Ich habe mir deine Postings noch einmal gnau angesehen.
Aber ersteinmal dieses.
Zitat:
Zitat von Melek87
ich verstehe das nicht ganz... 2 Wochen zeit zu kündigen aber nicht vor der 3 Monate?? 
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Kündigen und
Widerrufen sind etwas ganz verschiedenes.
Du hast eine ordnungsgemässe
Widerrufsbelehrung erhalten.
Zitat:
Zitat von Melek87
auf dem Brief steht aber was von :
'' Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss ...''
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Kündigen kannst du zum Vertragsende.
Zitat:
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Zitat von AGB
§ 3 Laufzeit / Kündigung
(I) Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate.
(II) Eine Kündigung des Vertrages ist erst zum Ende der Laufzeit des Vertrages möglich.
(....)
wenn der Nutzer nicht mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der zunächst vorgesehenen oder stillschweigend verlängerten Vertragslaufzeit gegenüber kündigt.
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Die Widerrufsfrist ist verstrichen,also bleibt nur die Kündigung.
Zitat:
Zitat von Melek87
Nach einer gewissen Zeit bekam ich einen Brief... und habe mir natürlich sofort das kleingedruckte durchgelesen..da steht das ich nicht vor Ablauf der 3Monate kündigen könnte ( achso ich soll 54,90€ 3 Monate lang bezahlen)
Zitat:
Zitat von Melek87
*Schnippewippe du hast recht auf der Seite steht nichts über kosten oder jegliches.
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Da du über das Telefon einen Vertrag,und nicht über die Seite,abgeschlossen hast,spielt es keine Rolle was auf der Seite steht.
Die Internetseite war nicht der Anlass zum Vertragsabschluss,also greift die PAngV (Preisangabenverordnung) nicht.
Dir bleibt,nach meiner Meinung, entweder zahlen und fristgerecht kündigen oder eine
Anfechtung wegen Irrtum.Anfechtung aber nur mit fachlichen Ratgeber;Verbraucherzentrale oder Anwalt.
PS.
Kontrolliere ob du 4 wochenlang eine Zeitschrift bekommst.
Zitat:
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Zitat von Angebot auf der Seite
4 Wochen Programmzeitschrift und darin enthaltene Warengutscheine
im Wert von mindestens 200 Euro
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Wenn ja,handelt es sich um ein "Probeabo",was man
kündigen muss,da es sonst in ein reguläres Abo übergeht.
Pps.
In vielen AGB/Teilnahmebedingungen steht in etwa dieses:
"Masseneinträge oder Teilnahme durch Eintragdienste sind nicht gestattet "