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Alt 02.05.2009, 17:59   #1 (permalink)
siebendreissig
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Standard Haustürgeschäfte “weg”-klagen

Die Tocherfirma InMediaOne von Bertelsmann zog vor Gericht eine Anklage zurück in der sie den Kaufpreis einer an der Haustür verkauften DVD einforderte.

Da die DVD allerdings erst ca. einen Monat nach dem Abschluss des Vertrages verschickt wurde, hatte der Kunde keine Möglichkeit mehr diese innerhalb der 14-tägigen Widerspruchsfrist zurück zu schicken.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg spricht von einem Etapen-Sieg, sie hofft das das Gericht nun die Widerspruchsfrist ür Haustürgeschäft erweitert.
Bertelsmann schliesst jährlich mehrere zehntausend solcher Geschäfte ab und versucht Kopieren + Zurückschicken dadurch zu verhindern, das sie erst nach der Widerspruchsfrist liefern.
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