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Alt 24.06.2010, 23:50   #36 (permalink)
schnippewippe
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Standard Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"Beweissicherheit bewiesen

Beweiswert der Software "Filesharing Monitor"
Zitat:
Jüngst hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. im Rahmen eines Urheberrechtsprozesses darüber entschieden, ob die Software, mit der die IP-Adressen der Urheberrechtsverletzer ermittelt werden, überhaupt beweissicher ist.

............... Ergebnis, dass mit Hilfe der Software "Filesharing-Monitor" zuverlässig festgestellt werden könne, von welchem hinter einer bestimmten IP-Adresse stehenden Anschlussinhaber eine bestimmte Datei zum Herunterladen angeboten wird. Der Sachverständige hatte überdies lediglich die theoretische Möglichkeit von Fehlerquellen (Verfälschen von IP-Adressen, Produzieren des gleichen Hashwertes) bejaht, dies aber praktisch ausgeschlossen. Daher ist von der Beweissicherheit der durch die Software gewonnenen Ergebnisse im Sinne des § 286 ZPO auszugehen. Lediglich wenn konkrete Tatsachen vorgelegt werden könnten, wäre der durch die Software "Filesharing Monitor" erbrachte Beweis des ersten Anscheins zu erschüttern.

..................aus dem link
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