EU-Gerichtshof kippt Sicherungsverwahrung.
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Die nachträgliche Verlängerung der Sicherungsverwahrung ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unzulässig. Jetzt muss das gesamte Gesetz auf den
Prüfstand.
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Die Höchstgrenze von zehn Jahren wurde gestrichen. 2001 wurde die Sicherungsverwahrung für M. mit Verweis auf seine Gefährlichkeit verlängert. Dieser sieht dadurch seine Menschenrechte verletzt, unter anderem sein Recht auf Freiheit. Nach der Europäischen Menschenrechtskonvention darf zudem eine Strafe nach der Verurteilung eines Täters nicht verlängert werden.
Quelle&mehr:
n24.de
Ps.
spiegel.de/Polizei warnt Bevölkerung vor entlassenem Sexualstraftäter
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Manchmal staune ich Bauklötze,und baue ein Wolkenhaus.
Ich staune weiter und komme nicht mehr raus.
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