Bausparverträge Musterbriefe

Krennz

New member
Die Verbraucherzentrale NRW hatte die LBS und einige andere Bausparkassen in Musterprozessen auf die Ungültigkeit der Abschlussgebühr verklagt. Im Falle der LBS hat das Gericht entschieden, dass die Abschlussgebühr Teil des Genehmigungsverfahrens der BaFin ist (Auflage) und die Tarife der LBS nur mit Abschlussgebühr genehmigt werden. Eine generelle Erstattung der Abschlussgebühr ist daher nicht möglich.

Die LBS hatte, für eine kurze Zeit, Tarife, die unter bestimmten Vorraussetzungen eine Erstattung der Abschlussgebühr vorsahen. Im Tarif Vario R ist dies auch heute noch der Fall, wenn der Vertrag eine Laufzeit von 10 Jahren erreicht, unabhängig vom Anspargrad.
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Die Verbraucherzentrale NRW hatte die LBS und einige andere Bausparkassen in Musterprozessen auf die Ungültigkeit der Abschlussgebühr verklagt. Im Falle der LBS hat das Gericht entschieden, dass die Abschlussgebühr Teil des Genehmigungsverfahrens der BaFin ist (Auflage) und die Tarife der LBS nur mit Abschlussgebühr genehmigt werden. Eine generelle Erstattung der Abschlussgebühr ist daher nicht möglich.
Bis jetzt ist es "nur" deine Meinung.:whistle:
Es wäre gut wenn du dies mit einem Link untermauern könntest.

Ps.
Ich kenne die Urteile.
Möchte dir aber nicht die Arbeit abnehmen.
 

Krennz

New member
In dem Falle bin ich selber sowas wie ein "Betroffener" und gebe "Insiderwissen" weiter.

Hatte, als ich von den Prozessvorbereitungen erfuhr, der VZ schon vorausgesagt, dass sie ne Abfuhr bekommen, da die AG Teil der Genehmigung für die Tarife ist und "uns" als Auflage erteilt wurde.
 

schnippewippe

New member
Bausparkassen: Politischer Einfluss auf Musterprozess gegen Abschlussgebühren

Abschlussgebühren
Verbraucherschützer klagen gegen Bausparkassen
Der Streit um hohe Abschlussgebühren bei Bausparverträgen eskaliert: Die Verbraucherzentrale NRW strengt ein Musterverfahren gegen drei von 25 Bausparkassen an.


Stand der Aktion
Bausparvertrag mit rotem Kringel und Stift


Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich seit dem Start unserer Aktion gegen die Abschluss- und Darlehensgebühren von Bausparkassen ihre Bausparkasse gewandt und eine Gutschrift der aus unserer Sicht rechtlich unzulässigen Gebühren gefordert. Die Bausparkassen haben die Ansprüche jedoch in ihren Antwortschreiben mit unterschiedlichen Begründungen abgelehnt. Somit stellt sich Ihnen nunmehr die Frage, wie Sie in dieser Angelegenheit weiter vorgehen sollen. ....aus dem link
Ach was solls da gibt es ja so viel zum lesen. http://www.google.de/search?q=gegen...aq=t&rls=com.yahoo:de:official&client=firefox
 
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Krennz

New member
Solange die Bundesregierung hier keine politische Lösung offeriert wird es bei der AG bleiben. Zumal "wir" neue Tarife nur mit AG genehmigt bekommen.

Das Bausparen ist ein Kollektiv. Viele sparen auf Bausparverträgen an um später ein zinsgünstiges, zinssicheres, nachrangiges Darlehen zu bekommen. Aus den Sparleistungen und den Darlehnstilgungen bekommen dann Anwärter dieses Darlehen, wenn sie die Zuteilungskriterien erfüllen und die Absicherung und die wohnwirtschaftliche Verwendung sichergestellt ist. Die Bausparkasse als solche ist im Endeffekt nur Mittler zwischen Sparer und Darlehnsnehmer. Es liegt, wie auch Gerichte feststellen, im Interesse der Darlehnsanwärter, dass viele Sparer da sind, damit die Zuteilung schnell erfolgen kann. Dazu, und zur Beratung des Kollektivs, benötigen die Bausparkassen einen weit gestreuten Aussendienst, der, als selbstständiger Handelsvertreter, neue Kunden aquiriert und Beratungs- und Hilfeleistungen erbringt und dafür aus der Abschlussgebühr seine Provisionen erhält. Dadurch kann die Zinsmarge zwischen Sparphase und Darlehnsphase niedrig gehalten werden. Was ja ebenfalls im Interesse der Bausparer ist.

Der Vorstand der Verbraucherzentrale NRW hat sich da m.E. in etwas verrannt, was so nicht Sache ist. Bausparkassen sind keine Geschäftsbank. Wir haben z.B. keine Girokonten, ich kann nicht von meinem Bausparvertrag xbeliebig Geld abheben und später wieder draufzahlen. Das gibt auch das Wohnungsbauprämiengesetz und des Bausparkassengesetz nicht her. Wenn ich mir als Bauparer die Gebührentabelle ansehe kann ich sämtliche anfallenden Kosten auf einen Blick erfassen. Wie gesagt, wir sind Vermittler und Verwalter eines Kolektivs im Realkreditbereich auf Gegenseitigkeit, so wie es der Pfarrer von Wüstenrot schon vor über 100 Jahren vorexerzierte.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
In dem Falle bin ich selber sowas wie ein "Betroffener" und gebe "Insiderwissen" weiter.
"Insiderwissen" ??? :laugh: Näää ne...dazu gibt es Urteile,und die solltest du bei deiner Aussage hinzufügen.Sonst ist es nur Hörensagen ohne Beweiskraft.
Was hat ein Gerichtsurteil mit Insiderwissen zu tun?Ist das ein geheimes Urteil?
Krennz schrieb:
Im Falle der LBS hat das Gericht entschieden, dass die Abschlussgebühr Teil des Genehmigungsverfahrens der BaFin ist
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Warten wir doch ganz einfach ab was 2011 bei den Urteilen der Verbraucherzentrale raus kommt.

Verfahren gegen drei Bausparkassen

Endgültig geklärt wird die Frage der rechtlichen Zulässigkeit der genannten Gebühren voraussichtlich im nächsten Jahr.
Stand: 10.06.2010
:whistle: so sollte es sein.:laugh:

@ kleiner Eisbeer,

reichen 40 Jahre LBS aus um "Insider" zu sein?
Náää ne,... Mein Freund war 50 Jahre bei einer Bank,er hat auch "Insiderwissen",er weiss wo die Postfächer sind.:laugh:

Ps.
@schnippewippe hat kein Insiderwissen,findet aber doch die Urteile. :laugh:

 

Krennz

New member
Ok,

hier werden Links gepostet. Ich benutze dazu mein Wissen. Sorry, wenn ich da was anders mache als hier gewünscht. Werde mich zurückhalten.
 

schnippewippe

New member
Was spricht dagegen, wenn du den ein oder anderen link zu deine Postings mit einstellst. Es gibt viele User ,die dann mehr Vertrauen zu dem haben was geschrieben wurde . Sorry , ist meine Meinung.
Das hat doch nichts mit Wissen zu tun. Das schmälert ja das Wissen des Schreibers nicht.

Hier sehe ich das so--- Die Urteile zeigen auf, dass die Gerichte nicht der Meinung der Verbraucherzentrale sind.

Du bist auch nicht ihrer Meinung. Gibt es einen besseren Beweis für deinen Standpunkt.

Das wird drüben im andern Forum doch auch gemacht. Da werden doch auch meisten links zu den grossen zwei Foren im Internet mit eingestellt.
 
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De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ok,

hier werden Links gepostet. Ich benutze dazu mein Wissen.
Und wer sagt das das sachkundiges Wissen ist?
Ich kenn dich nicht.
Auch ich bin auf Grund meiner Ausbildung,meiner jahrelangen beruflichen Laufbahn auf einigen Gebieten sachkundig,und doch untermaure ich meine Aussagen,wo es nötig ist mit Links die mein "Wissen" bestätigen.
Sorry, wenn ich da was anders mache als hier gewünscht.
Wenn man irgendwo ,ob im realem Leben oder im WWW, Gast ist,dann sollte man sich an den Gastgeber anpassen.
Und so eitel bin ich,wenn ich etwas wünsche,dann wird es so gemacht oder es kommt voll die Moppelkotze.:whistle:
So denke ich,so denken die anderen MOD und so denken die ADMIN.

Hier darf jeder schreiben wenn er sich an geschriebene oder "ungeschriebene" (durch Ansage) Regeln hält.
Wie du zum Beispiel lesen kannst,sogar ein Mitarbeiter der €-web darf seine Meinung schreiben.:whistle:
 

Bontekoes

New member
Hallo,

ich bin neu hier. Ich suche Betroffene denen eine geringe monatliche Belastung bei einer Anschlussfinanzierung vorgerechnet wurde, damit der Finanzmanager die höchsten Summen für Baussparverträgen abschliessen kann. Bei den Bausparverträgen geht es um die BHW und Wohnriesterverträge. Den Sachverhalt würde ich gern erläutern.

Vorhandenes Kapital: etwa 15.000 EUR
Anschlussfinanzierung einer Eigentumswohnung zum 30.3.2011: etwa 53.000 EUR
Angebliche monatl. Belastung 192,50 EUR / 42.000 EUR Darlehnssumme
55.000 EUR BHW-Bausparvertrag
30.000 EUR BHW-Wohnriester
30.000 EUR BHW-Wohnriester = 115.000 EUR BHW Bausparverträge
Hier erfolgte nicht nur eine Fehl- und Falschberatung.

Die Anschlussfinanzierung wurde von unserer Bank weitergeführt, da zum Gespräch die abgeschlossenen BHW-Bausaprverträge vorlagen und der Berater sich sehr über die Höhe der Bausparsummen und Zuteilungen wunderte. Hier lief alles korrekt.

MfG
Bontekoes

PS.: Die Links sind hilfreich.
 
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