AW: Zeitschriften Abzocke über PVZ Pressevertriebszentrale Stockelsdorf
Ich habe den kleinen Wisch unterschrieben, der hier schon einmal gezeigt wurde, auf dem das Wiederrufsrecht draufsteht, aber, blöd wie ich war, habe ich ihn nicht genau gelesen. Bzw. da steht ja, das man das Wiederrufsrecht in Textform erhält und habe eine weitere Belehrung erwartet. Ich hatte das nicht als das gültige Wiederrufsrecht erachtet. Und meine Eltern wollen auch nur über die Rechtschutzversicherung nach Rat fragen, ob man da was tun kann. Was mich auch an der ganzen Sache noch irritiert ist, das ich eine Mahnung erhalten habe, obwohl ich davor noch keine Rechnung bekommen habe und auch nie gesagt wurde, wann ich die erste Rechnung zahlen sollte, das ist auch nicht rechtsgültig, oder?! Die können doch nicht, nur weil sie die erste Rechnung, mitunter für Juli/August, wobei wir noch Mai haben, auch ein bisschen komisch, schon eine Mahnung schicken, ohne erste Erinnerung, bzw. ohne mir zu sagen, wann sie überhaupt Geld wollen...
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