Diese 82,80€ werde ich bezahlen müssen für dieses Jahr aber nun ist der Vetrag ja gekündigt und sie müssen diesen ja nun auch auslaufen lassen oder sehe ich da wieder was falsch???
Warum willst du bezahlen?
Es ist fraglich ob überhaupt ein Vertrag zu Stande kam.
Du wurdest über die Vertragsbedingungen,Kostenpflicht, getäuscht.
Naja nun habe ich das ganze heute per Fax gekündigt, also dürfen sie diesen Vertrag doch jetzt nicht nochmal verlängern oder ????
Du kannst denen schreiben was du willst,das interessiert die nicht.
Ich habe mich auch für die 14 tage probe angemeldet.(...)Also dieses auch gleich per e-mail gekündigt.
Problem hier;man verlangt Schriftform..
Auf der anderen Seite;du wurdest nicht über dein Widerrufsrecht informiert.
Denn dies:
AGB schrieb:
Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
ist nicht gültig.
Es muss heissen:
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform siehe dazu hier>> Muster für die Widerrufsbelehrung

Da ich "nur" meine Laienhafte Meinung äussere, kannst du dich auch noch von einem Rechtsanwalt,siehe dazu >> Beratungs-,Prozesskostenhilfe oder Verbraucherzentrale beraten lassen.

Ps.
Vorsicht bei den Kommentaren in diversen Foren über Fastload.
In der Vergangenheit haben einige Praktikanten der Firma Unsinn verbreitet.
 
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