20.06.2010, 19:02
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#9 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 10.417
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AW: Mieterhöhungen werden leichter
Das ist mir nicht klar.
Zitat:
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Es gibt keine qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB und auch keine offiziellen Mietspiegel § 558c BGB.
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Es gibt sie doch. § 558d BGB Qualifizierter Mietspiegel
Was ist ein Mietspiegel?
Zitat:
Der Mietspiegel ist die wichtigste Orientierungshilfe für Mieter und Vermieter bei der Vereinbarung der Miete für die im Mietspiegel definierten Wohnungen. Dabei ist er keine verbindliche Festlegung, sondern nach § 558c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine Übersicht über die in einer Gemeinde üblichen Vergleichsmieten, die von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Das Gesetz unterscheidet einfache und qualifizierte Mietspiegel.
Einfache Mietspiegel (§ 558c BGB) sind Übersichten über Vergleichsmieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter gemeinsam erstellt oder anerkannt sind.
Für qualifizierte Mietspiegel (§ 558d BGB) gelten strengere Vorschriften. Sie müssen nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von den Interessenvertretern der Mieter und der Vermieter gemeinsam anerkannt sein. Im Abstand von 2 Jahren sind sie der Marktentwicklung anzupassen und nach 4 Jahren neu aufzustellen.
Mietspiegel gibt es nur für sogenannte nicht preisgebundene Wohnungen. Diese Wohnungen sind entweder nicht mit öffentlichen Mitteln gefördert oder die Bindung aufgrund dieser Förderung ist beendet. Außerdem werden Werks- und Betriebswohnungen, möbliert vermietete Wohnungen und Wohnungen in Wohnheimen nicht vom Mietspiegel erfasst.................mehr im link
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Geändert von schnippewippe (20.06.2010 um 19:10 Uhr)
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