Das könnte vielleicht auch einmal hilfreich sein.
Betreff: Vertrag mit Partnerbörse / Kündigungsmodalitäten
Zitat:
Am 25.12.2009 habe ich auf 6 Monate befristet die Dienste der Elite Partner / EliteMedianet GmbH zum Preis von 119,40 € in Anspruch genommen.
Ich vergaß den vorgegebenen Kündigungstermin von 6 Wochen vor Ablauf und kündigte 4 Wochen vor Ablauf.
Aufgrund dessen hat man mir eine automatische Verlängerung ab 25.06.2010 um weitere 12 Monate bis 25.06.2011 auferlegt. Die Kosten hierfür sollen sich auf 478,80 € belaufen
Ich habe daraufhin schriftlich eine Kündigung mit sofortiger Wirkung ausgesprochen. Im Originalwortlaut (u.a.):
Nach § 627 BGB können Dienstverträge, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragspartnern voraussetzen, jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Vorschrift gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für Verträge mit Partnervermittlungsinstituten. Dieses Recht zur fristlosen Kündigung kann auch nicht per AGB ausgeschlossen werden ( vgl. z.B. BGH, Urteil vom. 01.02.1989, Aktenzeichen: IVa ZR 354/87. )................................................. ...die Antwort eines Anwalts dazu im Link
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