Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg
07.05.2010
Rechnung von outlets.de zurückweisen!
Verbraucherzentrale rät zum Widerspruch
Zitat:
Häufig versuchen unseriöse Geschäftemacher, Verbraucher dann mittels Mahnungen durch Inkassobüros oder Drohungen mit einem SCHUFA -Eintrag unter Druck zu setzen. Auch dadurch sollten sich diese nicht einschüchtern lassen, so der Verbraucherschützer: "Das Amtsgericht Halle hat dem Betreiber der Internetseite bereits im Dezember 2009 untersagt, wegen Nichtzahlung einen SCHUFA-Eintrag zu veranlassen." ...........................................
Urteil vom 09. 12.2009, Az.: 105 C 4636/09, Betreiber: IContent GmbH, Frankfurt am Main, Geschäftsführer: Tomas Franko...................aus dem link
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