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Alt 17.05.2010, 19:33   #30 (permalink)
De kleine Eisbeer
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Standard AW: Abmahnung als Geschäftsmodell

Zitat:
Zitat von schnippewippe Beitrag anzeigen
Zitat:
Ein Rechteverwerter hatte einen Filesharer aufgrund von unautorisierter Verbreitung urheberrechtlich geschützter Musikwerke abgemahnt; als der Abgemahnte jedoch die Zahlung der Anwaltskosten verweigerte, zog der Rechteverwerter vor das Amtsgericht Düsseldorf (Urteil vom 14.4.2010 (Az.: 57 C 15741/09).
Eine so globale Erklärung ist für mich nicht nachvollziehbar.
Aus dem Grund mal das Urteil im Volltext:
initiative-abmahnwahn.de/

Ausserdem sollte der Seitenbetreiber eines bedenken,auch nichtrechtsgelehrte lesen seine Seite.
Da wäre eine kurze Erklärung von Nöten was Aktivlegitimation bedeutet.
Lesen wir dazu:
Aktivlegitimiert ist derjenige, der Inhaber des geltend gemachten Rechts ist. Fehlt sie, so wird die Klage als unbegründet abgewiesen, da die Aktivlegitimation Teil des materiellen Rechts (der Begründetheit einer Klage) ist.
Quelle: wikipedia.org/Aktivlegitimation

Wie ruhig war die Zeit wo beinahe jeder ein 56K Modem hatte und man für 3MB Stunden benötigte.
Die Provider mit ihrem Breitband,und das gierige Verhalten der User, haben den Abmahner das Futter gegeben.
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