09.09.2009, 02:40
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#6 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
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AW: Hilfe bei Abofalle: Was tun bei Abzocke? (inkl. Musterbriefe)
Minderjährige.
Kein Vertragsschluss durch Minderjährige bei Abofallen
Zitat:
Tätigt ein Minderjähriger auf einer Abofallen-Seite einen Vertragsschluss, so dieser schwebend unwirksam. Dies folgt aus den §§ 106, 108 BGB. Die Wirksamkeit des Vertragsschlusses ist daher Abhängig von der Genehmigung durch den gesetzlichen Vertreter. Verweigert dieser die Genehmigung, können die Abofallen Betreiber keine Zahlung verlangen, da kein Vertrag zustande gekommen ist.
So entschied das AG München in einem Urteil vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08 ..............weiter im link www.kuendigung-blog.de Blog Archiv Kein Vertragsschluss durch Minderjährige bei Abofallen
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