Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)

Dicky

New member
Hallo zusammen,

was tun wenn man auf einer Internetseite in ein Abo rutscht, ohne es zu wollen? Ist man auf eine dieser Kastenfallen herein gefallen, so ist zunächst erst einmal Ruhe bewahren angesagt! Der Betreiber einer solchen Seite schickt zunächst eine Rechnung. Hier kann man unverzüglich von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Der Betreiber wird sehr wahrscheinlich an Hand der IP-Adresse beweisen wollen, das du einen Vertrag abgeschlossen hast. Doch eine IP-Adresse bedeutet überhaupt nichts, denn eine Zuordnung ist nur schwer durchzuführen.

Abzocke von Minderjährigen findet ebenfalls recht häufig statt, doch der Taschengeldparagraph gilt nur, sofern bereits bezahlt wurde und kann nicht nachträglich zum Geld einfordern bemüht werden. Einige Seiten sind nur ab 18 nutzbar, hierfür muss der Benutzer sein Alter angeben. Ist dies ein Minderjähriger und gibt ein falsches Alter an, die wird gerne eine Urkundenfälschung als Vorwand genommen das Geld zu bekommen. Doch Lügen ist nicht strafbar und ein Betrug am Betreiber einer solchen Seite muss von diesem nachgewiesen werden.

Ist der Preis nicht sofort ersichtlich, so entsteht kein Vertrag. Denn bei einem Vertrag müssen sich Anbieter und Kunde im Klaren darüber sein, was verkauft wird und wie viel dies kosten soll. Ein versteckter oder klein geschriebener Preis irgendwo unten auf der Seite zählt hierbei nicht. In diesem Fall wäre die Anmeldung auf Grund eines Irrtums (vgl. § 119 BGB) anfechtbar.

In vielen Fällen ist ein Abwarten die beste Wahl, sofern das Widerrufsrecht und die Musterbriefe (siehe unten) nicht anerkannt werden. Es kommen zunächst einige Mahnungen, evtl. sogar von einem Inkasso-Büro und am Ende wird mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gedroht. Das dieser dann erscheint ist sehr ungewiss, sollte es allerdings wirklich einmal soweit kommen muss man unverzüglich handeln. Hierbei sollte man nochmals widersprechen und dies am Besten durch einen Anwalt tun lassen.

Musterbrief 1:
Verwende diese Vorlage, wenn du den in Rechnung gestellten Dienst nicht genutzt hast.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Ich habe mich auf [Internetseite] nicht angemeldet und habe auch niemanden beauftragt, sich in meinem Namen dort anzumelden. Daher besteht keinerlei Anspruchsgrundlage für die von Ihnen geltend gemachte Forderung.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 2:
Diese Vorlage hilft, wenn minderjährige Kinder sich bei einem kostenpflichtigen Dienst angemeldet haben.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Mein/e [Tochter/Sohn] ist minderjährig. Selbst wenn [sie/er] sich also tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben sollte, wäre ein Vertrag mit [ihm/ihr] wegen §§ 107, 108 BGB unwirksam, denn [meine/unsere] Einwilligung als gesetzliche Vertreter lag zu keinem Zeitpunkt vor. Auch § 110 BGB („Taschengeldparagraf“) hilft hier nicht weiter, da mein/e [Tochter/Sohn] noch keinerlei Leistungen bewirkt hat.

Auch kann [meiner Tochter/ meinem Sohn] kein Vorwurf eines Betruges gemacht werden, da [er/sie] sich der mit der Anmeldung verbundenen Kosten nicht bewusst war. Aus den genannten Gründen werde ich den von Ihnen geforderten Betrag nicht zahlen.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Musterbrief 3
Auch wenn du dich angemeldet und dabei eine gut getarnte Preisangabe übersehen haben, kannst du der Rechnung widersprechen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer Rechnung vom [Datum] stelle ich fest: Sollte ich mich tatsächlich am [Datum] auf [Internetseite] angemeldet haben, war ich mir der damit verbundenen Kosten nicht bewusst. Hierüber wurde ich erst durch Ihr Schreiben aufgeklärt. Aufgrund der unzureichenden Preisinformation auf Ihrer Seite fehlt es daher bereits an einem wirksamen Vertragsschluss zu den von Ihnen behaupteten Konditionen.

Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung, weil von mir lediglich eine kostenlose Nutzung gewollt war und keine kostenpflichtige.

Schließlich mache ich hilfsweise auch von meinem Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch. Da eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform nicht erteilt worden ist, ist der Widerruf auch nicht durch Fristablauf ausgeschlossen.

Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlung leisten.

Von weiteren Mahnungen bitte ich abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
 

kruemeltee

Super-Moderator
nicht schlecht ... sind ein paar schöne Musterbriefe dabei ... ich habe auch noch einen.

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin mir nicht bewusst, daß ich einen Vertrag mit Ihnen eingegangen bin. Sollte es dennoch der Fall sein so erkläre ich hiermit hilfsweise die Sittenwidrigkeit und hilfsweise die Kündigung des Vertrages und den Umstand der arglistigen Täuschung.

mit freundlichen Grüßen
Sittenwidrigkeit bezieht sich hierbei auf Kosten die in keinem Bezug zur Gegenleistung stehen.

Wenn man sich zum Beispiel irgendwo sein Horoskop anschauen will, schnell geclickt und sich angemeldet hat und nun plötzlich 60 Euro für diesen Dienst zahlen soll, dann stehen die 60 Euro in keinem Verhältnis zu dem was sie Euch geboten haben (ein Horoskop), und das ist sittenwidrig!

Arglistige Täuschung eben für den Fall, daß man schnell geclickt hat und irgendwo in der hintersten Ecke des Kleingedruckten die versteckten Kosten nicht gesehen hat.

mit freundlichem Gruß
Martin
 

kruemeltee

Super-Moderator
noch einer, vielen Dank an Harald Kranold
Harals Kranold schrieb:
Lieschen Müller
Jedermann-Strasse-1
D-12345 im Dorf
Einschreiben mit Rückschein
Content Services Ltd.
Mundenheimer Straße 70
68219 Mannheim Berlin, den xx.xx.2009

Ihre unberechtigte Forderung –
“Rechnungs-Nr. 1234567 / Kunden-Nr. 1234567

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist schon richtig, dass ich mich für Ihre Internetseite angemeldet hatte weil ich ein gratis Programm suchte.
Da ich Student bin, war ich dazu eine öffentliche Uni-Bibliothek und habe mich auf einem öffentlich zugänglichen Rechner auf Ihre Internetseite angemeldet (deshalb auch die Uni-IP).
Das Programm habe ich aber in Ihrem Bestand nicht gefunden und deshalb habe ich von Ihrem Angebot auch erst gar keinen Gebrauch gemacht und es ist deshalb auch kein Vertrag zustande gekommen!
Erst später, nach Erhalt der Rechnung, habe ich erst gesehen dass alleine schon die Anmeldung angeblich kostenpflichtig war.
Mit Schreiben vom 19.06.2009 machen Sie einen Betrag in Höhe von 96,00 Euro (für 2 Jahre = 192,00 Euro,) für die angebliche Inanspruchnahme einer Internet-Serviceleistung gegen mich geltend.
Ich bin jedoch davon überzeugt, dass ich keinen – zumindest jedoch keinen kostenpflichtigen - Vertrag mit Ihnen abgeschlossen habe.
Ich habe auch erst später gesehen, dass eine Anmeldung für Ihre Dienstleistungen, die ich allerdings nie in Anspruch genommen habe, nicht ohne Beibehalt des gesetzlich vorgeschriebenen Widerrufs möglich ist.
Eine Anmeldung war und ist nur möglich mit Verzicht auf Widerruf.
Damit widersetzen Sie sich den geltenden Gesetzen !
Damit zwingen Sie dem Kunden von vorne herein auf sein gesetzlich vorgeschriebenes Widerrufrecht zu verzichten, das ist rechtlich nicht zulässig.
Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll, wie Sie mich gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt und informiert haben.
Nach Inaugenscheinnahme Ihrer Homepage habe ich festgestellt, dass der Preishinweis versteckt ist, offenbar in der Absicht, unentdeckt zu bleiben. Es hat den Anschein, als werde die Leistung kostenlos angeboten. Weiter fehlt es an einer ausreichenden Widerrufsbelehrung, bzw. einen Widerruf wird arglistig und zwangsweise ausgeschlossen.
Das ist rechtlich nicht zulässig.
Den angeblich abgeschlossenen Vertrag fechte ich vorsorglich wegen arglistiger Täuschung an. Zudem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Höchst vorsorglich erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen, hilfsweise kündige ich fristlos.
Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.
Jetzt muss ich aber erst mal in meine Heimat Dänemark und bin vorläufig nicht zu erreichen.
Im Übrigen darf ich auf einem Urteil des LG-Mannheims hinweisen, worin Sie verurteilt wurden, diese Geschäftpraktiken einzustellen.
Urteil des LG Mannheim vom 12.05.2009, Az. 2 O 268/08
Eine Zahlung werde ich nicht vornehmen.
Mit freundlichen Grüßen Berlin; den xx.xx.2009

LieschenMüller
 

schnippewippe

New member
Sat 1 Musterbrief
netzwelt.de Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Musterbriefe

Was man wissen sollte.

FAQ Internetvertragsfallen Verbraucherzentrale Berlin
Verbraucherzentrale Berlin : FAQ Internetvertragsfallen

Widersprüche gegen Mahnbescheide
Download Musterbriefe: Widersprüche gegen Mahnbescheide - Stern TV | STERN.DE

Abofallen: Anwältin beantragt gerichtliche Mahnbescheide @ NETZWELT.de


FAQ: Internet-Vertragsfallen Verbraucherrechtliches
http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/12/20/faq-internet-vertragsfallen/

Das finde ich auch sehr interessant - Verzicht auf Widerrufsrecht wirksam? Nein!
http://klawtext.blogspot.com/2009/02/opendownloadde-verzicht-auf.html

Vorsicht bei Ratenzahlung Wenn mir das passiert , würde ich ohne Rechtshilfe nicht die Zahlung verweigern.
Computerbetrug.de

Inkasso-Heute.
Inkasso-Heute: Wenn unternehmerische Kreativität alle natürlichen Grenzen sprengen | Abzocknews.de

Mahnschreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten: So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen.
Europäische Verbraucherzentren : Mahnschreiben von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten: So wehren Sie sich gegen unberechtigte Forderungen.

Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!
Vorsicht bei ungerechtfertigten Drohungen mit "Schufa-Meldungen"!

Zweite Jahr bezahlen ?
Zitat:
Das stimmt nicht. Ein unwirksamer Vertrag wird nicht dadurch wirksam, dass man trotz Unwirksamkeit seine Gegenleistung erbringt. In solchen Fällen leistet man ohne Rechtspflicht/ohne Rechtsgrund und kann sein Geld zurückverlangen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt.
Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn man trotz Kenntnis der Nichtschuld zahlt.
Leider dachten wir ja alle , dass wir selber Schuld haben. Hätten besser aufpassen müssen
Aber das Geld der ersten Zahlung ist leider weg. Das muss man abschreiben.
Urteil des VIII.*Zivilsenats vom*11.11.2008 -*VIII*ZR*265/07*-

Ich stelle mal die Videos von Katzenjens hier auch noch mal mit ein.

http://www.youtube.com/results?sear...t abzocke drohung schufa&v=1fNyMnRdMek&page=2
 
Zuletzt bearbeitet:

schnippewippe

New member
Da in den Foren immer wieder der Wunsch nach einer Sammelklage kommt, hier mal ein Beitrag darüber.

Sammelklagen oder Musterklagen in Deutschland nicht vorgesehen | Rechtsanwalt Berlin Anwaltskanzlei Kapitalanlagerecht Dr.Schulte

Auch die Erklärung zum Musterprozess finde ich gut. Leider gibt es sehr viele die denken, wenn es schon ein Urteil gibt, müssen die andern Urteile auch so ausfallen. Dem ist aber leider nicht so.

Der Mahnbescheid.
3 mal klicken


Hier sind dann die Post davon.


IHK Frankfurt am Main - Gerichtliches Mahnverfahren
Hier der link aus dem Post.
Quelle Computerbetrug.de
 

schnippewippe

New member
Minderjährige.

Kein Vertragsschluss durch Minderjährige bei Abofallen


Tätigt ein Minderjähriger auf einer Abofallen-Seite einen Vertragsschluss, so dieser schwebend unwirksam. Dies folgt aus den §§ 106, 108 BGB. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses ist daher Abhängig von der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter. Verweigert dieser die Genehmigung, können die Abofallen Betreiber keine Zahlung verlangen, da kein Vertrag zustande gekommen ist.

So entschied das AG München in einem Urteil vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08 ..............weiter im link www.kuendigung-blog.de Blog Archiv Kein Vertragsschluss durch Minderjährige bei Abofallen
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich haue es mal hier rein.
Ein Bericht aus der Zeit wo die dubiosen Anbieter aktiv wurden.

Die Fallensteller

Dialer und Handypayment-Maschen sind passé: Dubiose Anbieter setzen jetzt darauf, deutschsprachige Webnutzer mit langfristigen Abonnementverträgen in die Bezahlfalle zu locken. Sowohl Staatsanwaltschaften als auch Verbraucherschutzorganisationen müssen dem Treiben fast tatenlos zuschauen - ihnen fehlt die rechtliche Handhabe, weil die Abzocker geschickt im Graubereich agieren.
Wer sich informieren will; Quelle:Websurfer-Abzocke in der rechtlichen Grauzone
 

kruemeltee

Super-Moderator
DAS ist doch mal etwas, worauf ich gerne im Bedarfsfall zurückgreifen werde ... :) Vielen Dank für diese Idee :)

Gruß Maddin
 

marly

New member
Bin natürlich auch schon 2-3 Mal in die Falle getappt und hab sonstwelche Rechnungen, Drohungen, Antwaltsbriefe und so weiter bekommen.

Bis jetzt wurde mir allerdings immer geraten, einfach nicht zu reagieren, da der Vertrag per Internet nur mit einem Klick eh nicht ganz rechtens sein kann. Außer die E-Mail-Adresse habe ich auch keine richtigen Daten angegeben.

Soll man sich wirklich auf einen E-Mail-Krieg mit denen einlassen?
 

manafraid

New member
Hallo erst einmal,
die Experten sind zur Zeit außer Haus; aber: Wieso hast Du Anwaltsbriefe bekommen, wenn Du keine richtigen Daten angegeben hast?? Das verstehe ich nicht so ganz?!
Gruß
manafraid
 

schnippewippe

New member

Winnimaus

New member
Na dieser Brief an die Bank hat doch mal was..... ;)

Würde mich wirklich mal interessieren wie die Banken reagieren wenn zig Tausende solcher Briefe bei denen eintrudeln würden....
 

sn00py603

New member
Ich glaube, da würde die Bank aber gaaanz schnell reagieren und denen das Konto kündigen.

Saubere Arbeit Schnippie, echt Klasse
 

kruemeltee

Super-Moderator
Soll man sich wirklich auf einen E-Mail-Krieg mit denen einlassen?
Gute Frage, ich allerdings nehme grundsätzlichst keine Rechnungen, Mahnungen und mirwegen sogar anwältliche Schreiben per email entgegen, wenn ich nicht hundertprozentig weiß, von wem ich das bekommen habe. Amazon, Alternate, PayPal und Ebay schicken ja gern per email Rechnungen und diese sehe ich auch ein, aber jedwedes Abo oder dergleichen bekomme ich schriftlich und nicht in elektronischer Form. Daher weiche ich dem email Krieg etwas aus und muss meinen "junk" Ordner regelmäßig einmal löschen.

Gruß Maddin
 

Winnimaus

New member
na wenn ich in meinem Mailkasten lese "Anwalt" oder "letzte Mahnung" wird diese ungeöffnet gelöscht. Ich weiss schließlich selbst wem ich was zahlen muss....
 
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