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Alt 21.05.2010, 19:12   #4 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Finanzaufsicht verbietet erneut riskante Leerverkäufe

Zitat:
Unter Leerverkauf (auch: Blankoverkauf, Short Sale) versteht man den Verkauf einer Ware, eines Währungsbetrages oder eines Wertpapiers, das der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht besitzt.
Zitat:
Zitat von sarazena Beitrag anzeigen
Ich hätte da Betrug zu gesagt
Wo siehst du da den Betrug??
Wenn ich etwas verkaufe was ich nicht besitze so ist das "mein" Risiko.
Wo ist das Betrug? Ich muss dir etwas liefern was ich nicht habe.
So lange das Kaufvertragsrecht eine solche Transaktion zulässt,so lange ist sie legetim.

Was mich an solchen Transaktionen stört.....Der Gewinn wird nicht versteuert.


Ps.
Die Banken leihen sich billig Geld...Was eigentlich zur Unterstützung der Wirtschaft gedacht ist..... Was machen sie damit??? zocken.
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