Zitat:
Zitat von Melek87
Außerdem habe ich ja denen nicht ausdrücklich gestattet bei mir werbe anrufe zu machen..gilt das nicht?? und ist das nicht strafbar was die machen??
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Es ist strafbar.Das heisst aber nicht das Verträge,die man dann abschliesst,ungültig sind.
(Da waren die Lobbyisten zu stark.Die Verbraucherzentralen haben gefordert das solche Verträge erst nach schriftlicher Zustimmung rechtsgültig werden)
Wenn du keine Erlaubnis erteilt hast,dann kann man sich hier
bundesnetzagentur.de/MitteilungRufnummernTelefonwerbung.pdf beschweren.
Zitat:
Zitat von Melek87
soll ich da lieber zahlen?
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Konkret kann ich keinen Rat geben,bin ja kein Rechtsgelehrter.
Aber ich würde,wenn ich schon reagiert habe,erst einmal abwarten.
Zur Sicherheit würde ich doch noch fachlichen Rat einholen.
Ps.
Da die Firma RTL2 (BB) anführte,würde ich mich auch dort beschweren.

Ich sag ja immer,man soll keine Kondomsender guggen.
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