06.09.2009, 17:55
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#2 (permalink)
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Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 30.08.2009
Beiträge: 9.683
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AW: Haustürgeschäfte “weg”-klagen
Hier mal noch einen Beitrag darüber.
Haustürgeschäfte: Verbraucher siegt gegen Versandhändler - Recht - FOCUS Online
Bericht des Anwalts des Klägers
Zitat:
Bertelsmann-Urteil rechtskräftig
Das von mir erstrittene Urteil, wonach Bestellungen bei Bertelsmann-Vertretern auch nach längerer Zeit noch widerrufen werden können, ist rechtskräftig - Bertelsmann hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen, nachdem der vorsitzende Richter hatte durchblicken lassen, daß er das Urteil für zutreffend hält.
Damit bietet sich all denen die Chance zur Rückabwicklung, die in den letzten fünf Jahren beim Hausbesuch eines Bertelsmann-Vertreters Waren gekauft haben, insbesondere bei der Bertelsmann-Tochtergesellschaft „inmediaOne" (u.a. Brockhaus, Lexikothek, Coron). .........mehr darüber im link
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Na dann
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Geändert von schnippewippe (06.09.2009 um 18:08 Uhr)
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