Solange die Bundesregierung hier keine politische Lösung offeriert wird es bei der AG bleiben. Zumal "wir" neue Tarife nur mit AG genehmigt bekommen.
Das Bausparen ist ein Kollektiv. Viele sparen auf Bausparverträgen an um später ein zinsgünstiges, zinssicheres, nachrangiges Darlehen zu bekommen. Aus den Sparleistungen und den Darlehnstilgungen bekommen dann Anwärter dieses Darlehen, wenn sie die Zuteilungskriterien erfüllen und die Absicherung und die wohnwirtschaftliche Verwendung sichergestellt ist. Die Bausparkasse als solche ist im Endeffekt nur Mittler zwischen Sparer und Darlehnsnehmer. Es liegt, wie auch Gerichte feststellen, im Interesse der Darlehnsanwärter, dass viele Sparer da sind, damit die Zuteilung schnell erfolgen kann. Dazu, und zur Beratung des Kollektivs, benötigen die Bausparkassen einen weit gestreuten Aussendienst, der, als selbstständiger Handelsvertreter, neue Kunden aquiriert und Beratungs- und Hilfeleistungen erbringt und dafür aus der Abschlussgebühr seine Provisionen erhält. Dadurch kann die Zinsmarge zwischen Sparphase und Darlehnsphase niedrig gehalten werden. Was ja ebenfalls im Interesse der Bausparer ist.
Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW hat sich da m.E. in etwas verrannt, was so nicht Sache ist. Bausparkassen sind keine Geschäftsbank. Wir haben z.B. keine Girokonten, ich kann nicht von meinem Bausparvertrag xbeliebig Geld abheben und später wieder draufzahlen. Das gibt auch das Wohnungsbauprämiengesetz und des Bausparkassengesetz nicht her. Wenn ich mir als Bauparer die Gebührentabelle ansehe kann ich sämtliche anfallenden Kosten auf einen Blick erfassen. Wie gesagt, wir sind Vermittler und Verwalter eines Kolektivs im Realkreditbereich auf Gegenseitigkeit, so wie es der Pfarrer von Wüstenrot schon vor über 100 Jahren vorexerzierte.