SPD-Bundestagsfraktion

De kleine Eisbeer

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Verbraucherabzocke durch Gewinnspielversprechen mit Schwerpunktstaatsanwaltschaft bekämpfen

(...)
Die Abzocke durch angebliche Gewinnversprechen darf sich nicht weiter lohnen. Geschädigte müssen zu ihrem Recht kommen; Verbraucherinnen und Verbraucher müssen vor dem fortgesetzten Missbrauch von (0)900er-Nummern geschützt werden. Dazu müssen die Verfahren gegen die Anbieter bei einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft gebündelt werden.
(...)

Ps.
Hier abgeordnetenwatch.de kann man Fragen an die Abgeordnete stellen.
 

schnippewippe

New member
Danke für diesen Post. Da werde ich mich nach und nach durchlesen.
Als erstes habe ich mich bei Dr. Gregor Gysi umgesehen.

Die Antwort

Zitat aus einer Antwort.
Ihre Kritik an dem Gesetz zur Telefonwerbung teile ich. Meine Fraktion hat auch entsprechende Änderungen beantragt, aber erfolglos. Es obsiegen immer wieder die wirtschaftlichen Interessen bestimmter Firmen und nicht die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Genau so ist es :mad:

Dr. Guido Westerwelle
Antwort
Die FDP will den Verbraucherschutz bei der Telefonwerbung weiter verbessern. Die Möglichkeit zum frühzeitigen Erkennen des Anrufers, die Ausweitung des Widerrufsrechts und der Schutz vor untergeschobenen Verträgen müssen gestärkt werden. Dafür werden wir Liberale uns weiter stark machen.
Dabei wäre die Lösung doch ganz einfach. Jeder der nach Meinung des Werbers einen Vertrag abgeschlossen hat, bekommt diesen Vertrag in zweifacher Form schriftlich zugeschickt. Will man den Vertrag haben , bleibt das Original beim Kunden die Durschrift geht unterschrieben zurück.

Ich glaube aber nicht an Wunder .:sad:
 
Zuletzt bearbeitet:

sn00py603

New member
Diese ganze Diskussion der Damen und Herren Politiker ist irgendwie Hirnlos. Wie Schnippie schon geschrieben hat, Papier an den Kunden, der unterschreibt und schickt das zurück. Kurz und schmerzlos. Die machen da ein Gedönz vom allerfeinsten.
 

manafraid

New member
Schnippie, an den Guido haste geschrieben????? Bevor da aus der Richtung irgend etwas in unserem Sinne passiert, halbieren sie den Abzockern eher noch die Mehrwertsteuer. Das könnte man auch "schlafende Hunde wecken" nennen.
Nee Leute, da könnt ihr doch ebenso gut den Verbraucherschutzminister von Papua-Neuguinea anschreiben.
 

Frohes Pferd

New member
Nee Leute, da könnt ihr doch ebenso gut den Verbraucherschutzminister von Papua-Neuguinea anschreiben.
Falls jemand dazu Lust hat, hier die Anschrift des zuständigen Ministers von Papua-Neuguinea:
Hon. Peter O’Neill, MP
Minister for Public Service

Ministry Office

2nd Floor Morauta Haus
PO Box 519
Waigani, NCD
Tel: +(675) 327 6418 / 327 6446 / 327 6428 / 327 7579
Fax: +(675) 325 0835
 

sn00py603

New member
Gute Idee, mit dem Minister von Papua-Neuguinea. Sollten wir uns mal überlegen. Vielleicht hat der eine Idee und gibt die an uns Guido weiter.:laugh::w00t:
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
AW: Justizministerin will europaweit Warnhinweise gegen Internet-Kostenfallen

Justizministerin will europaweit Warnhinweise gegen Internet-Kostenfallen
:laugh: Warum nicht erst nationales Recht??
Ist doch logisch,dann kommen die Lobbyisten und alles bleibt beim alten.
Wir dürfen nicht vergessen,es gibt auch "seriöse" Firmen die diese Art der Kundenbindung/-werbung nutzen.

Es ist zwar schön wenn die EU Gesetze oder Richtlinien erlässt.
Leider haben die Mitgliedsstaaten noch einige Jahre Zeit um sie in nationales Recht umzusetzen.
Die EU-RICHTLINIE 2005/29/EG sollte bis zum 12.12.2007 umgesetzt sein.
So weit ich mich erinnerte geschah dies in der Bundesrepublik erst Ende 2008.

Im Anhang steht zum Beispiel GESCHÄFTSPRAKTIKEN, DIE UNTER ALLEN UMSTÄNDEN ALS UNLAUTER
GELTEN
was unlauter und zu unterlassen ist.
Dies ist auch im Anhang zum UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) aufgenommen.> Anhang (zu § 3 Absatz 3)

Welche Behörde kontrolliert denn ob sich Firmen wettbewerbsrechtlich sauber verhalten????
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Was soll laut SPD geändert werden.

In § 312e wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:
„(1a) Der auf eine entgeltliche Gegenleistung gerichtete Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr
wird nur wirksam, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Bestellung
vom Unternehmer einen Hinweis auf die Entgeltlichkeit und die mit dem Vertrag verbundenen
Gesamtkosten in deutlicher, gestaltungstechnisch hervorgehobener Form erhalten

und die Kenntnisnahme dieses Hinweises in einer von der Bestellung gesonderten
Erklärung bestätigt hat.“
Quelle&mehr: bundestag.de/Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei
Vertragsabschlüssen im Internet .pdf
Nun,da frage ich mich?? Warum immer alles doppeltgemoppelt sein muss.
Liebe SPDler!! Lest einfach was im §6 des Telemediengesetzes steht.
(1) Diensteanbieter haben bei kommerziellen Kommunikationen, die Telemedien oder Bestandteile von Telemedien sind, mindestens die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
1.Kommerzielle Kommunikationen müssen klar als solche zu erkennen sein.
 
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