Widerruf nicht erhalten

herrSaibot

New member
Hallo,

wie ich ja schonmal berichtet hatte, bin ich auf die Abzocke von MillionenEXPRESS reingefallen. Nachdem ich eine Bestätigung erhalten hatte, habe ich sofort ein Widerrufsschrieben via Einschrieben mit Rückschein an die Anschrift in Österreich gesendet. Zur Sicherheit auch nochmal via Email. Die Email kam dann mit Fehlermeldung zurück und einen Rückschein von der Post habe ich auch noch nicht erhalten. Letzte Woche hatten die dann abgebucht, ich hab natürlich sofort eine Rückbuchung veranlasst. Heute habe ich dann da angerufen und dann wurde mir gesagt, dass Sie nichts dazu sagen könnte, weil sie einen "System-Komplettausfall" gehabt hätten. Ich sollte morgen nochmal anrufen. Dann habe ich sie auf das Einschrieben angesprochen. Mir wurde dann erklärt, dass das Einschrieben mit Rückschein nicht entgegengenommen werden kann, weil das ein Postfach wäre.
In der Anschrift steht aber ganz deutlich nichts von einem Postfach. Es handelt sich dabei nur um eine gewöhnliche Anschrift.
Ich habe gleich nochmal heute eine Email mit der Fehlermeldung + alte Email gesendet. Wie soll ich jetzt weiter vorgehen.
Am liebsten wäre mir, dass ich gar nix mehr machen muss und einfach rückbuche, wenn was eingezogen worden ist. Aber wie sieht das mit der rechtlichen Seite aus? Die 3 Wochen sind bald rum und wenn die dann nichts erhalten haben, habe ich keine Chance mehr auf irgendein Widerruf!

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße
 

schnippewippe

New member
Wenn ich ein Einschreiben mit Rückantwort schicke und der Empfänger nicht da ist, kommt eine Benachrichtigung von der Post in den Briefkasten.Wenn er wie hier ein Postfach hat , bekommt er die Nachricht in das Fach gelegt. . In dieser Benachrichtigung wird dem Empfänger mitgeteilt das ein Schreiben zur Abholung auf der Post bereit liegt. Wenn der Brief nicht abgeholt wird, bekommst du den Brief mit dem Rückschein , mit einen Vermerk zurück. Bitte lege es so wie du es bekommst zu deinen Unterlagen. Mache nichts daran.
Auch beim Postfach muss die Firma ja die Post abholen. Was soll denn der Blödsinn. Meine Freundin hat auch ein Postfach. Wenn die diese Adresse mitgeteilt haben und den Brief nicht annehmen ,ist das nicht dein Problem.
Der Brief bleibt bei unserer Post 7 Werkstage zur Abholung liegen , Dann kommt er zurück.
Schau mal hier nach. Vielleicht geht das bei dir auch.
Deutsche Post | Sendungen verfolgen
Müsste gehen.
 

schnippewippe

New member
Oh man , ich sehe gerade ,dass du schon 3 Post geschrieben hast.
Bitte schreibe nicht für jede neue Frage in ein neues Thema. Da wissen wir nicht was du schon davor mitgeteilt hast !!! Das könnte zu falschen Aussagen von uns kommen. Das wäre doch echt nicht gut. ;) Also bleibe jetzt bitte auf dieser Seite.:)
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/179-euromillionen-gewinnspiel.html#post541
Das ist einer deiner Postings. Aber das ist nicht das was du jetzt schreibst.

Hier schreibst du MillionenEXPRESS

Das sind ja ganz verschiedene Sachen. Da du was von Österreich schreibst, gehe ich mal davon aus, dass es diese Adresse ist.
Postanschrift:
MillionenEXPRESS
Rusterstrasse 120/202
A - 7000 Eisenstadt
Österreich
Also nichts mit Postfach. Wenn es eine Briefkastenadresse ist macht das auch nichts. Siehe Post oben.

Aber am Ende ändert es nichts.Sind beide nicht Astrein. Dein Einschreiben ist ja raus und gut ist es.

E-mails schreiben kannst du vergessen. Das bringt leider gar nichts.
So wie wir sie schicken sind sie kein Beweis bei Gericht.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net
 
Zuletzt bearbeitet:

herrSaibot

New member
Oh man , ich sehe gerade ,dass du schon 3 Post geschrieben hast.
Bitte schreibe nicht für jede neue Frage in ein neues Thema. Da wissen wir nicht was du schon davor mitgeteilt hast !!! Das könnte zu falschen Aussagen von uns kommen. Das wäre doch echt nicht gut. ;) Also bleibe jetzt bitte auf dieser Seite.:)
http://www.echte-abzocke.de/allgemein/179-euromillionen-gewinnspiel.html#post541
Das ist einer deiner Postings. Aber das ist nicht das was du jetzt schreibst.

Hier schreibst du MillionenEXPRESS

Das sind ja ganz verschiedene Sachen. Da du was von Österreich schreibst, gehe ich mal davon aus, dass es diese Adresse ist.
Postanschrift:
MillionenEXPRESS
Rusterstrasse 120/202
A - 7000 Eisenstadt
Österreich
Also nichts mit Postfach. Wenn es eine Briefkastenadresse ist macht das auch nichts. Siehe Post oben.

Aber am Ende ändert es nichts.Sind beide nicht Astrein. Dein Einschreiben ist ja raus und gut ist es.

E-mails schreiben kannst du vergessen. Das bringt leider gar nichts.
So wie wir sie schicken sind sie kein Beweis bei Gericht.
Sind E-Mails ein Beweismittel vor Gericht? Internetrecht, Computerrecht Ratgeber 123recht.net
Danke für die Antworten. Ich hatte eine neues Thema eröffnet, da ich dachte, dass das alte vielleicht nicht so gut gesehen wird. Sorry!

Zuerst dachte ich auch, dass die Euromillionen heißen, denn so hatte ich es am Telefon verstanden. Erst auf dem Brief stand MillionenEXPRESS.

Ich werde den Brief zu meinen Unterlagen legen, wenn er überhaupt zurückkommt. Den hatte ich ein paar Tage nach dem 18.08. abgesendet. Also müsste er ja bald zurück kommen. Mittlerweile habe ich auch herausgefunden, dass diese Adresse nur ein Verteiler ist. Also ein anderes Unternehmen, welches die Brief widerrum an die richtige Firmenadresse versendet. Die nennen sich sozusagen Postfachdienst und daher haben die nur eine stinknormale Adresse.

Muss ich denen dann jetzt noch beweisen, dass ich das Schrieben bereits kurz nach dem Erhalt des Bestätigungsschreiebn versendet habe?

Schon allein das Einschrieben nach Österreich war teuer genug und mehr will ich da nun wirklich nicht ausgeben.

Beim Verbraucherschutz kann ich mich leider nicht telefonisch informieren, da die 0900er Nummern bei uns gesperrt sind.

Eigentlich möchte ich gar nichts mehr machen, aber nachher habe ich ein Mahnbescheid oder sonstiges im Briefkasten liegen und Mahnungen, die den Betrag nur noch erhöhen, beruhigen mich nun auch wirklich nicht.
 

sn00py603

New member
Immer langsam und nicht nervös werden. Du hast erstmal die nötigsten Schritte getan. Jetzt heißt es abwarten und der Dinge harren, die da noch kommen könnten. Die Betonung liegt auf könnten.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, musst du diesem, durch ein Kreuzchen, widersprechen. Die Erfahrung lehrt, dass solche Firmen nicht weiter gehen, als bis zum Mahnbescheid.

Noch mal ein kleiner Hinweiß:

Mahnung kommt vom Anwalt oder Inkassobüro

Mahnbescheid kommt vom Gericht

Noch was: Einige Anwälte glauben ihre Forderung durchsetzen zu können, in dem sie irgendwelche Urteile mit Aktenzeichen anführen. Bei diesen Urteilen handelt es sich in der Regel um Versäumnisurteile, weil der Angemahnte nicht auf den gerichtlichen Mahnbescheid reagiert hat.
 

schnippewippe

New member
Muss ich denen dann jetzt noch beweisen, dass ich das Schrieben bereits kurz nach dem Erhalt des Bestätigungsschreiebn versendet habe?
Du hast es rechtzeitig an die angegebene Adresse abgeschickt. Was die da treiben ist ihre Sache. Du hast alles getan was du machen solltest.

Mit Mahnungen musst du bei solchen Firmen immer rechnen. Aber wie gesagt du hast deinen Brief ja schon abgeschickt. Wenn es dich beruhigt, kannst du ja ein Einschreiben per Einwurf schicken. Dann hast du von der Post einen weissen Beleg, dass du den Brief bei der Post abgegeben hast. Musst du selber wissen , ob du es machst.

Mahnbescheide --- sind nichts anderes als ungeprüfte Mahnungen vom Gericht. Die sollen den Kunden Angst machen und dazu bringen zu zahlen.
Ich sage mir immer, wenn ein Gläubiger weiss ihm steht das Geld zu und der Kunde zahlt eh nicht, warum dann noch einen Mahnbescheid ?
Wenn er sich sicher ist , dass ihm das Geld zusteht soll er doch gleich klagen.

Mahnverfahren

Oh , SnOOpy war schneller. Aber dann haste eben zweifach Mut bekommen.:D
 

DerKrefelder

New member
Eigentlich möchte ich gar nichts mehr machen, aber nachher habe ich ein Mahnbescheid oder sonstiges im Briefkasten liegen und Mahnungen, die den Betrag nur noch erhöhen, beruhigen mich nun auch wirklich nicht.
Sie sollten sich bei der Empfängerbank (1.Inkassostelle) beschweren.
Firmen, die das Lastschriftverfahren nutzen,haben sich vertraglich verpflichtet nur *genehmigte* Forderungen einzureichen.
 

halimasch88

New member
Hallo!

Auch ich bin auf diese (relativ neue?) Masche reingefallen. Leider weiß ich nicht, wie das Unternehmen heißt, denn genau wie bei HerrSaibot hat der Agent ziemlich schnell und unverständlich gesprochen. Außerdem waren es bei mir zwei Anrufe, der zweite wurde "Kontrollanruf" oder so genannt, da begrüßte mich eine wirklich auf natürliche Art sympathische, auch etwas älter wirkende Frau, die quasi die Rolle der Vorgesetzten (so kam es für mich rüber) übernahm.
Die Nummer ( 0041325120486 ) ist aber die selbe. Könnte ja sein, dass die mit vielen verschiedenen Firmennamen arbeiten, um eine Suche über das Internet zu erschweren und "Gläubiger" zu verunsichern...

Meine Fragen:

- Habe ich überhaupt einen rechtlich wirksamen Vertrag am Hals - meine "Unterschrift" war, wie mir freundlicherweise erklärt wurde, die Aufzeichnung des Gesprächs und außerdem die "Identifikation" über die letzten 4 Ziffern der Kontonummer. Darüber habe ich aber gelesen, dass das rechtlich überhaupt nicht möglich ist. Mir wurde ja der Empfang einer Briefsendung angekündigt: Müsste ich nicht dort erst noch etwas Schriftliches unterschreiben, um einen Vertrag zustande kommen zu lassen?

- Außerdem habe ich zu den Briefsendungen ("Bestätigungsschreiben") gehört, dass sie meist zu spät (einen Tag vor "Vertrags"beginn) ankommen, und so ein Widerruf unmöglich gemacht wird. Auf einer anderen Forenseite habe ich jedoch gelesen, dass die Wirderrufsfrist sich immer auf das Datum des Erhalts bezieht, was mir auch verbraucherrechtlich plausibel erscheint. Doch wer beweist wem, wann das Schreiben erhalten wurde - ist ja kein Einschreiben oder so....?

- Ich bin vor kurzem umgezogen, und wollte eigentlich sowieso mein Heimatkonto auflösen und meine Bank wechseln. Was würde dann passieren? Ich würde Mahnungen bekommen, irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid, gegen den ich widersprechen würde. Nach diesem geben die (böses Wort) ja anscheinend für gewöhnlich auf, weil sie wissen, dass sie ein Gerichtsverfahren nicht gewinnen würden. Richtig?

- Kann ich Kosten, die mir durch Widerruf per Einschreiben usw. entstehen, von der Firma zurückverlangen? Da der Widerruf sich ja auf einen rechtlich anscheinend labilen Vertrag beziehen würde, somit also keinen wirklichen Widerruf, sondern eine Art "Entgegenkommen" hin zu einer friedlichen Lösung darstellen würde (Ich könnte ja auch Klagen und würde, soweit ich das verstanden habe, gewinnen).

- Wie kurz darf eine Widerrufsfrist gesetzlich sein?

Ich glaube das war´s erstmal... vielen Dank für jede Antwort!

PK

P.S.: Achja: HerrSaibot, was ist eigentlich bei dir noch so passiert? Hast du eine Lösung gefunden?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Meine Fragen:

Müsste ich nicht dort erst noch etwas Schriftliches unterschreiben, um einen Vertrag zustande kommen zu lassen?
Verträge sind an keiner Form gebunden.
Sie können auch mündlich abgeschlossen werden.Oder,wie es die Viehhändler tun,mit Handschlag.
- meine "Unterschrift" war, wie mir freundlicherweise erklärt wurde, die Aufzeichnung des Gesprächs
Hast du einer Aufzeichnung zugestimmt?
- Außerdem habe ich zu den Briefsendungen ("Bestätigungsschreiben") gehört, dass sie meist zu spät (einen Tag vor "Vertrags"beginn) ankommen, und so ein Widerruf unmöglich gemacht wird.
Die Frist beginnt erst nachdem du die Belehrung in Textform erhalten hast.
Befindet sich die Widerrufsbelehrung in dem Bestätigungsschreiben,beginnt die Frist nach Erhalt des Schreibens.
Zu dem muss es eine Belehrung sein wie es der Gesetzgeber vorschreibt.
- Kann ich Kosten, die mir durch Widerruf per Einschreiben usw. entstehen, von der Firma zurückverlangen?
Das kann dir nur ein Rechtsgelehrter beantworten.
Es gibt Urteile wo der Betreiber zu Schadensersatz (Anwaltskosten) verurteilt wurde.
Beispiel: kanzlei-thomas-meier.de
Wie kurz darf eine Widerrufsfrist gesetzlich sein?
Wenn du eine ordnungsgemässe erhalten hasst,14 Tage.
Auf einer anderen Forenseite habe ich jedoch gelesen, dass die Wirderrufsfrist sich immer auf das Datum des Erhalts bezieht, was mir auch verbraucherrechtlich plausibel erscheint.
Nicht auf das Datum, sondern nach Erhalt.Das heisst,die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt.Siehe hierzu § 187 Abs. 1 BGB Fristbeginn
 

schnippewippe

New member
Wenn ich dem Vertrag nicht zugestimmt habe , wie soll der dann Zustande gekommen sein. Dazu gehören ja immer 2.
Ich muss klar sagen, dass ich diesen Vertrag eingehen möchte.
Zustandekommen
Selbst wenn ich einen Vertrag abgeschlossen habe , besteht für mich ja das Recht des Widerrufs / Anfechtung.
Ausserdem muss ich ja über meinen Widerrufsrecht informiert werden. Erst dann beginnt die Frist zu laufen.
Die regelmäßige Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB zwei Wochen. Die Frist beginnt, wenn der Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung in Textform erhalten hat,

Aber diese Nummer hat einen sehr schlechten Ruf.

Fest steht: Rufen Mitarbeiter von Firmen Verbraucher in Deutschland ohne deren Einwilligung an, um die Produkte an den Mann oder die Frau zu bringen, verstößt das schon lange gegen das so genannte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Denn eine solche Belästigung ist unzumutbar.
Lese dir das bei """"Ausgeweitetes Widerrufsrecht""""" auch mal durch.

Hier haben wir auch schon über diese Nummer geschrieben.



0041325120486 – Neue Masche bei unerwünschter Telefonwerbung
Die Verbraucherzentrale rät
:



Oh ""De kleine Eisbeer"" war schneller.:D
 
Zuletzt bearbeitet:

halimasch88

New member
Verträge sind an keiner Form gebunden.
Sie können auch mündlich abgeschlossen werden.Oder,wie es die Viehhändler tun,mit Handschlag.

Hast du einer Aufzeichnung zugestimmt?
Ja, ich habe der Aufzeichnung zugestimmt. Ich glaube aber nicht, dass das ein Problem ist, da ich immer wieder gesagt habe, dass ich eigentlich gar keinen Vertrag schließen möchte (woraufhin mir versichert wurde, ich sei schon in einem Abo und man wolle mich ja nur so schnell wie möglich da raus holen); also alles andere als eine klare Zustimmung, die ja laut schnippewippe unbedingt erforderlich ist.

Jetzt ist die Frage: Müsste ich diesen eigentlich ja gar nicht vorhandenen Vertrag überhaupt widerrufen?
Wenn ich das vorsichtshalber tun möchte: Mit welcher Art von Einschreiben bin ich denn auf der sicheren Seite? Die paar Euro würde ich nämlich investieren, um dafür dann Ruhe zu haben... (Ich frage nur, weil ja HerrSaibot anscheinend Probleme mit der Anerkennung des Widerrufs hatte..Postfach usw.)

Aber diese Nummer hat einen sehr schlechten Ruf.
Was meinst du damit?

Ist ein Widerruf per Fax auch möglich? Oder wirklich per Einschreiben?

Liebe Grüße und tausend Dank für Eure schnelle Hilfe!
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Jetzt ist die Frage: Müsste ich diesen eigentlich ja gar nicht vorhandenen Vertrag überhaupt widerrufen?
Nein,einen Vertrag,den man nicht abgeschlossen hat,den kann man weder kündigen noch widerrufen
Man widerspricht den angeblichen Vertragsabschluss.
Hier; antispam/Widerruf unter Widerspruch findest du einen Musterbrief, den man verwenden kann.
Wenn ich das vorsichtshalber tun möchte: Mit welcher Art von Einschreiben bin ich denn auf der sicheren Seite?
Einschreiben mit Rückschein,und einen Zeugen der gesehen hat was in dem Umschlag ist.
 

halimasch88

New member
Danke für den Link, diese Seite ist sehr hilfreich.
Ich denke, das Problem ist gelöst. Danke nochmal!
(Wenn nicht, hört ihr von mir ;) )

Liebe Grüße,
PK
 
Oben