Ipad- Gewinnspiel

Memories

New member
Heute habe ich einen Anruf bekommen von einer speziellen Firma die ein scheinbar "kostenloses Gewinnspiel" anbieten.

Zunächst habe ich natürlich gewonnen d.h. auf abzockerische Sprache "Ich bin unter den letzten 100". Und kann das Ipad noch gewinnen!

Ich habe "ja" gesagt, weil ich das Ding wirklich gewinnen will und weil ich noch immer voll gestresst von der Arbeit bin. Also habe ich kurzerhand ein Zeitschrift- Abo abgeschlossen. 27,95 Euro einmalig. Meine Bankdaten weitergegeben, Telefonat aufgezeichnet, ich kann das Abo dann angeblich auch sofort enden lassen. Nun weiss ich auch das der Abobetrag nicht mehr einmalig ist. Da steckt der Teufel im Hörer. :devil:

Ein Handy ohne Vertrag der Marke Samsung habe ich definitiv schon gewonnen. Brauche dringend Hilfe. Was soll ich machen damit der Spuk aufhört?


Quelle:
So angelt man mit dem iPad | Design Tagebuch [stand: 06.05.2010]

die richtige gewinnspiel seite die nur zum 24.04. andauert ist nicht mehr aufrufbar. was mir sehr viele fragezeichen offen lässt.
 

schnippewippe

New member
Wann hast du denn den "" Vertrag "" abgeschlossen ? Erst wenn ich über mein Widerrufsrecht wirksam aufgeklärt worden bin, fängt die Frist an zu laufen.

Die Frist von 2 Wochen beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung in Schriftform bei mir ankommt,
also per Post oder Fax. E-mail die nicht veränderlich ist.
Den "Widerruf" habe ich per Einschreiben mit Rückantwort geschickt. Damit kann ich es im Ernstfall beweisen.
Eine Abbuchungseinwilligung würde ich auch auf jeden Fall kündigen.

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Das sollteste dir mal durchlesen :D Da gibt es ganz unten eine Musterwiderrufsbelehrung .

Unerwünschte Telefonwerbung
 
Zuletzt bearbeitet:

Memories

New member
Ja er hat mir gesagt das ich das Abo immer nach 2 Wochen immer noch kündigen kann. Also hat es heute schon begonnen.

Ich dachte Veträge schließen über Telefon ist VERBOTEN. Man wie mich das nervt das ich nicht einfach aufgelegt habe.

Dummerweise weiss ich nicht wie die Firma heisst, wo sie ist. Wiederruf geht ja nur schriftlich. Ich weiss nur die Telefonnummer und versuche morgen die Leute nach der Anschrift zu fragen.

Wenn da eine Rechnung kommt sofort Wiederruf einlegen?
 

sn00py603

New member
Aber sicher doch, ich habe sofort Widerrufen und denen die Einzugsermächtigung entzogen. Und zwar mit sofortiger Wirkung. Buchen die trotzdem noch ab, lasse ich das zurückbuchen. Und lege meiner Bank natürlich den Entzug der Einzugermächtigung vor.
 

Memories

New member
Achso jetzt versteh ich es erst. Die Leute müssen mir erst eine ordentliche Widerufsbelehrung schicken (per E-Mail oder Post). In der ich 2 Wochen Zeit habe diese zu wiederufen.

Vielen Dank für die guten Antworten.

Hier nochmal die Seite:
iPad Gewinnspiel [06.05.2010]
Man beachte die vielen Sponsoren und den Button "gratis mitmachen".
 

schnippewippe

New member
Hier noch mal ein anderer Bericht.

Telefonwerbung: Mehr Schutz für die Verbraucher


Ausgeweitetes Widerrufsrecht

Auch wenn derartige Anrufe unzulässig sind, die am Telefon geschlossenen Verträge sind erst einmal gültig. Allerdings hat der Verbraucher ein Widerrufsrecht, von dem er Gebrauch machen kann. Hierbei gilt eine Frist von zwei oder vier Wochen, ab Erhalt einer Widerrufsrechtsbelehrung. Der Widerruf kann durch das Zurückschicken der Ware oder schriftlich geschehen - per E-Mail, Brief oder Fax. Begründen muss man den Widerruf nicht. Eine solche E-Mail sollte archiviert oder ausgedruckt und aufbewahrt werden, ebenso ein Fax. Beim Brief ist es ratsam, ihn per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Denn der Verbraucher muss im Streitfall nachweisen können, dass er den Widerruf rechtzeitig - also innerhalb der Widerrufsfrist - losgeschickt hat.

Bislang galt das Widerrufsrecht nicht für Zeitschriften-Abonnements, Wett- und Lotteriedienste. Mit dem neuen Gesetz hat sich das Recht jedoch auf die genannten Dienste ausgeweitet. Hier gilt für den schriftlichen Widerruf eine Frist von vier Wochen.
Was tun nach Ablauf der Widerrufsfrist?

Ist die zwei- bzw. vierwöchige Widerrufsfrist versäumt, ist der Vertrag normalerweise gültig und kann nicht mehr widerrufen werden. Aber selbst dann lohnt genaues Hinschauen: Unternehmen müssen Verbraucher nämlich beim Abschluss eines solchen Vertrages über das Widerrufsrecht informieren - und zwar in Textform - per E-Mail, Fax oder Post. Ebenso in Textform muss es Informationen zu den Einzelheiten des Vertrages, zum Unternehmen und zur angebotenen Leistung geben...............aus dem link
Da steht es wohl ein wenig klarer.:D
 

De kleine Eisbeer

Super-Moderator
Ich dachte Veträge schließen über Telefon ist VERBOTEN.
Verträge sind an keiner Form gebunden,ausser der Gesetzgeber schreibt dies vor(z.B. Hauskauf,Versicherung).
So sind auch Verträge,die man am Telefon abschliesst,gültig.
Auch wenn der Anruf (ColdCalls) verboten ist.
Hier nochmal die Seite:
iPad Gewinnspiel [06.05.2010]
Die Firma ist seit Jahren bekannt.
Anbieter von Preisauschreiben/Gewinnspielen wollen nur eins,deine Daten.

Und lege meiner Bank natürlich den Entzug der Einzugermächtigung vor.
Deine Bank hat damit nichts zu tun.Dein Ansprechpartner ist die erste Inkassostelle.Also die Bank von der Person/Firma die dein Geld haben will.
Bei der muss man sich beschweren das der Geschäftspartner das Lastschriftverfahren unerlaubt benutzt.
 
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