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Alt 13.06.2010, 19:13   #2 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: SMS-Weitergabe verletzt Fernmeldegeheimnis nicht

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen

Wenn ich das richtig verstehe , könnten User hier die Nachricht von den bestimmten Betreibern doch einstellen. Oder sind das Betriebsgeheimnisse ? Ich glaube nicht
Eine Antwort eines Providers oder Anbieter einer Seite fällt nicht unter das Betriebsgeheimnis.
Fällt eher unter das Recht am eigenen Wort und wenn man es extrem sieht,unter das Urheberrecht.
Das Briefgeheimnis bezieht sich auf geschlossene Briefe.
Eine eMail/Sms wird oft als Postkarte angesehen.
Also laut wikipedia.org/Briefgeheimnis fällt auch die Postkarte unter das Briefgeheimnis.
Zitat:
(...)
Als Brief im Sinne des Art. 10 GG ist dabei jede schriftliche Mitteilung zwischen Absender und individuellem Empfänger zu verstehen. Neben Briefen im engeren Sinne, also verschlossenen Sendungen, fallen hierunter somit auch Postkarten.
(...)
Zitat Ende.

Aber!
Das Fernmeldegeheimnis (Neudeutsch Telekommunikationsgeheimnis) ist etwas ganz anderes als das Postgeheimnis.
Natürlich verletze ich das Fernmeldegeheimnis nicht wenn ich eine erhaltene SMS weitergebe.Ich habe habe ja die Datenübertragung nicht abgehört. Denn das regelt das Fernmeldegeheimnis.

Ps.
Wer Betriebsinternes unverschlüsselt per eMail/SMS verschickt ist schön dumm.
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