25.06.2010, 00:38
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#17 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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AW: premium content
Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt
24.06.2010
Zitat:
Drohbriefe der Firma Premium Content – nichts als heiße Luft
Verbraucherzentrale rät: Von Drohungen mit Gerichtliches Mahnverfahren und Schufa-Eintrag nicht einschüchtern lassen
Die Premium Content GmbH aus Frankfurt am Main verschickt derzeit unzählige Drohbriefe mit der Überschrift "Gerichtliches Mahnverfahren".
Wichtig zu wissen:
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Für einen kostenpflichtigen Vertrag fehlt es hier an der Willenserklärung der Verbraucher. Wenn die Verbraucher gewusst hätten, dass für eine üblicherweise kostenfreie Leistung ein Abonnemententgelt gefordert wird, hätten sie sich auf der Internetseite dort nicht angemeldet.
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Gespeicherte IP-Adressen stellen kein Beweis für einen Vertragsschluss dar.
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Ein negativer Schufa-Eintrag ist nicht zulässig, wenn eine Forderung bestritten wurde. Das heißt Betroffene sollten gegen unberechtigte Forderungen unbedingt Widerspruch einlegen.
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Ein Musterbrief zur Abwehr der Forderung ist in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich oder kann ...hier heruntergeladen werden.
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Keine Ratenzahlungsvereinbarung aus Angst oder Unkenntnis unterschreiben...........................aus dem link
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