Abmahnung als Geschäftsmodell

schnippewippe

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Abmahnwelle wegen Filesharing geht weiter

Abmahnwelle wegen Filesharing geht weiter

Meine praktische Erfahrung hat gezeigt, dass Betroffene oft aus Panik geneigt sind, direkt ungeprüft die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben und den geforderten Betrag zu bezahlen. Hier heißt es allerdings erst einmal RUHE BEWAHREN!
Einen Grund zur Panik gibt es definitiv nicht. Die gestellten Forderungen sind des öfteren unberechtigt und sollten daher nicht vorschnell bedient werden. Gerade die übereilte Abgabe der beiliegenden Unterlassungserklärung kann gravierende Folgen haben, da Sie hieran 30 Jahre gebunden sind und sich gegen Fälligkeit einer Vertragsstrafe für jeden weiteren Verstoß verpflichten, teilweise sämtliche urheberrechtsgeschützten Werke der abmahnenden Partei nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Darüber hinaus kommt die Abgabe der Unterlassungserklärung einem uneingeschränkten Geständnis hinsichtlich des vorgeworfenen Verstoßes gleich.

Auch die geltend gemachten Zahlungsforderungen sind überwiegend wesentlich überhöht, so dass unbedingt von einer voreiligen Zahlung Abstand genommen werden muss. Was erst einmal weg ist, bekommen Sie so schnell nicht wieder.........mehr im link
 

schnippewippe

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Abmahnungen von Online-Stadtplänen:

Abmahnungen von Online-Stadtplänen: Grafik muss nicht verlinkt sein

Derzeit scheinen wieder etliche Homepageinhaber abgemahnt zu werden, weil sie urheberrechtswidrig Online-Stadtpläne veröffentlicht haben. Manche werden auch auf Vertragsstrafen in Anspruch genommen, nachdem sie bereits vor Jahren abgemahnt worden sind, und fallen dann aus allen Wolken: "Ich habe den Link auf die Grafik doch von meiner Homepage genommen. Wieso kann man sie denn immer noch finden?"

Man kann - und das ist dann auch, wie unlängst das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg feststellte, urheberrechtswidrig. Das Löschen der Verlinkung zu der Grafik allein genügt nicht, wenn die Grafik trotzdem noch auffindbar ist - etwa durch Eingabe der URL (also der genauen Internetadresse) im Browser oder durch Suchmaschinen. Es kommt also auf die Erreichbarkeit der urheberrechtlich geschützten Datei an.....
..............................mehr im link
 

schnippewippe

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BGH und Tauschbörsen: Urteil zur Haftung für W-Lan-Anschluss im Mai erwartet

BGH und Tauschbörsen: Urteil zur Haftung für W-Lan-Anschluss im Mai erwartet
Gerade die Grundsätze der Störerhaftung bei Rechtsverletzungen im Internet sind hoch umstritten. Bereits in der Vergangenheit war in einem Urteil des BGH zum Thema Haftung des Anschlussinhabers für einen offenen W-Lan-Anschluss zu entnehmen, dass als Störer derjenige auf Unterlassung haftet, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt. Dabei ist es irrelevant, ob es sich bei dem Störer um den Täter oder einem Teilnehmer handelt.

Auch im vorliegenden Fall ist eine solche Tendenz zuerkennen. Betreiber offener W-Lans stelle nach Ausführung des Vorsitzenden Richters eine „Gefahrenquelle“ dar, die den Missbrauch durch Dritte eröffnen. Schadensersatz sei allerdings wohl erst dann fällig, wenn der W-Lan-Nutzer trotz eines Hinweises auf den Missbrauch die Verbindung nicht absichert. Ein solcher Warnhinweis ist bislang nicht üblich. Bisher erfolgte sofort eine Abmahnung.

Fazit:

Je nachdem, wie die Richter in diesem Fall entscheiden, könnte ein vorheriger Warnhinweis vor einer Abmahnung ein neuer Weg sein, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen und Anschlussinhaber nicht gleich für die zivilrechtlichen Schäden in Regress zu nehmen. Fest steht, dass sie strafrechtlich nicht für das Vergehen eines Dritten belangt werden können...............................aus dem link
 

schnippewippe

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AG Frankfurt deckelt Abmahnkosten auf 100,- €

Filesharing: AG Frankfurt deckelt Abmahnkosten auf 100,- €


Es ist soweit! Die bislang, nach meiner Kenntnis, erste tatsächliche Entscheidung eines deutschen Gerichtes zur Frage, ob bei einer urheberrechtlichen Abmahnung § 97a Abs. 2 UrhG zur Anwendung kommt, hat das Amtsgericht Frankfurt gefällt.

Demnach werfe eine solche Abmahnung keine rechtlichen Schwierigkeiten (mehr) auf, da zur Erstattungsfähigkeit von Abmahnkosten in vergleichbaren Fällen umfangreiche und gefestigte Rechtsprechung existiere. Somit liegt ein einfach gelagerter Fall vor. Dies sei durch die Tatsache bedingt, als die Abmahnungen regelmäßig durch vorformulierte Schreiben, die nur der Angabe einzelner Sachverhaltsmomente bedürfen, erfolgen.

Auch handele es sich um eine unerhebliche Rechtsverletzung. Dass die Tauschbörse keinen Eingang in die vielfach von Abmahnern zitierte Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783,50) gefunden hat, sei nicht ausschlaggebend.

Schließlich hatte das Gericht im zu entscheidenden Fall festgestellt, dass der Abgemahnte im Verhältnis zum Rechteinhaber und Kläger zuvor keine Rechtsverletzungen begangen hat, und somit ein erstmaliger Rechtsverstoß vorliegt.

Das Urteil ist mit Sicherheit ein Lichtblick, jedoch wohl kaum das Ende der Filesharing-Abmahnungen.

Zum einen handelt es sich bislang einzig um die Auffassung des AG Frankfurt. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstandes ist jedoch zu erwarten, dass bei ähnlich gelagerten Fällen das AG Frankfurt nun kaum noch Arbeit bekommen wird. Ob andere Gerichte auf diese Linie einschwenken, dürfte abzuwarten sein............................................mehr darüber im link
 

schnippewippe

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Die Musik Industrie im Kampf gegen Downloader
Video
Abmahnung, Unterlassung, Kostennoten, Schadenersatz, es kann einiges auf einen zukommen, sollte man in die Fänge der Anwälte geraten, die für die Musikindustrie Bürger abmahnen. Ob es auch immer gerechtfertigt ist, wenn eine Abmahnung verschickt wird, steht auf einem anderen Blatt. Sehen sie dazu den Bericht von kabel1..................im link
 

De kleine Eisbeer

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BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

Am heutigen Mittwochmorgen hat der Bundesgerichtshof (BGH) ein wegweisendes Urteil zur Störerhaftung für Betreiber von WLANs verkündet (Az. I ZR 121/08). Demzufolge können Privatpersonen "auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn ihr nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluss von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird."
(...)
Besonders bitter dürfte den Urheberrechtsmassenabmahnern ein Hinweis des BGH bezüglich der Höhe der Abmahngebühren aufstoßen. Der für Urheberrechtssachen zuständige 1. Senat des höchsten Gerichts merkte an, dass es seit 2008 den Absatz 2 des Paragrafen 97a Urheberechtsgesetz (UrhG) gibt. Dieser sieht eine Höchstgrenze von 100 Euro für Urheberrechtsabmahnungen dann vor, wenn es sich um "einfach gelagerte Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" handelt.
Quelle&mehr: heise.de/newsticke
 
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schnippewippe

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AKTE 20.10 - Der Abmahn-Wahnsinn der Musikindustrie

Gestern in Akte 2010

Aktuelle Charthits - begehrt und leicht zu haben. Kopieren, Tauschen - eine Sache von Sekunden. Aber: Das Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln oder Filmen ist verboten! Zehntausende werden jetzt zur Kasse gebeten - von Anwälten, die sich darauf spezialisiert haben, gegen Musikpiraten vorzugehen. Eine Karlsruher Kanzlei verlangt per Abmahnung 450 Euro und die Unterschrift einer Unterlassungserklärung..............weiter im link
 

schnippewippe

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Was war passiert?

Ein Rechteverwerter hatte einen Filesharer aufgrund von unautorisierter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke abgemahnt; als der Abgemahnte jedoch die Zahlung der Anwaltskosten verweigerte, zog der Rechteverwerter vor das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.4.2010 (Az.: 57 C 15741/09).

Das Amtsgericht befand die Klage zwar für zulässig, wies sie jedoch dennoch ab, weil sie – nach Ausführungen des Gerichts – in der Sache unbegründet ist. So konnte die Rechteverwertin keine ausschließlichen Nutzungsrechte an den Musikwerken – und damit eine Aktivlegitimation für das Verfolgen von Urheberrechtsverstößen – nachweisen.............weiter im link

Rapidshare: Filehoster verschickt Markenrecht-Abmahnungen

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Rapidshare AG nun offenbar selbst die Initiative übernommen und die drei Internetseiten Rapidshare.net, Rapid.org sowie Rapidshare4movies.com wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht abgemahnt.

Die abgemahnten Internetseiten nahmen die Abmahnung Medienberichten zufolge mit Verwunderung wahr, wenn man einmal bedenkt, dass die genannten Internetseiten früher zahlreichen Traffic auf die Seiten der Rapidshare AG gebracht haben. Indes kündigte der Betreiber von Rapid.org an, den Forderungen von Rapidshare nicht nachkommen zu wollen............weiter im link
 
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De kleine Eisbeer

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Ein Rechteverwerter hatte einen Filesharer aufgrund von unautorisierter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke abgemahnt; als der Abgemahnte jedoch die Zahlung der Anwaltskosten verweigerte, zog der Rechteverwerter vor das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.4.2010 (Az.: 57 C 15741/09).
:whistle: Eine so globale Erklärung ist für mich nicht nachvollziehbar.
Aus dem Grund mal das Urteil im Volltext:
initiative-abmahnwahn.de/

Ausserdem sollte der Seitenbetreiber eines bedenken,auch nichtrechtsgelehrte lesen seine Seite.
Da wäre eine kurze Erklärung von Nöten was Aktivlegitimation bedeutet.
Lesen wir dazu:
Aktivlegitimiert ist derjenige, der Inhaber des geltend gemachten Rechts ist. Fehlt sie, so wird die Klage als unbegründet abgewiesen, da die Aktivlegitimation Teil des materiellen Rechts (der Begründetheit einer Klage) ist.
Quelle: wikipedia.org/Aktivlegitimation

:whistle: Wie ruhig war die Zeit wo beinahe jeder ein 56K Modem hatte und man für 3MB Stunden benötigte.
:mad: Die Provider mit ihrem Breitband,und das gierige Verhalten der User, haben den Abmahner das Futter gegeben.
 

schnippewippe

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Betrugsverdacht bei der GEMA: GEMA stellt Strafanzeige

Betrugsverdacht bei der GEMA

Betrugsverdacht bei der GEMA: Der Musikrechteverwerter hat zwei Mitarbeiter wegen Verdachts auf Betrug freigestellt. Auch GEMA-Mitglieder sollen in den Betrugsfall verwickelt sein. Die Verwertungsgesellschaft werde am Freitag Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin stellen. Es gehe um «potenziell große Ausmaße», teilte die Gema am Donnerstag in München mit - und um erhebliche Geldsummen. Details will der GEMA- Vorstandsvorsitzende Harald Heker am Freitag um 11.00 Uhr in einer Online-Pressekonferenz mitteilen.............................weiter im link
 

schnippewippe

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Abzocke durch Bluff und Drohgebärde

Abzocke durch Bluff und Drohgebärde
Regelmäßig berichtet die Polizei über dubiose Anwaltsschreiben, in denen Internetnutzer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden und erhebliche Geldbeträge bezahlen sollen. Der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn will gegen diese Masche vorgehen. Der 29-jährige Jens Rößler aus Mulfingen-Buchenbach ist Mitglied des Vereins. Henry Doll hat sich mit ihm unterhalten.........das Gespräch im link
.verein-gegen-den-abmahnwahn.de
Ich habe mir mal den Verein im Internet aufgerufen. Scheint nicht schlecht zu sein. Könnt ja mal reinschauen.
 

schnippewippe

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Lena Meyer-Landrut Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte

Da werden ja bestimmt wieder sehr viele User sich was aus dem Internet holen.

German Top 100 Single Charts - Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte: Lena Meyer-Landrut, Stromae, Jennifer Braun

Abmahnungen hat die Anwaltskanzlei Rasch in letzter Zeit auch für einzelne Titel aus den "German Top 100 Single Charts" verschickt. Es geht - wie auch bei den zuvor versandten Abmahnungen der Anwaltskanzlei Rasch, die ganze Musikalben betrafen - um die angebliche unerlaubte Verwertung von Werken. Zu den Titeln gehören auch Lena Meyer-Landrut - Bee, Lena Meyer-Landrut - Love Me, Lena Meyer-Landrut - Satellite, Stromae - Alors on danse. Gefordert wird die Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 1.200 Euro.

Abmahnungen werden zudem aktuell von der Anwaltskanzlei Rasch wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an ganzen Musikalben wie My Cassette Player von Lena Meyer-Landrut - Bee versandt...........mehr im link
 

schnippewippe

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Abmahnungen ohne Ende …

Abmahnungen ohne Ende …

Seit Anfang Mai scheinen sich die Fälle, in denen angebliche Urheberrechtsverletzungen abgemahnt werden, zu häufen. Jedenfalls ist hier der Eindruck entstanden, dass die Abmahner im Mai besonders aktiv waren. Hier ein Auszug der Liste von Rechteinhabern, von denen Mandanten Abmahnungen erhielten:

* XPLOR Media Group, Inc
* BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH
* Hitmix Music Agentur
* K&K Logistics GmbH
* Sony Music Entertainment Germany GmbH
* Bushido alias Anis Mohamed Ferchichi
* Ministry of Sounds Recordings (Germany) GmbH
* Purzel-Video GmbH
* Zentropa Entertainments23 ApS...............................weiter im link
 

schnippewippe

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Abmahnung per E-Mail zulässig:

Der Bericht ist zwar schon vom Februar !! Aber das Urteil hat mich doch sehr überrascht . :sad:
Solltet ihr auch sehen.
Rechtsanwalt Solmecke
Rechtsanwalt Solmecke warnt: Abmahnungen sind ab sofort auch per E-Mail möglich!
Abmahnungen sind eine unangenehme Angelegenheit: Niemand erhält sie gern. Bislang erreichte ein solches Anwaltsschreiben die Empfänger vorrangig per Fax und per Post. Inzwischen sind aber erste Fälle bekannt, in denen die Abmahnung per E-Mail zugestellt wurde. Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE warnt: Das LG Hamburg hat diese Zustellungsform für rechtens erklärt........................weiter im link

Landgericht Hamburg urteilt wieder im Sinne der Abmahnindustrie

Abmahnung per E-Mail zulässig:

Abmahnungen dürfen per E-Mail zugestellt werden: Nach Auffassung des Landgerichts Hamburg reicht es für Abmahner vollkommen aus, wenn dem Delinquenten eine Abmahnung ausschliesslich via E-Mail zugestellt wird, auch wenn der Empfänger diese Mail vielleicht gar nicht erhält bzw. erhalten kann, da diese vielleicht durch den Spamfilter, ein Anti-Virus-Programm etc. geblockt wird.

Wenn die abgemahnte Person diese E-Mail also gar nicht erst empfangen kann, da sie z.B. niemals verschickt - oder eben durch den Spamfilter gelöscht wurde, ist es dem abgemahnten Opfer auch nicht möglich, auf diese Abmahnung entsprechend zu reagieren und schwupps kann der gerissene Abzocker Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen und natürlich auch die ensprechenden Kosten geltend machen…...........aus dem link
Sobald wir weitere Informationen erhalten, wird der Artikel "Abmahnung per E-Mail zulässig: Fragwürdiges Urteil am Landgericht Hamburg" umgehend aktualisiert. ...
Also scheint das Urteil noch zu gelten. :huh:
 
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schnippewippe

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Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"Beweissicherheit bewiesen

Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"
Jüngst hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines Urheberrechtsprozesses darüber entschieden, ob die Software, mit der die IP-Adressen der Urheberrechtsverletzer ermittelt werden, überhaupt beweissicher ist.

............... Ergebnis, dass mit Hilfe der Software "Filesharing-Monitor" zuverlässig festgestellt werden könne, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten wird. Der Sachverständige hatte überdies lediglich die theoretische Möglichkeit von Fehlerquellen (Verfälschen von IP-Adressen, Produzieren des gleichen Hashwertes) bejaht, dies aber praktisch ausgeschlossen. Daher ist von der Beweissicherheit der durch die Software gewonnenen Ergebnisse im Sinne des § 286 ZPO auszugehen. Lediglich wenn konkrete Tatsachen vorgelegt werden könnten, wäre der durch die Software "Filesharing Monitor" erbrachte Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern.

..................aus dem link
 

De kleine Eisbeer

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Und wieder beschäftigt sich ein Magazin mit Abmahnungen im Bezug auf Urheberrechtsverletzungen.

Wolfgang und Maria K. aus Gladbeck haben eine anwaltliche Abmahnung bekommen. Die Rentner sollen im Internet angeblich illegal einen Popsong heruntergeladen haben – im Juristendeutsch: „eine Verletzung von Tonträgerrechten“.
(....)
Das Rentnerehepaar soll Musik aus dem Internet heruntergeladen haben – ohne Computer!
(...)
Tipps
Prinzipiell gilt: Bei der Nutzung von Tauschbörsen bedenken, dass die IP-Adresse dabei immer gespeichert wird und zurückverfolgt werden kann.

Wichtig: Sie sind verpflichtet, Ihren Internetzugang zu sichern! Sie haften, wenn andere Personen über Ihren Computer das Internet nutzen können, weil Ihr WLAN-Zugang nicht gesichert ist.
Quelle&mehr: wdr.de/servicezeit/familie/abmahnopfer
 

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US-Behörden knipsen neun Filmpiraten-Seiten aus

US-Behörden haben in einem Rundumschlag neun Filmwebseiten zu Fall gebracht. Wie das Wall Street Journal berichtet, haben die Behörden die Kontrolle über die Internetadressen der Plattformen erlangt. Alle Domains waren in den USA registriert. Einige Internetseiten befanden sich auf Servern direkt in den USA, der Rest in Deutschland, Tschechien, Niederlande und Großbritannien. Die Seitenbetreiber werden beschuldigt, illegale On-Demand-Angebote von aktuellen Kinofilmen verbreitet zu haben. Auch Geräte wurden beschlagnahmt, hieß es seitens der US-Zollbehörde ICE................mehr darüber im link
 

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Filesharing-Abmahnungen nach der BGH-Entscheidung

Filesharing-Abmahnungen nach der BGH-Entscheidung

Die Entscheidung des BGH zur Frage der Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen, die durch Benutzung seines W-LAN-Routers begangen worden sind, hat der Abmahnindustrie und ihren anwaltlichen Protagonisten Rasch, Waldorf, Kornmeier, Nümann & Lang, Negele und Graf von Westphalen zusätzlichen Auftrieb verschafft...........weiter im link
 

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Die häufigsten Fehlreaktionen auf Filesharing-Abmahnungen

Im Laufe der Zeit kommen immer wieder Mandanten, die in der Vergangenheit auf Abmahnungen falsch reagiert haben. Dies kann gefährliche Folgen haben. In loser Folge hier einige grundsätzliche Fehler.
Die häufigsten Fehlreaktionen auf Filesharing-Abmahnungen (I)

Die häufigsten Fehlreaktionen auf Filesharing-Abmahnungen (II)

Die häufigsten Fehlreaktionen auf Filesharing-Abmahnungen III

Hier noch einmal eine Seite mit vielen Informationen Jura Blog
 
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