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Alt 05.06.2010, 11:56   #104 (permalink)
De kleine Eisbeer
Super-Moderator
 
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Standard AW: Top-of-Software.de

Antassia GmbH ist rechtskräftig verurteilt.

Können Sie die folgenden Fragen eindeutig mit JA beantworten:

1. Ich bekomme E-Mails von Antassia GmbH (top-of-software.de).
2. Die Mail(s) enthalten Rechnungen oder Mahnungen und Links zu top-of-software.de.
3. Ich habe mich auf top-of-software.de nicht aufgehalten bzw. mich dort niemals angemeldet.

Dann sollten Sie gegen Antassia GmbH vorgehen!

Es liegt mir eine einstweilige Verfügung (inkl. Korrektur Beschluss) des Landgerichtes Mainz (Az. 10 HK O 14/10 vom 03.03.2010 u. 29.03.2010) vor, durch Zustellung ist die einstweilige Verfügung seit 09.03.2010 vorläufig und mit Abschlusserklärung durch RA Bernhard S. vom 31.03.2010 rechtskräftig.
Quelle&mehr: maier.de
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.

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