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Alt 01.06.2010, 11:25   #24 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Eumedia GmbH - netter Versuch

Zitat:
Zitat von cooleilo Beitrag anzeigen
(...)
Am Telefon wurde mir lediglich gesagt: erst wenn ich überweise, stimme ich dem Vertrag zu. Überweise ich nicht, kommt auch kein Vertrag zustande...
(....)
Sollte ich denen nochmals schreiben und darauf hinweisen, dass ohne Überweisung auch kein Vertrag zustande kam???????
(...)
Probieren kannst du es.Aber,.....kannst du auch beweisen das dies gesagt wurde?
Zitat:
Zitat von cooleilo Beitrag anzeigen
nachdem mir der 1. Überweisungsträger zugesandt wurde über 99 €. Leider lag dies nicht in der 14-tägigen Widerrufsfrist und somit wurde mir dann prompt ein Schreiben zugesandt, indem die mich auf diese Frist hinweisen und meine "Kündigung" erst zum 04.05.2011 akzeptieren.
Hast du eine Widerrufsbelehrung in Textform (§ 126b Textform) erhalten?
Wenn nicht,dann ist die Frist noch nicht abgelaufen.
Wurdest du erst nach Abschluss des Vertrages über dein Widerrufsrecht belehrt,so verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.

Ps.
Zitat:
Zitat von cooleilo Beitrag anzeigen
Bin ich nun doch "geärmelt", weil ich nicht in der Widerrufsfrist widersprochen habe?????????
Allgemein:
Auch wenn die Widerrufsfrist rechtlich gesehen abgelaufen sein,so gibt es immer noch die Anfechtung. >> juraforum.de/Anfechtung Willenserklärungen

Pps.
Gut zu wissen.
>> die-mark-online.de/Die Lüneburger Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen gewerbs- und bandenmäßigen Massenbetrugs erhoben,
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