Zitat:
Zitat von rtw2912
Außerdem verstehe ich nicht, wie es erlaubt sein kann, dass ich keinerlei schriftliche (gedruckte, postalische) Information über einen Vertrag bekomme,
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Verträge sind an keiner Form gebunden,ausser der Gesetzgeber hat eine Form vorgeschrieben,z.B. Versicherungen.Hauskauf.
Die Belehrung über dein
Widerrufsrecht müsstes du aber erhalten haben.
Zwar steht in den AGB:
Zitat:
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Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Widerrufsbelehrung.
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was aber falsch ist.Die Frist beginnt mit Erhalt der Belehrung in
Textform auf einem dauerhaften Datenträger.
(Eine Internetseite ist kein dauerhafter Datenträger)
Zitat:
Zitat von rtw2912
Maxdome für die Kündigung aber ein Formular verschickt, das ausgefüllt und gefaxt bzw. per Schneckenpost versendet werden muss.
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Allgemein wird für die Kündigung
Schriftform verlangt.So auch Maxdome laut AGB.
In den FAQ steht?? das man ein ABO-Paket auch über den Menupunkt >"Meine Pakete">"Abonnement kündigen" kündigen kann.
Ps.
Zitat:
Zitat von rtw2912
Ich hatte offenbar ein Probeabo abgeschlossen,
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Dann hättest du es
innerhalb der Probezeit kündigen müssen.
Danach geht es in ein reguläres ABO über.
Vielleicht hilfreich:
Automatische Abo-Verlängerung: Unzulässig ohne deutlichen Hinweis
Zitat:
Zitat von rtw2912
Ich werde auf jeden Fall die Medien einschalten.
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Welche Medien? Schau dir mal die Besitzverhältnisse an.
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