Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 21.06.2010, 13:07   #2 (permalink)
schnippewippe
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von schnippewippe
 
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.417
Standard Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung

Gefunden über Jura-Blog


Erste Abmahnung zu Widerrufsbelehrung


Es hat ja nicht lange gedauert.

Zum 11.06.2010 tritt das Gesetz mit der neuen Widerrufsbelehrung in Kraft.

Zitat:
Zum 14.06.2010 läßt sich einer der ersten Anwälte eine Widerrufsbelehrung alt von einem angeblich Geschädigten ausdrucken und verschickt prompt seine Abmahnung.

Grund der Abmahnung: Die fehlende Benennung der §§ wegen der Informationspflichten. Das alles inhaltlich benannt wird, spielt ja keine Rolle.

Und damit hat natürlich der Verwender der alten Belehrung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil.

Aber damit ergibt sich doch eine spannende Frage: Wenn die §§ nicht genannt werden, führt das ja dazu, dass wegen fehlender Informationspflicht die Widerrufsfrist nicht gilt. Somit hat der Verbraucher ein unbeschränktes Rückgaberecht. Damit hat aber der Abgemahnte keinen Wettbewerbsvorteil mehr.................................aus dem link
__________________
Foren Regeln !

Verbraucherzentrale erklärt was bei Zeitungsabo PVZ zu tun ist.

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitr...Abo-Abzocke%3F

Musterbriefe von der Verbraucherzentrale
http://www.verbraucherzentrale-rlp.d...nk618091A.html


Musterbrief für die Bank


Musterbrief Telefonandieter unberechtigte Forderung
http://www.vz-bawue.de/mediabig/143521A.pdf
schnippewippe ist offline   Mit Zitat antworten