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Auffällig ist ferner, dass die meisten Urteile Anerkenntnisurteile sind. Der Beklagte hat also nach Jahren des Terrors, Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die Forderung einfach anerkannt...? UND den Verfahren aus den vorbenannten Urteilen sind keine gerichtlichen Mahnverfahren vorausgegangen, sondern es wurde gleich geklagt. Übliche Verfahrensweise ist ja aber anscheinend ein gerichtliches Mahnverfahren. Hiergegen kann ja bekanntlich binnen zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Spätestens hier sind die [edit] dann gebeutelt... Nette Pressemitteilungen kusieren da im Netz rum... Wir sind also alle die "Diebe, Erschleicher und Betrüger".
Geändert von De kleine Eisbeer (10.07.2010 um 07:46 Uhr)
Grund: böses Wort editiert
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